H
Hülsi
Gast
Hallo, ich habe da mal eine Frage...
unsere PDL hat gesagt, es gäbe jetzt eine neue Regelung, nach der nur noch examiniertes Personal die Behandlungspflege abzeichnen darf, d.h. Schüler oder APH oder KPH führt es unter U. durch und ich bzw. meine AP Kollegin zeichne die Tätigkeit ab.... ist das überhaupt zulässig, ich denke, das ich doch eigentlich nichts abzeichnen darf, was ich nicht gemacht habe... was ist wenn dem Bew. etwas passiert....dann steht dort mein HZ obwohl jemand anderes die Tätigkeit durchgeführt hat... ausserdem müsste ich im Nachtdienst nicht nur meine 43 Dokus abzeichnen, sondern auch noch einen Teil des anderen WB der von der Helferin übernommen wurde (SKgabe,Nachtmedikamente...)
eine ratlose Hülsi
unsere PDL hat gesagt, es gäbe jetzt eine neue Regelung, nach der nur noch examiniertes Personal die Behandlungspflege abzeichnen darf, d.h. Schüler oder APH oder KPH führt es unter U. durch und ich bzw. meine AP Kollegin zeichne die Tätigkeit ab.... ist das überhaupt zulässig, ich denke, das ich doch eigentlich nichts abzeichnen darf, was ich nicht gemacht habe... was ist wenn dem Bew. etwas passiert....dann steht dort mein HZ obwohl jemand anderes die Tätigkeit durchgeführt hat... ausserdem müsste ich im Nachtdienst nicht nur meine 43 Dokus abzeichnen, sondern auch noch einen Teil des anderen WB der von der Helferin übernommen wurde (SKgabe,Nachtmedikamente...)
eine ratlose Hülsi