Betriebsarzt - Angabe von Medikamenten?

breath_out

Newbie
Registriert
15.02.2011
Beiträge
20
Ort
Dresden
Beruf
Ausbildung GKP
Hallo,


ich habe die Zusage für die Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegerin bereits in der Hand.
Nun folgen die Betriebsärtzlichen Untersuchungen. Meine Frage dazu :
Ich nehme seit circa 1 1/2 Jahren Citalopram ( Antidepressivum ). In einem Bogen den ich ausfüllen muss , wird nach der Einnahme von Medikamenten gefragt.
Nun habe ich Angst das wenn ich angebe Citalopram zunehmen ich eine Absage bekomme. (Von wegen psychisch nicht belastbar usw.)
Ist es meine Pflicht das Medikament anzugeben?​
Ich möchte nach erwähnen, das ich mir die Ausbildung psychisch wie auch physisch vollstens zutraue!

Bin über Antworten dankbar.
 
Hallo,
ich würde an Deiner Stelle stets wahrheitsgemäße Angaben machen! Wenn später Probleme entstehen und dann raus kommt, dass Du falsche oder unvolständige Angaben gemacht hast, kann es viel größere Probleme geben. So weit uns damals gesagt wurde ist es Pflicht, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu allen Fragen zu unserer Krankengeschichte zu machen, sowohl im Fragebogen als auch bei der Ärztin!

Nur wegen einem Medikament wird sicher noch kein Urteil über deine Tauglichkeit zur Ausbildung gestellt! Es folgt ja noch die ganzkörperliche und gründliche Einstellungsuntersuchung, die viel entscheidender ist.
Alles Gute dafür!

VG Michael
 
Danke schonmal für die Antwort.

Wie sieht so eine Untersuchung aus? Was habe ich zu erwarten?
 
An wen geht denn der Bogen, den du ausfüllen musst? Wenn du ihn beim Betriebsarzt abgeben sollst, ist das doch kein Problem. Er wird dich nicht für ungeeinget bescheinigen, nur weil er liest, dass du ein Antidepressivum einnimmst. Und wenn er mit dir darüber spricht kannst du ja deine Ansicht dazu vertreten. Und der Arzt hat natürlich Schweigepflicht, also erfährt die Schule, an der du ja letztendlich angestellt bist überhaupt nicht, was du für Medikamente einnimmst. :daumen:
 
Hallo,

Du musst beim Betriebsarzt ehrliche Angaben machen, wenn diese erfragt werden. Auch bestätigst Du mit Deiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit derselben...
Sollte sich später (durch einen blöden Zufall) herausstellen, dass Du etwas verheimlicht hast, kann dieses einen Kündigsgrund darstellen.
 
Ich würde dem Betr.arzt möglichst wenig sagen.
Den geht das gar nix an was ich alles habe und schlucke.

Er hat zwar Schweigepflicht, aber weiß irgendjemand von euch, wer alles im Laufe der evtl. mehreren Jahre im Betrieb oder danach an die Akten kommt?

@lillebritt: Dann wäre ja genau die Schweigepflicht verletzt worden, wie käme der AG sonst an die Infos?

Genau - blöder Zufall!
Was nicht drin steht, kann auch nicht getratscht werden.

Das wäre für den AG nicht nur peinlich sondern auch sehr teuer.

§203 STGB - eine Straftat kann nicht als Begründung für eine Kündigung gelten.
 
§203 STGB - eine Straftat kann nicht als Begründung für eine Kündigung gelten.

Weshalb kann man dann Arbeitnehmern wegen Diebstahls fristlos kündigen?

Beim Arzt falsche Angaben zu machen ist keine Straftat, aber das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN ist durch die Lüge nachhaltig beeinträchtig, und das wäre ein Kündigungsgrund.
 
Hallo,
der Betriebsarzt hat die Aufgabe zu entscheiden, ob ein Schüler für die Ausbildung und den später ausgeübten Beruf geeignet ist. Hierfür erhebt er eine Anamnese mit Vorerkrankunegn...diese sind wahrheistgemäß anzugeben.
Der Beginn der Ausbildung sowie nach 3 Jahren die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichung setzen eine gesundheitliche Eignung voraus. Ferner besteht die Pflicht, diese Tatsache (gesundheitlich geeignet oder nicht) dem AG mitzteilen.
 
Hallo,


danke für die Antworten.
Ich werde es Angeben - auch auf die Gefahr hin das sie das Ausbildungsverhältnis vor Beginn abbrechen.
Werd es ja Morgen erfahren.

Daumen drücken!!!
 
@claudia:

Weshalb kann man dann Arbeitnehmern wegen Diebstahls fristlos kündigen?
Jetzt bist du auf dem völlig falschen Dampfer.
Das Beispiel hat überhaupt nix damit zu tun.

Beim Arzt falsche Angaben zu machen ist keine Straftat, aber das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN ist durch die Lüge nachhaltig beeinträchtig, und das wäre ein Kündigungsgrund.

Und wie sollte der AG davon erfahren, wenn nicht gegen §203STGB verstossen würde? Das wäre eine Straftat.

Das meinte ich:
Durch eine Straftat erlangte Information, kann nicht gegen mich verwandt werden.

Beim Arzt falsche Angaben zu machen ist keine Straftat, aber das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN ist durch die Lüge nachhaltig beeinträchtig, und das wäre ein Kündigungsgrund.
Das mag schon sein, wenn aber die Schweigepflicht vom Betr.arzt gebrochen werden würde und der AG das dann auch noch gegen mich verwenden wollte, dann wäre das für mich ein Kündigungsgrund, ganz, ganz schnell, mit viel, viel Abfindung.

Oder würdest du da noch weiter Arbeiten wollen?
 
Durch eine Straftat erlangte Information, kann nicht gegen mich verwandt werden.

Siehste, das ergibt einen ganz anderen Sinn. Mit diesem Satz hast Du natürlich vollkommen recht.

Und wie sollte der AG davon erfahren, wenn nicht gegen §203STGB verstossen würde?

Was weiß ich - Krankheit bricht aus, weil die Medikamente umgestellt wurden, gemeinsamer Bekannter plaudert aus dem Nähkästchen...

Angenommen die Krankheit (welche ist ja egal) führt zur Berufsunfähigkeit und ich versuche den AG zu überzeugen, dass er mich auf einen anderen Arbeitsplatz setzen soll. Durch ärztliche Gutachten - die ich ja in dem Fall vorlegen muss - kommt raus, dass meine Erkrankung schon vor Einstellung vorlag, ich sie aber dem Betriebsarzt verschwiegen habe. Dann bin ich die Gelackmeierte.

Ist Dir ein Vorfall bekannt, bei dem der Betriebsarzt seine Schweigepflicht verletzte? Sowas gelangt immer in die Medien. Ich habe noch nichts dergleichen gehört. Ärzte wissen in der Regel, was Schweigepflicht bedeutet.
 
Hallo breath_out,

Danke schonmal für die Antwort.
Wie sieht so eine Untersuchung aus? Was habe ich zu erwarten?
Dazu gibt es ja einen eigenen Sammel-Thread hier (http://www.krankenschwester.de/forum/ausbildungsvoraussetzungen/5262-sammelthread-gesundheitszeugnis-betriebsaerztliche-einstellungsuntersuchung.html)

Allgemein kann man halt sagen, dass es halt eine gründliche, komplette ganzkörperliche Untersuchung ist von Kopf bis Fuß, mit Labor (Blut, Urin), EKG, Röntgen Lunge (jedenfalls bei uns). Vorher wurde bei uns auch auch die Krankengeschichte mit einem Fragebogen abgefragt. Je nachdem was halt an Befunden vorliegt wird das evt. auch noch genauer untersucht.
Wenn Du genau wissen möchtest wie es bei mir konkret ablief, schreibe ich Dir das gerne mal als PN, da es bei mir halt Probleme gab und ich wegen diverser Befunde auch noch zu anderen Untersuchungen und Ärzten in der Klinik musste (zum Magen-Darm-Arzt zur Abklärung von chron. Darmentzündung, in die Chirurgie zur Untersuchung/Abklärung wg. Nabelbruch und in die Hautklinik wg. Verdacht auf Hautkrebs/Malignes Melanom).
 
Hallo Michael,


danke für deine Nachricht
Bei mir ist zum Glück alles gut gelaufen.

Ich hoffe der Verdacht auf Hautkrebs hat sich bei dir nicht bestätigt!?
Liebe Grüße
Susi
 

Ähnliche Themen