Bewährungsstrafe, was jetzt? Welche Tätigkeitsbereiche sind noch möglich?

Martinn

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Also ich weiß nicht wo dieses Thema reingehört, deswegen schreibe ich es mal hier rein.
Ich habe eine abgeschlossene 3jährige Ausbildung, während dessen bin ich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden,

BTM (Betäubungsmittel), diese ist mittlerweile nicht mehr aktuell.


Wie sich jetzt jeder denken kann,
ist es aufgrund dieser Problematik kaum möglich einen Job zu kriegen,
da man ja bekanntlich das Führungszeugnis vorlegen muss.
Weiß echt nicht was ich machen soll, anscheinend waren die 3 Jahre umsonst...

Hätte jemand vielleicht eine Idee was ich machen könnte,
ob es vielleicht doch noch einen Bereich gibt
der für mich in Frage käme? Bin für jede Antwort dankbar...
 

littlejess

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hallo Martinn,

ich würde es trotzdem versuchen mich auf Stellen zu bewerben. Immerhin besteht ja die Möglichkeit, dass dann die Arbeitgeber vielleicht verstehen, dass nichts mehr vorkommen wird. Ist schwierig aber versuch es trotzdem.
Ob es Stellen gibt, in denen kein BTM verwendet wird weiß ich nicht, müsste man mal recherchieren...
Trotzdem viel Glück!

littlejess
 

Mick

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Die drei Jahre Ausbildung hast Du bestimmt nicht umsonst gemacht. Ich glaube, Du hast in diesen Jahren viel an Erfahrung gewonnen.
Wenn es dir liegt, kannst Du vermutlich an folgenden Stellen genommen werden.
Beispielsweise in einer Wohngruppe für Körperbehinderte Menschen und Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Oder in der ambulanten Pflege.
In einer Tagesstätte für Senioren (Spiele mit Senioren, erzählen, zuhören, Essen anreichen usw.).
Allerdings nur, wenn es Dir liegt.

Gib auf keinen Fall auf.

Viele Grüße

Mick
 

flexi

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Hallo Martinn,

Verstöße und Verurteilungen gegen das BTMG, die wegen der Höhe der Strafe im Führungszeugnis stehen, werden es dir fast unmöglich machen, im Bereich der Pflege zu arbeiten.
Hier sind die einzelnen Arbeitgeber, insbesondere die öffentlichen, sehr konsequent, auch zu recht meiner Meinung nach.
Du schreibst zwar nicht, was du für eine Ausbildung abgeschlossen hast, sollte es die Krankenpflegeausbildung sein, musst du froh sein, wenn man dir die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht entzogen hat.

Manche Strafen tauchen nach einer gewissen Zeit nicht mehr im Führungszeugnis auf, dann frühestens hättest du eine Chance...
 

Martinn

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Richtig, ich habe eine Krankenpflegeausbildung abgeschlossen. Der Eintrag wird nach 12-15 Jahren aus dem Führungszeugnis ausgetragen, d.h. nach 12 Jahren darf man einen Antrag stellen, um von 15 auf 12 zu kürzen.

Warum soll mir die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung entzogen werden? Ich habe nie einen schwerwiegenden Fehler im Dienst oder ähnliches verursacht. Sicherlich war mein Privatleben voller Probleme zur damaligen Zeit, was jedoch noch lange nicht heißt, dass ich ein schlechter Mensch oder ein schlechter Krankenpfleger bin.

Aber nun ja,es ist wie es ist und ich muss versuchen das beste draus zu machen.
Wenn jemand noch Ideen/oder Erfahrungen hat,
Ich freue mich auf Eure Beiträge...
 

silverlady

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Ob dir die Anerkennung entzogen wird weiß ich nicht. Wenn du dich aber irgendwo bewirbst würde ich mit offenen Karten spielen. Sag ehrlich was es mit dem BTM-Verstoß auf sich hat und wie es dazu gekommen ist. Vielleicht hast du Glück aber es wird nicht leicht werden. Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück.
 

catweazle

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Hallo!
Dumme Sache. Darf ich Fragen, was Du genommen hast? Und Du bist während der Ausbildung verurteilt worden, hast aber die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung trotz des Eintrags im Führungszeugnis bekommen?
 

stefan1981

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Hallo,

hast du schon mal über eine Weiterbildung nachgedacht?
Da gibt es ja mittlerweile eine Menge Tätigkeiten wo man nicht diesen unmittelbaren Kontakt zu BTM hat. Bsp. Codierer, MDK, Dokumentationsfachmann (Studienrichtung), etc...

Dieser Missbrauch ist aber sicherlich schon problematisch. Manche werden eventuell darauf schließen, dass du dann auf anderen Gebieten auch labil bist (Tabletten, Tropfen,...).

Weißt ja selber wie manche Leute sind - geben einem keine 2. Chance oder denken in totalen Klischees...

mfg Stefan
 

Martinn

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Sorry, das war nicht ganz richtig, ich bin genau 1 Monat nach meiner Ausbildung verurteilt worden, hatte also noch ein reines Führungszeugnis als es eingereicht werden musste zur Zulassung des Staatsexamens.
Ich wurde nicht verurteilt weil ich was genommen habe. Die Verurteilung basiert auf Aussagen zweier Mittäter, unerlaubter Handel/BTM.
Ich werde heute Nachmittag, wenn ich zu Hause bin, das Urteil hier posten.
 

flexi

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Hallo zusammen,

es macht keinen Sinn, das ergangene Urteil hier einzustellen und zu diskutieren, das hätten die Beteiligten zur gegebenen Zeit viel besser tun können. Lt. Eingangsthread ist wohl auch die Bewährungszeit rum.

Im Eingangsthread hat Martinn eigentlich gefragt:
martinn schrieb:
Hätte jemand vielleicht eine Idee was ich machen könnte, ob es vielleicht doch noch einen Bereich gibt der für mich in Frage käme?
Ja, überall dort, wo der Eintrag im Führungszeugnis von den Arbeitgebern als nicht bedeutend gesehen wird.
Und die sind nun mal frei in ihrer Entscheidung, wem sie einen Arbeitsplatz anbieten.
Das bedeutet genauso wie für viele andere eben "Klinken putzen", bis er einen geeigneten Arbeitsplatz findet.
Dieser wird gezwungenermaßen außerhalb eines Ortes sein, wo ein Zugriff auf jegliche Medikamente möglich ist.
z.B. Verwaltungsbereich u.ä.

Wer also Arbeitsplatzideen für Martinn hat, darf sie gern posten oder ihm auch direkt zukommen lassen.
 
P

Piratte

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Ambulante Pflege vielleicht? Ich denke nicht, dass da kleinere private
Pflegedienste ein Führungszeugnis fordern...
 

annekem

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Was ist mit dem bereich Prävention? irgendwie in so einem Gesundheitsamt oder so? Ist zwar nicht mehr direkt im Pflegebereich, aber hat noch was mit dem erlernten Beruf zu tun und man kommt nicht mit Betäubungsmitteln in Berührung?
belehrt mich, wenn ihr's besser wisst, wär halt so eine Idee von mir.
Ich wünsch dir viel Glück bei der Jobsuche, lg anne
 

stormrider

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Ambulante Pflege vielleicht? Ich denke nicht, dass da kleinere private Pflegedienste ein Führungszeugnis fordern...
Zumindest in NRW spielt meines Wissens das Gesundheitsamt noch eine Rolle. Die wollen turnusmäßig ein Führungszeugnis vorgelegt bekommen.
 

Strandmuschel

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Piratte schrieb:
Ambulante Pflege vielleicht? Ich denke nicht, dass da kleinere private
Pflegedienste ein Führungszeugnis fordern...
Auch in der ambulanten Pflege werden BTM benötigt, mehr als mancher denkt.
Z.B. Krankenhausvermeidungspflege bei CA, Durogesic/Temgesic Schmerztherapie o.ä.
Gruß
Conny
 
P

Piratte

Gast
Strandmuschel schrieb:
Auch in der ambulanten Pflege werden Betäubungsmittel benötigt, mehr als mancher denkt.
Z.B. Krankenhausvermeidungspflege bei CA, Durogesic/Temgesic Schmerztherapie o.ä.
Gruß
Conny
Naja, die Frage im Ausgangspost ist nicht, wo es ohne Betäubungsmittel zugeht,
sondern was es für Alternativen zum Vorlegen eines Führungszeugnisses geht.
Jedenfalls hab ich das so verstanden.

Naja, die Frage ist jetzt, ob der Threadersteller sein Drogenproblem im Griff hat.
Wenn ja, dann ist das m.E. kein Grund, den Job als Krankenpfleger ganz zu schmeißen.

Edit: Und Fehler macht jeder mal. Manche halt größere.
 

Lillebrit

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...mag sein...
aber eine Suchtproblematik ist- auch aufgrund der Rückfallgefahr - mit dem pflegerischen Beruf nicht wirklich vereinbar.
Sobald Du irgendwo als Vollzeitkraft anfängst, benötigst Du übrigens ein Führungszeugnis!!!! Da ist es egal ob das ein großer oder kleiner Arbeitgeber als Organisation ist....auch egal, ob öffentlicher Dienst, kirchlicher oder privater Träger.

Stellen in Gesundheitsämtern oder ähnlichem sind rar gesät...und wenn, dann gibt es Bewerber, die ein entsprechendes Zusatzstudium vorweisen können.
"Nur" den Pflegeberuf erlernt zu haben reicht heute einfach nicht aus....
 

narde2003

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Lillebrit schrieb:
Stellen in Gesundheitsämtern oder ähnlichem sind rar gesät...und wenn, dann gibt es Bewerber, die ein entsprechendes Zusatzstudium vorweisen können.
"Nur" den Pflegeberuf erlernt zu haben reicht heute einfach nicht aus....

...Amt = Führungszeugnis

Stellen im Blutspendedienst gibt es immer wieder, aber da auch meist amtlich, auch wieder Führungszeugnis.

Also wird es nicht so einfach, wie wäre es mit einer Privatpflege - nicht Pflegedienst sondern Direktanstellung bei einer Privatperson?

Bei manchen Dingen, wird man sich wohl erst hinterher der Tragweite bewusst und muss sich dann damit arrangieren.

CU
Narde
 

Lillebrit

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....stimmt....:knockin: habe jetzt auch mehr auf die Qualifikation geschaut als auf das eigentliche Problem ...

Privatpflege....hm...muss man aufpassen, dass man nicht schwarz arbeitet...d.h., man muss angemeldet sein etc.

Viel lassen die Leute dafür aber wohl nicht springen...die Pflegekassen zahlen ja auch nichts dazu, oder?
 

stormrider

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Bei der Privatpflege muss das Abrechnungsverfahren auf Geldleistung angelegt sein. Dann erhält der Eingestufte aber nur ca. 50% des als Sachleistung gewährten Betrages. Es bringt für den Patienten also eigentlich nichts.
 

Lillebrit

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Dann müsste der Kunde oder Patient ja wohl auch richtig viel zahlen .....oder eben die "billige Alternative aus Osteuropa" ?!

Es würde mich wirklich mal interessieren, ob und wieviele Kunden in Deutschland sich eine private Pflegeperson (mit deutschem Examen zu tariflicher Bezahlung) leisten ....??!!!???
 

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