hallo nikoneu!
im krankenpflegegesetz steht einiges darüber (Artikel 1, Abschnitt 1, §1 und §2). weiß den link grad nicht, wenn du googlest, findest du das gesetz aber.
als eu bürger könnte sie (wahrscheinlich)einfach arbeiten. weil sie aber aus südafrika kommt, könnte das schwierig werden. wer für die anerkennung der ausbildung zuständig ist, weiss ich leider nicht...
für eine allgemeine arbeitserlaubnis ist aber die einwanderungsbehörde zuständig, das hat mit der anerkennung ihrer ausbildung gar nichts zu tun.
ich hoffe, das hilft dir schonmal ein bisschen weiter!
viel glück für euch zwei!
grüsse, flyhigh
ps. willkommen im bürokratiestaat deutschland!