Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft und Abmahnung!

liloteq

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halli hallo

da ich nix mit der suchfunktion finden konnte schreib ich euch mal meine situation.
ich wurde bereits ganz am anfang meiner schwangerschaft krank geschrieben und daraus wurde dann ein absolutes beschäftigungsverbot.

ich hatte damals arzt und krankenkasse gefragt, ob ich meinem Arbeitgeber etwas schriftlich geben muß und es wurde von beiden verneint. die Krankenkasse gäbe es dem AG schriftlich, ich müsse nur mündlich bescheid geben.
jetzt bekam ich eine abmahnung wegen verletzung der meldepflicht. meine 1. abmahnung überhaupt und es steht drin, das nächste mal kündigung.

habe dann auf KK angerufen und gefragt, warum das nicht getan wurde und bekam als antwort, sie hätten kein BV von mir. ich habe es aber persönlich abgegeben. sie wollen sich jetzt drum kümmern.

was soll ich jetzt tun?

ist die abmahnung rechtens? kann ich in ss gekündigt werden???
und was mach ich ohne geld? bekomme lohn nicht weiter!

danke fürs lesen und antworten
 
Dein Arbeitgeber muss eigentlich dich drüber informieren, was du zu tun hast in der Schwangerschaft bezüglich des Mutterschutzgesetzes. Ich glaube, er hätte auch um ein Atest bitten müssen.

Ich lasse mich auch gerne korrigieren, falls das nicht richtig ist.

Anne
 
Hallo liloteq,

das klingt ja ziemlich hart, was Du da schreibst.

Allerdings konnte ich Dir auch nicht so ganz folgen.

- was hättest Du denn melden sollen, was Du letztendlich nicht getan hast?
- warum wurdest Du am Anfang der Schwangerschaft krank geschrieben?
- warum erhieltst Du Beschäftigungsverbot, wenn Du angeblich nichts gemeldet hast? Was steht im Dienstplan während Deines Beschäftigungsverbots? Wenn im Plan das Verbot berücksichtigt ist (z.B. mit der Abk. MuSchuG) kann der AG nicht behaupten, er wisse von nichts
- die Abmahnung müste dann vom AG zurück gezogen werden
- Du kannst deswegen nicht gekündigt werden
- und: eine Beratung bei einem Anwalt wäre ganz sinnvoll...
- eine Kündigung nach der ersten Abmahnung ist, glaube ich, auch nicht korrekt (ich meine erst nach der dritten Abmahnung). Aber das weiß sicher der flexi!

P.S.: Was ist "BV"?

LG
Trisha
 
Das mit den Abmahnungen ist so korrekt. Nirgendwo ist festgeschrieben, wie viele Abmahnungen reinflattern müssen, damit man gekündigt werden kann. Es hat sich nur in den Köpfen festgesetzt, dass es drei sein müssen.
 
also ich hab ein beschäftigungsverbot in der 7.woche bekommen,da ich diese arbeit nimma machen kann weil ich unter anderem kein auto fahren kann.zumindest nicht so weit.
das beschäftigungsverbot (BV) bekam ich vom arzt und sollte es an die krankenkasse geben die dann meinen arbeitgeber informieren sollte. das hab ich getan und telefonisch mitgeteilt (dem arbeitgeber), dass ich ein beschäftigungsverbot habe und schriftlich etwas von der krankenkasse kommt. die krankenkasse hat das beschäftigungsverbot verschlampt und folglich meinem arbeitgeber nix schriftlich gegeben.

jetzt kam die abmahnung, dass ich am 3. tag nix schriftliches gebracht hatte.
krankgeschrieben war ich wegen drohender fehlgeburt.
was im dienstplan steht weiß ich nicht, da ich seitdem nicht mehr arbeiten war.
 
Ich bin auch seit Anfang meiner schwangerschaft krankgeschrieben und jetzt habe ich ein beschäftigungsverbot.....
Ich habe mein beschäftigungsverbot an mein PDL, an die Schule (bin Krankenschwesterschülerin), an mein arbeitgeber und an die krankenkasse geschickt....
Ich habe aber auch eine Abmahnung bekommen, wegen Fehlen wegen Schwangerschaftsbeschwerden (kein ganztägiges Fehlen sondern die erste 5 stunden)....
sieht so aus dass alle ein Grund für ein Abmahnung suchen!
Ich hatte auch noch nie mit Abmahnung zu tun gehabt!!!!
 
Auch bei Beschäftigungsverbot werden Recht und Gesetz nicht außer Kraft gesetzt. Wenn du 5 Stunden gefehlt hast - hat der Arbeitgeber ein Anrecht auf einen Nachweis, dass du krank bist.

Bei den Papieren: Ist es nicht üblich den Arbeitgeber schriftlich (hier mit Kopie) davon in Kenntnis zu setzen wo man ist?

Elisabeth
 
klar aber du hast das recht 3 tage krank zu sein bevor du eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst... kein Arzt stellt ne arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 5 stunden (vielleicht für eine ganze Tag) und kein Mensch geht zu Arzt weil er die erste stunden seminar wegen schwangerschaftsprob (übelkeit erbrechen) hat...man bleibt kurz zu hause dann geht es besser....dann schreibt man eine entschuldigung und dann sollte die sache vorbei sein...oder sehe ich hier was falsch???
 
Zuschläge gehören nicht defintiv zum Gehalt. Sie sollen eine besondere Belastung (nachtdienst u.ä.) honorieren. Tritt diese Belastung nicht auf ergibt sich auch kein Anspruch auf das Geld.Während der Schwangerschaft dürftest du kaum der Belastung des Nachtdienstes ausgesetzt sein- im BV erst recht nicht.

Elisabeth
 
Moin,

zuerst zum Punkt der Abmahnungen: Erhält man eine zweite Abmahnung aus dem gleichen Grund (z.B. fehlende Krankheitsbescheinigung) kann gekündigt werden; bekommt man dagegen eine weitere Abmahnung aus einem anderen Grund (z.B. Unpünktlichkeit) kann keine Kündigung ausgesprochen werden, da man das Fehlverhalten der ersten Abmahnung nicht wiederholt hat. So ist das auch, sollte man weitere Abmahnungen erhalten, und wiederholt sich der Grund nicht, kann man auch mehrere Abmahnungen erhalten ohne das eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Zum Punkt Zuschläge: da laut Mutterschutzgesetz einem keine Nachteile durch die Schwangerschaft entstehen dürfen, kenne ich es so, das der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Summe der durchschnittlich geleisteten Zuschläge (z.B. auch Wechselschichtzulage) weiter zu zahlen. Dies tun nur die meisten Arbeitgeber erst, wenn man Ihnen das Gesetz "unter die Nase" hält.

Aber zu beiden Punkten müsste Dir auch der Betriebsrat Auskunft geben!

Grüße,
 
klar aber du hast das recht 3 tage krank zu sein bevor du eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst
Das ist nicht automatisch so, es gibt auch Arbeitgeber, die eine AU ab dem ersten Tag verlangen, manche erst ab dem 3. Tag. Mein Arbeitgeber verlangt erst ab dem 4. Tag eine.
 
Wir müssen ab dem ersten tag eine AU erbringen! sehr nervig! Ist aber so
Gruss
 

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