News Bei der Pflege von Angehörigen gibt’s einen Steuerbonus

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[02.11.2004]

Bei der Pflege von Angehörigen gibt’s einen Steuerbonus

In der Steuererklärung kann Pflegepauschbetrag von 924 Euro angesetzt werden / Auch Rentenansprüche werden erworben
BERLIN (ddp). Mehr als zwei Millionen Menschen sind in Deutschland dauerhaft pflegebedürftig. Etwa 70 Prozent davon werden von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Das honoriert der Staat mit Steuervorteilen und zusätzlichen Rentenansprüchen.

Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro Steuern sparend geltend machen.

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Quelle: Ärzte Zeitung Online - die einzige Tageszeitung zur Gesundheit
 
Wichtige Frage

Hallo Online Team,

dieser Freibetrag ist meiner Erkenntnis aber nur einforderbar, wenn der Pflegebedürftige einen Schwerbehindertenausweiss mit 100% hat und auf der Rückseite die Hilflosigkeit ( HI ) gekennzeichnet ist!:-? Denn das Finanzamt verlangt nach dem Schwerbehindertenausweiss des Pflegebedürftigen, so geht es zumindest mir mit meiner Mutter, denn ich bekomme den Freibetrag.

Ciao