Blutentnahme - Gegenstand der Altenpflegeausbildung?

püppi79

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May 31, 2006
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Hallo,

wir habe bei uns eine Pratikantin, die nach dem neuen Gesetz ausgebildet wird und sie lernen auch was über Blutentnahme, unser Hausarzt sagt allerdiengs dass es allein Aufgabe des Arztes ist und er max. ne KS damit beauftragen würde und dass die AP dazu nicht berechtigt sind.was Stimmt denn nun?Darrf sie denn als AP nun Blut entnehmen oder nicht!?!?
 
Altenpflege und Blutentnahme? Das wäre für mich was neues....

Würd mich aber mal interssieren ....

mfg Stefan
 
naja was drüber lernen und es durchführen sind ja 2 verschiedene paar schuhe ... desweiteren ist blutabnehmen eine delegierbare tätigkeit, was ja auch in vielen kliniken so gehandhabt wird. wie das jetzt speziell in der altenpflege aussieht, weiß ich nicht
 
funcz said:
wie das jetzt speziell in der altenpflege aussieht, weiß ich nicht
Genau das ist aber hier die Frage, ansonsten ist die Blutentnahme bereits ein völlig durchgekautes Thema in anderen Threads.

Bitte an alle Schreiber, hier nur bezogen auf das Thema antworten!!
und das heisst: Blutentnahme - Gegenstand der Altenpflegeausbildung?

 
hi Püppi.
Das mit der Blutentnahme wird in den Institutionen/Häusern unterschiedlich gehandhabt. Primär ist es eine Arztaufgabe, d.h. die Praktikantin darf Blut abnehmen wenn es in deiner Institution so für alle Patienten geregelt ist, dass Blutabnahme aufgabe der Pflege ist, oder wenn für einzelne Patienten (z.B. durch den Hausarzt) geregelt ist, dass die Pflege die Blutentnahme übernimmt. Dann darf die Praktikantin das an Patienten abnehmen. Körperverletzung! Generell muß natürlich jeder Patient einverstanden sein. Wenn also einer das ablehnt sollte man es natürlich nicht machen.
 
sorri, medizinersti,

das sagt nun wirklich nix über den Zusammenhang mit der Altenpflegeausbildung aus, sondern nur das, was in diversen anderen Threads schon -zigfach diskutiert ist.

Falls jemand die anderen Threads sucht: Suchfunktion in der blauen Leiste oben und einfach mal "Blutentnahme" eingeben...
 
püppi79 said:
Darrf sie denn als AP nun Blut entnehmen oder nicht!?!?

Von mir eine klare Antwort.

das sagt nun wirklich nix über den Zusammenhang mit der Altenpflegeausbildung aus,
Ob Krankenpflege oder Altenpflege spielt natürlich keine Rolle. Warum? Weil es eine delegierbare Tätigkeit ist. Der Arzt kann diese auch an einen medizinischen Laien delegieren da die Verantwortung beim Arzt liegt. Bitte keine Diskusson ob das sinnvoll ist :)

Also nochmal: Wenn es in der Institution geregelt ist vom Arzt der die Verantwortung übernimmt JA sonst NEIN. Sorry flexi aber noch weiter kann man das wirklich nicht präzisieren und nichts anderes habe ich im obrigen Beitrag geschrieben. Wie kann man das nur mißinterpretieren?
 
Hallo medizin ersti,
vielleicht hast du es nicht verstanden, deine genannten Inhalte stehen -zigfach diskutiert aus allen Himmelsrichtungen im Forum !

Und weiter oben habe ich den Thread auf die Frage, ob Inhalt der Altenpflegeausbildung, deutlich eingeengt.

Wenn also jemand nutzbringend etwas dazu sagen kann, ob es Gegenstand der Ausbildung geworden ist, und welchen Umfang es einnimmt, möge er schreiben. alle anderen Beiträge dazu seien hiermit auf die Suchfunktion wie schon oben beschrieben hingewiesen.
 
Hallo zusammen!
Also ich bin fast am Ende meiner AP Ausbildung- bei mir war jeglich die Assistenz bei der BE Gegenstand des Unterrichtes. Eine Freundin von mir, die ihre AP Ausbildung auf einer anderen Schule macht, hat die Durchführung einer BE gelernt. Also variiert es sicherlich auch von Schule zu Schule ob es unterrichtet wird. Ich bin nicht böse drum, es nicht gelernt zu haben:razz1: denn ob delegierbar oder nicht- ist Arztsache in meinen Augen.

Liebe Grüße Sheila
 
hy.....
also ich weiß das es bei der nebenberuflichen 4 jahre , mit gelehrt wird und das wir uns glaub auch gegenseitig blut ziehen müssen ..... nur denk ich genauso wie beim Katheter legen ob mann oder frau ..... erst ein befähigungsnachweis vom arzt dir holen musst ..... also ich nehme mit was ich bekomm kann ...... man weiß ja nie heutzutage oder in ein paar jahren ..... braucht man ja auch in diesem job .....
L.G.
 
Ergänze doch bitte die fehlenden Wörter und Satzzeichen, zur Verbesserung der Lesbarkeit.

Was soll der Lückentext? Wir sind hier doch nicht in der Schule...
 
um das ganze mal abzukürzen und die frage zu beantworten.

JA
Im Lehrplan der AP ist Blutentnahme ebenso bestandteil wie bei den GuKP.
Sie darf und soll es also lernen. Die Angesprochene Problematik mit delegation ist die selbe wie bei den GuKP. Der Hausarzt hat recht wenn er es delgeiert, was wir ja alle wissen, er hat aber unrecht wenn er meint die AP dürfen dies nicht.
Im PH/ambulanten Bereich ist das auch noch etwas komplizierter aber grad nicht das Thema.

Eigentlich müsste eure AP Schülerin ein Ausbildungsnachweis haben wo alle Tätigkeiten absigniert werden die sie gesehn, unter Aufsicht geübt und selbständig durchgeführt hat. Darin müsste sich auch die venöse BE befinden.
Die AP hat aus diesem Grund einen Einsatz im KH zu absolvieren der auch so gefordert wird um genau diese Tätigkeiten zu erlernen.
Also BE, Verbände, Katheter legen, Fäden/Klammern ziehen, i.m. injektionen, Spritzen aufziehen etc. Gut bei Drainagen entf. liegt es im ermessen des Praxisanleiters da diese Tätigkeiten wohl nicht und wenn extrem selten durchgeführt werden. Allerdings wenn die Schülerin PFLEGERISCH auf einem guten Stand ist warum sollte sie auch nicht das mal gesehn und gemacht haben???

Je mehr sie solche Tätigkeiten geübt hat umso besser. Ich bin froh das ich in meinem KH Einsatz darum gekämpft hab BE´s durchzuführen, da ich jetz einer der wenigen bei uns bin die diese Tätigkeiten auch durchführen eben weil ich im KH angeleitet wurde.


Wenn unsere Lehrlinge ihren KH Einsatz haben, bin ich bestrebt ihnen klar und deutlich zu vermitteln das sie im KH sind um dort die medizinsche Behandlungspflege zu erlernen. Wenn nötig wird auch nochmal mit der Station gesprochen um unklarheiten aus dem weg zu räumen.
Frage beantwortet ^^.
 
Möchte noch etwas hinzufügen. Ich finde es sehr wichtig das die Lehrlinge im KH bevorzugt mit solchen Tätigkeiten belegt werden das sie leider nur 1 Einsatz (pflicht) mit ca 4 wochen haben. Das ist sehr kurz und für den Schüler nicht einfach in diesem Zeitraum soviel Praktische Erfahrung in der medizinischen Behandlungspflege sowie Diagnostik und Therapie zu sammeln wie nur möglich und das dann auch bei sich zu behalten.
Auf die delegations geschichte geh ich jetzt nicht weiter ein, da wie gesagt es natäürlich Aztaufgabe ist. Ich möchte auch erwähnen das natürlich in der Ausbildung die PFLEGE im Fokus steht!!! Da ich jedem von der Strasse in 2stunden beibring wie man eine s.c injektion macht aber nicht wie man kompetent pflegt.

Hab aber nochmal im Lehrplan nachgeschaut
Inhalt 2Lj. Fachbereich: "Bei der mediz. Diagnostik und Therapie mitwirken":

-Gewinnung von Ausscheidungen und untersuchung (Sputum, Erbrochenes, Urin, Stuhl, Vaginalsekret & Wundsekret)
-Entnahme & untersuchung von Blut (Kapillarblut, Venenblut)
-Überwachung Vitalfunktion

.Therapeutische Maßnahmen
-Verbände(Kompressions,-Stabilisierungs,-Stützverb.)
-rektales Abführen und Stomaversorgung, Sonden(Arten und Umgang), -Katheterisieren der Harnblase + Stomaversorgung(Kath.arten, umgang mit Kath. und urostoma),
-Atemunterstützende Maßn. und Tracheostomaversorgung,
-s.c. & i.m. injektion,
-Infusion(Arten, venöse zugänge, umgang & überwachung der infusion)
-Mitwirken bei Transfusionen
----------------------------------------------------------------

sagt wohl aus was die AP theoretisch und praktisch zu lernen haben.

Ich persönlich lege auch viel wert darauf das sie in diesem Zeitraum sich mit der Fachsprache auseinandersetzen müssen. Da im PH viele Kollegen dazu neigen alles zu "verdeutschen". Die Lehrlinge verlernen dann leider die theoretisch erworbene Fachsprache und schauen mich mit grossen Aufgen an wenn ich von einer Tetraparese, Hemiplegie, Aphasie oder Dyspnoe rede. Ärgert mich masslos.

Wenn ein Arztbrief einflattert verstehn sie kein wort was da steht. Stichwort Kompetenz ;) Wenn dann der Arzt gefragt wird was das heisen soll kann man sich denken was der sich denkt und wie er die Fachkompetenz der AP einschätzt. Wo wir wieder beim Thema wären :)
Wenn man bedenkt was heute und in Zukunft auf die Altenpflege zukommt würe ich mir wünschen das sich meine Krankenpflegekollegen bewusst machen, das sie je besser sie die AP Schüler im KH diesbezüglich anleiten die Fachkompentez der AP positiv beeinflussen.



PS.: Nicht übel nehmen aber bevorzuge den Ausdruck "AP SCHÜLER" statt Praktikant. Jajajja krümel****erei ich weis :besserwisser: :mrgreen:
 
Last edited:
Hi

Zu meiner Zeit war es ja noch nicht Bestandteil der Ausbildung.

Mittlerweile sitze ich ja nicht mehr "im grossen Kanton", habe eine WB gemacht und da muss kein Arzt seine Zustimmung geben.

In der Langzeitpflege habe ich mich grundsätzlich geweigert, eine BE zu machen (heisst hier: zu organisieren, das eine KS da ist, welche sowas auch ausführen darf), w e i l der Arzt verrechnet BE, hat aber knapp 50% nicht selbst durchgeführt!

blubbblubb
 
Ich weiß leider nicht mehr, woher ich diese Information habe, aber Kranken- und Altenpflege sind doch meines Wissens so gestellt, daß keine der beiden Ausbildungen als höherwertig gilt. Daher müßten doch Altenpfleger Blut abnehmen dürfen.
 
@ Sheila (*off topic*)

Hallo zusammen!
Also ich bin fast am Ende meiner AP Ausbildung...
"Fast am Ende der Ausbildung" - heißt ja dann noch in Ausbildung. Wieso bezeichnest du dich dann als Altenpflegerin und nicht korrekterweise als Altenpflegeschülerin? Wie soll man sich da orientieren können?

*topic*

Blutentnahme wurde schon in unserer Altenpflege- Ausbildung fakultativ unterrichtet und (ähnlich wie i.m. Injektion) praktisch geprüft. Meine Ausbildung liegt nun schon sieben (Ende) bis zehn (Anfang) Jahre zurück.

unser Hausarzt sagt allerdiengs dass es allein Aufgabe des Arztes ist und er max. ne KS damit beauftragen würde
Frage deinen Arzt dann bitte mal, ob er ebenso "präzise" Diagnosen wie Formulierungen trifft. Handlungen, die allein Aufgabe des Arztes sind, fallen in die Rubrik: Nicht delegierbar.
 
Hallo!

"Fast am Ende der Ausbildung" - heißt ja dann noch in Ausbildung. Wieso bezeichnest du dich dann als Altenpflegerin und nicht korrekterweise als Altenpflegeschülerin? Wie soll man sich da orientieren können?
Der Eintrag von Sheila ist vom Juni 2006. Vermutlich hat sie in der Zwischenzeit ihre Ausbildung beendet?

VG junni
 
war auch so mein gedanke aber war zu faul zu schreiben ^^

Blöderweisse habich aber auch nicht auf das Datum der diskusion geschaut.
 

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