Hallo,
ich versuche mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen.
BAT ist der Bundesangestellten Tarifvertrag. Ausgehandelt von den Tarifkommissionen der Tarifparteien, das sind zum einem die Gewerkschaften und zum anderen die Arbeitgeberverbände.
Im BAT werden zahlreiche Bedingungen des Arbeitsverhälnisses geregelt, unter anderem auch die Vergütung.
Dabei wird dann noch unterschieden nach Ost und West, sowie nach kommunalen und staatlichen Angestellten.
AVR sind die Arbeitsvertragsrichtlinien- die werden im kirchlichen Bereich angewandt. Ausgehandelt durch arbeitsrechtliche Kommissionen die jeweils paritätisch besetzt sind ( gleich viele Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeberverteter, Beschluss nur mit 2/3 Mehrheit).
Die verfasste Kirche hat schon seit der Weimarer Reichsverfassung das Recht ( und jetzt im GG. garantierte Recht) dass sie ihre Angelegenheiten ( und damit auch die Arbeitsverhältnisse) selbst regeln kann.
AVR gibt es verschiedene. Im kath. Bereich besonders die AVR für Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, im evang. Bereich AVR- Diakonie. Gibt noch einige weniger verbreitete AVR- führt aber hier zu weit.
Beides AVR und BAT sind Regelwerke des kollektiven Arbeitsrechtes, deren Anwendung einzelvertraglich vereinbart wird.
Das kommt daher, da die allerwenigsten von uns ja gewerkschaftlich organisiert sind, müssten wir ja alle Einzelheiten des Vertrages selber aushandeln- kann ja keiner. Also haben wir nicht-organisierten sozusagen einen Nutzen von den gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen.
KR Stufen haben nun was mit der Vergütungsgruppensystematik zu tun. Die vielen Berufsgruppen sind grob in zwei "Klassen" unterteilt. Wir Pflegenden finden uns dann bei den KR- Gruppen wieder. Hier gilt kleine KR- Stufe= niedriges Grundgehalt, bei den anderen ist es umgekehrt, kleine Stufe =grosses Grundgehalt.
Diese Vergütungsgruppen sind im BAT und AVR Bereich gleich sortiert.
Also Krankenschwester KR IV, nach zwei Jahren Zeitaufstieg nach KR V, dann noch Bewährungsaufstieg nach ( glaub ich 4 Jahren) in KR Va. Weiß ich jetzt nicht auswendig.
Dazu kommt noch alle 2 Jahre eine Höherstufung über das Lebensalter( bis zum 40.LJ).
So das wars im Groben. Es gibt noch tausende andere Sachen zu dem Thema, wenn Sie noch konkret was wissen wollen- bitte nochmal fragen.
Viele Grüße