Betrug mit Berufsbezeichnung?

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Michl

Gast
Hallo.

Bei uns in der Klinik ist es Usus, dass Kinderkrankenschwestern und "Einjährige" Pflegekräfte Namensschilder mit der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" ausgehändigt bekommen.
Ich finde dies nicht in Ordnung...denke aber manchmal, dass ich da vielleicht etwas spitzfindig sein mag.

Ist das rechtlich überhaupt zulässig?

LG
...rex
 
Hallo !Grundsätzlich trügt Dich Dein GEfühl nicht, denn im Krankenpflegegesetz steht im Paragraphen 1 :

Wer eine der Berufsbezeichnungen

1. „Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder
„Gesundheits- und Krankenpfleger" oder
2. „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin"
oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger"​
führen will, bedarf der Erlaubnis.
Es versteht sich von selbst, dass diese Erlaubnis nicht vom Arbeitgeber, oder gar von Mama erteilt wird - oder ???​
Liebe Grüsse​
Dirk​

 
Der Tag lehrt den Tag...

Infirmaria infirmaria est.
Adiutrix adiutrix est.
Non est casus belli. Sine ira et studio. Facta loquuntur.
Quod erat expectandum. Nonne, Urorex?

Du siehst das vollkommen richtig.
Eine Krankenschwester ist eine Krankenschwester.
Eine KPH ist eine KPH.
Die Frage ist vielmehr, wie man diesen Mißstand politisch klug aus der Welt schafft.
Ich würde die Krankenpflegeschule um Aufklärung bitten.
Auch einer anständigen Mitarbeitervertretung muß daran gelegen sein, daß die gültigen Berufsbezeichnungen gewahrt bleiben.
Selbstverständlich auch und vor allem zum Schutze der KPH's, denn diese werden als Krankenschwester angesehen und auch darauf "abgerechnet".
Damit will ich sagen, daß sie unter Umständen für die falsch getragene Berufsbezeichnung geradestehen müssen.
Es erscheint mir klug, nicht darauf zu pochen, daß die Krankenschwester Krankenschwester bleibt, denn dies bleibt ohnehin unbenommen.
Es gilt tatsächlich, sich für die Interessen der KPH einzusetzen.
Dann wird man Dir sicher gern zuhören und bestimmt auch zustimmen.
Fortes fortuna adiuvat.
Andreas
 
Hallo Andre_Winter,

gut das wir beide Lateiner sind, aber musst du es denn unbedingt so deutlich zeigen? :gruebel:


bis denne
Frank
 
Sorry, war mehr als Reaktion auf die nette Signatur.
Ich konnt's einfach nicht lassen.

Andreas
 
Hi Urorex,

urorex schrieb:
Bei uns in der Klinik ist es Usus, dass Kinderkrankenschwestern und "Einjährige" Pflegekräfte Namensschilder mit der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" ausgehändigt bekommen.
urorex schrieb:
Ich finde dies nicht in Ordnung...denke aber manchmal, dass ich da vielleicht etwas spitzfindig sein mag.

Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Wie Dirk schon schrieb, grundsätzlich nicht, denn die jeweilige Berufsbezeichnung darfst du nur führen, wenn du auch die Erlaubnis(urkunde) dazu hast.
Nur "Schwester" oder "Pfleger" hingegen darf von jedem geführt werden.

und nur so nebenbei die Regelung des Krankenpflegegesetzes dazu:

§ 21 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 eine der folgenden Berufsbezeichnungen führt:
a) „Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder „Gesundheits- und Krankenpfleger" oder
b) „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" oder
... analog dazu für KPH
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
 
Ich hab nichts dagegen, bin alter Lateiner, hab mich drüber gefreut, echt!
 

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