Bauchfrei ins Büro? - Arbeitgeber hat Weisungsrecht

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Aus der HAZ 02.08.03
Bauchfrei ins Büro?
Auch bei Hitze gelten Etikette-Regeln / Arbeitgeber hat Weisungsrecht

Von Andreas Heimann

Die Kleiderordnung im Büro kann schon an kühlen Tagen für Konflikte sorgen. Doch bei Sonnenschein und Hitze stören Schlips und Sakko umso schneller. Was Arbeitnehmer sich morgens aus dem Schrank holen, ist aber nicht nur eine Frage des individuellen Geschmacks: Der Arbeitgeber kann ein Wörtchen mitreden. Ob bauchfreies Top, Minirock oder Shorts „in Ordnung“ sind, hängt von der Branche und vom einzelnen Betrieb ab.

Bei Berufen mit häufigen Kundenkontakten empfiehlt sich in jedem Fall, bei der Kleidung auch im Sommer nicht allzu leger zu sein. Aber auch gegenüber Kollegen und Vorgesetzten haben modische Vorlieben Signalwirkung: „Korrekte Kleidung zeigt, dass einem sein Äußeres wichtig ist“, sagt Brigitte Ruhleder, Etikette-Expertin aus Bad Harzburg. Was das Thermometer anzeigt, hat ihrer Meinung nach keinen Einfluss: „Wenn im Winter im Büro Krawatte getragen werden soll, dann gilt das für den Sommer auch.“

Die Grenze zwischen Lässigkeit und Nachlässigkeit ist schnell überschritten. Für Männer sollten zumindest im Büro kurze Hosen oder Sandalen zum Anzug tabu sein, empfiehlt Ruhleder. Frauen sollten sich nicht zu weiblich geben: „Spaghettiträger, Stilettos und großer Ausschnitt sind im Beruf fehl am Platz.“ Wer zu sexy wirkt, dem werde wenig Kompetenz zugeschrieben. „Generell sollte man bei der Kleidung alles vermeiden, was dazu führen kann, weniger ernst genommen zu werden“, sagt die Expertin.

Gerd Müller-Thomkins vom Institut für Herrenmode in Köln beobachtet einen Trend zu konservativeren Kleidungsgewohnheiten: „In vielen Unternehmen wurde der Casual Friday, an dem Angestellte vom Dresscode befreit waren, wieder abgeschafft.“ T-Shirt unterm Sakko sei nicht mehr gefragt. Der Glaube, mit möglichst wenig Kleidung im Sommer besser bedient zu sein, ist laut Müller-Thomkins sowieso verkehrt: „Das ist überhaupt nicht kühler. Kleidung hat sogar einen klimatisierenden Effekt.“ Der Modefachmann empfiehlt auch für den Sommer das Zwiebelprinzip: Wer mehrere „Schichten“ Kleidung trägt, kann flexibler reagieren. „Gerade in klimatisierten Räumen ist es gut, solche Alternativen zu haben. Bei manchen Klimaanlagen gefriert einem der Schweiß auf der Haut.“

Arbeitnehmer können im Zweifelsfall gar nicht frei entscheiden, was sie am liebsten zur Arbeit anziehen. „Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich auch auf Fragen der Kleidung“, sagt Heinz-Jürgen Kalb, Geschäftsführer des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes in Köln. Der Chef darf beispielsweise einem Verkäufer untersagen, Kunden mit Jeans, offenem Kragen und ohne Sakko entgegenzutreten - entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 13 TaBV 36/91). Wer entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Chefs auf Minirock oder nacktem Bauch besteht, riskiert unter Umständen seinen Job. dpa

Das ist natürlich auf den KH-Bereich übertragbar!!
 

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