Azubi soll auf Gehalt verzichten

andip1

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Guten Tag alle miteinander, ich bin Andi, neu hier und habe eine Frage: Angenommen, meine Freundin "Berta", Auzubine zur examinierten Altenpflegerin, wird quasi dazu gezwungen, im Januar auf einen halben Monatslohn zu verzichten, weil der Betrieb finanziell schlecht dran ist und ihr solle das Geld dann Mitte des Monats, anstatt Anfang des Monats überwiesen werden und nehmen wir weiterhin an, dies alles wäre auf einer Mitarbeiterbesprechung mehrheitlich beschlossen worden und nehmen wir auch an, dass sie nicht dabei gewesen ist und auch nichts davon mitbekommen hat bis jetzt. Ist das rechtens, dass das so gehandhabt werden könnte, wenn dieses hypothetische Beispiel wirklich eintreffen würde und sie dann dadurch theoretisch einen halben Monat unentgeldlich arbeiten müsste? Davon mal ganz abgesehen, dass in einem solchen hypothetischen Falle sich die Kosten nicht bezahlen ließen, da sie angenommenerweise eh knapp an der Armutsgrenze lebt, nach Abzug aller Kosten? Könnte mir das Gedankenspiel jemand arbeitsrechtlich erläutern freundlicherweise? MfG, Andi
 
Guten Morgen,

was wäre denn die Alternative? Dass der Ausbildungsbetrieb Konkurs anmeldet, schließt und sie dann überhaupt kein Geld mehr bekommt? Meist lassen sich finanzielle Probleme nicht mit der Einsparung eines halben Monatsgehalt für alle Mitarbeiter lösen.

Die in der Produktion in solchen Fällen übliche Kurzarbeit ist in der Pflege ja nicht möglich. Ausstellen von einem Teil des Personals und deutliche Mehrareit für den Rest funktioniert wenn dann nur kurzfristig. Eine Reduktion der Betten macht auch keinen Sinn, da so ja keine Einnahmen mehr kommen.

Mein Vorschlag: sie sollte sich schnellstmöglich eine neue Ausbildungsstelle suchen!

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Dann sofort ab zum Arbeitsamt und dort das Problem schildern.
Gewerkschaft einschalten, sofern Mitglied, und sich Unterstützung sichern.

Die Frage nach dem Betriebsrat dürfte sich vermutlich erübrigen, oder?

Besteht eine Rechtschutzversicherung?

Bei Mehrheitsbeschlüssen ist es wie mit Wahlen, ich kann zwar meckern wenn ich nicht dabei war, aber Mehrheitsbeschluss bedeutet die Mehrheit der Anwesenden war dafür.
 
Dann sofort ab zum Arbeitsamt und dort das Problem schildern.
Gewerkschaft einschalten, sofern Mitglied, und sich Unterstützung sichern.

Die Frage nach dem Betriebsrat dürfte sich vermutlich erübrigen, oder?

Besteht eine Rechtschutzversicherung?

Bei Mehrheitsbeschlüssen ist es wie mit Wahlen, ich kann zwar meckern wenn ich nicht dabei war, aber Mehrheitsbeschluss bedeutet die Mehrheit der Anwesenden war dafür.

Leider ist sie kein Gewerkschaftsmitglied und einen Betriebsrat gibts in dem kleinen Unternehmen auch nicht.
Rechtsschutz ist vorhanden.
Informationen werden da mal eingeholt.
 
Glaub nicht, dass eine Mitarbeiterversammlung rechtskräftig eine Lohnkürzung beschließen/zustimmen kann. Meiner Meinung ist dazu eine Änderung des Tarifvertrages notwendig oder eine Betriebsvereinbarung. Zwingend scheint mir die Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaft (wenn nicht Tendenzbetrieb - da ist wieder alles anders).

Auf jeden Fall würd ich mich rechtskundig machen lassen, ob Gewerkschaft oder Rechtsanwalt steht Dir respektive Berta frei.
 
Guten Tag alle miteinander, ich bin Andi, neu hier und habe eine Frage: Angenommen, meine Freundin "Berta", Auzubine zur examinierten Altenpflegerin, wird quasi dazu gezwungen, im Januar auf einen halben Monatslohn zu verzichten, weil der Betrieb finanziell schlecht dran ist und ihr solle das Geld dann Mitte des Monats, anstatt Anfang des Monats überwiesen werden und nehmen wir weiterhin an, dies alles wäre auf einer Mitarbeiterbesprechung mehrheitlich beschlossen worden und nehmen wir auch an, dass sie nicht dabei gewesen ist und auch nichts davon mitbekommen hat bis jetzt. Ist das rechtens, dass das so gehandhabt werden könnte, wenn dieses hypothetische Beispiel wirklich eintreffen würde und sie dann dadurch theoretisch einen halben Monat unentgeldlich arbeiten müsste? Davon mal ganz abgesehen, dass in einem solchen hypothetischen Falle sich die Kosten nicht bezahlen ließen, da sie angenommenerweise eh knapp an der Armutsgrenze lebt, nach Abzug aller Kosten? Könnte mir das Gedankenspiel jemand arbeitsrechtlich erläutern freundlicherweise? MfG, Andi

Seine beispielhaft genannte "Freundin"!
 
Außerdem sind Lehrlinge besonders geschützt in arbeitsrechtlichen Dingen. So kann ich mir einfach nicht vorstellen, das man ihr Gehalt kürzen kann. Egal ob die ganze Firma dafür ist.
 
Wenn es die ganze Belegschaft betrifft (wovon ich ausgehe, denn die paar hundert Euro, die man an einem Mitarbeiter spart, retten sicher keinen Betrieb): Das Gleiche ist vor ca. 10 Jahren mit sämtlichen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes gemacht worden. Die Umstellung der Auszahlung vom 15. aufs Monatsende hat Millionen gespart. Wir haben also damals allesamt 15 Tage umsonst gearbeitet. Und persönlich gefragt wurden wir damals auch nicht - unsere Gewerkschaften hatten dieser Änderung zugestimmt.

Der Gerechtigkeit halber sollte man hinzufügen, dass die Umstellung im Dezember geschah, weil es im November zum letzten Mal Weihnachtsgeld gab und dies den Engpass zu reduzieren half.

Im Prinzip ist eine solche Änderung also durchaus legal. War es ein Beschluss in einer Mitarbeiterbesprechung oder etwa doch eine Zustimmung der Mitarbeitervertretung? Denn die kann in Betrieben mit Haustarifen solche Änderungen gemeinsam mit dem Arbeitgeber aushandeln.
 
Um Irrtümern vorzubeugen, keiner hat deswegen einen halben Monat unbezahlt gearbeitet.

Vorher gab es gehalt am 15.: für 15 gearbeitete Tage, und für 15 noch zu arbeitende Tage.
Umstellung auf den 30.: Es gab Geld für 30 gearbeitete Tage.
Lediglich der Zahlungszeitpunkt war verschoben, keine Arbeitszeit blieb unbezahlt!!
Bei rechtzeitiger Ankündigung konnte man also seine persönlichen Finanzen entsprechend anpassen, allerdings ist das nicht das Problem des AG !!
 
Das Gleiche ist vor ca. 10 Jahren mit sämtlichen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes gemacht worden. Die Umstellung der Auszahlung vom 15. aufs Monatsende hat Millionen gespart. Wir haben also damals allesamt 15 Tage umsonst gearbeitet.
Das glaube ich nicht. Wenn du z.B. zum Monatsende gehst, bekommst du am darauf folgenden 15. nochmals das halbe Gehalt für die Zeit vom 16. - Monatsende des vorhergehenden Monats.
 
Und genauso wird es auch der Azubine aus dem ersten Beitrag gehen.

Wir hatten damals in der schriftlichen Ankündigung einen Satz, den ich mir hätte aufschreiben müssen, der war preisverdächtig. Im Klartext bedeutete er: Wie Sie 14 Tage länger mit Ihrem Geld auskommen, ist Ihr Problem, bitte belästigen Sie uns nicht damit. Aber er war so nett formuliert, dass es unmöglich war, sich darüber aufzuregen.
 
Das glaube ich nicht. Wenn du z.B. zum Monatsende gehst, bekommst du am darauf folgenden 15. nochmals das halbe Gehalt für die Zeit vom 16. - Monatsende des vorhergehenden Monats.

Im TVÖD damals nicht. Du bekamst am 15. das Grundgehalt für den vollen Monat. Wer z.B. zum 31.12. aufhörte, bekam zum 15.12. zum letzten Mal ein reguläres Gehalt. Im Januar und Februar wären dann allerdings noch die Zeitzuschläge der Vormonate überwiesen worden, die gab's zeitversetzt.
 
Hhhmmmm, hat da keiner gegen geklagt?
 
Claudia, wir haben nicht 14 Tage für umme gearbeitet, es hat sich nur die Auszahlungsmodalität geändert.
 
Claudia, wir haben nicht 14 Tage für umme gearbeitet, es hat sich nur die Auszahlungsmodalität geändert.
Stimmt, aber wir mussten genau wie die hypothetische Freundin des TE zwei Wochen länger mit dem Geld auskommen. Okay, wir hatten noch das Weihnachtsgeld, aber das will man ja nicht für Miete oder Lebensmittel verwenden müssen.

Wer - durch einen Arbeitsplatzwechsel oder sonstwas - mal in solch eine Lage kommt und nicht auf Erspartes zurückgreifen kann, kann er dann nicht kurzfristig Grundsicherung bekommen? Falls man nicht mal Mama oder Papa für 14 Tage zinsfreies Darlehen anpumpen kann.

@stormrider: Wogegen hätten wir klagen sollen? Wir bekamen nach 15 Tagen das Geld für 30 oder 31 Tage und haben diese Arbeit dann praktisch nachgereicht. Es war dasselbe Gehalt, nur ein anderes Datum. Und die zeitversetzten Zuschläge gab's doch auch noch Jahre später.
 

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