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[02.11.2004]
Bei der Pflege von Angehörigen gibt’s einen Steuerbonus
In der Steuererklärung kann Pflegepauschbetrag von 924 Euro angesetzt werden / Auch Rentenansprüche werden erworben
BERLIN (ddp). Mehr als zwei Millionen Menschen sind in Deutschland dauerhaft pflegebedürftig. Etwa 70 Prozent davon werden von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Das honoriert der Staat mit Steuervorteilen und zusätzlichen Rentenansprüchen.
Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro Steuern sparend geltend machen.
Vollständigen Artikel lesen: Bei der Pflege von Angehörigen gibt’s einen Steuerbonus
Quelle: Ärzte Zeitung Online - die einzige Tageszeitung zur Gesundheit
Bei der Pflege von Angehörigen gibt’s einen Steuerbonus
In der Steuererklärung kann Pflegepauschbetrag von 924 Euro angesetzt werden / Auch Rentenansprüche werden erworben
BERLIN (ddp). Mehr als zwei Millionen Menschen sind in Deutschland dauerhaft pflegebedürftig. Etwa 70 Prozent davon werden von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Das honoriert der Staat mit Steuervorteilen und zusätzlichen Rentenansprüchen.
Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro Steuern sparend geltend machen.
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Quelle: Ärzte Zeitung Online - die einzige Tageszeitung zur Gesundheit