Bilder von infizierten PEG-Wunden

Telux

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Hallo!

Ich habe eine Frage! Wie schaut es rechtlich aus. Ich soll einen Vortrag zum Thema infizierte PEG-Sonden erstellen. Ist auch von der Versorgung her kein Problem, aber was mir fehlt sind Bilder. Nun zu der Frage: Darf man zu Fortbildungszwecken Bilder weiterreichen und wenn ja, hat jemand Bilder für mich. Wenn Nein, freue ich mich über Vorschläge:gruebel:

Danke jetzt schon für die Antworten
 

nightshade

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Hallo.Sagen wir mal so.Bilder werden ja ständig zur Dokumentation gemacht.Sollte man zumindest Heutztage.Wie das rechtlich aussieht?Hm,denke solang nicht sichtbar ist,um welchen Pat.es sich handelt,würd ich glauben,ja.Denn für Rettungsschulen gibt es ja auch Bilder...Aber Du hast doch sicherlich Anlaufstellen(PDL etc.)um Dich zu erkundigen.Auf der anderen Seite denke ich,dort wo Du den Vortrag hälst,werden doch sicherlich wissen,wie so eine infizierte Wunde aussieht,oder?
 

Telux

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Sicherlich wissen die Leute wie eine infizierte PEG ausschaut, für einen Vortrag hab ich allerdings auch zum besseren Verständnis auch sehr gerne Bildmaterial.
 

wundtussi

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Was die rechtliche Seite anbelangt, so gilt:
Der Patient muss sein Einverständnis gegeben haben, dass seine Bilder auch für Schulungszwecke verwendet werden dürfen.
 

Trisha

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Bildungsmanagement Bereich chronische Wunden
Hallo,

wundtussi hat recht!

Die Aussage, wenn man nicht sieht, um welchen Patienten es sich handelt, kann man die Bilder verbreiten, darf man nicht stehen lassen.

Denn: auch die abgelichteten Körperteile eines Menschen dürfen nicht einfach so verbreitet werden!

Es bedarf bei allen Fotos, die den Patienten selbst oder ein oder mehrere Körperteile abbilden, das schriftliche Einverständnis des Patienten.

Wenn die Fotos, zu welchen Zwecken auch immer, die Einrichtung in der die Fotos erstellt wurden, verlassen, bedarf das wiederum ein extra Einverständnis.

LG
Trisha
 
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