Ausbildung zur Krankenschwester in Bosnien - Anerkennung in Deutschland?

oganj

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Hallo
Ich hätte mal paar Fragen über den beruf Krankenschwester.
Konkret meine Frau hat ihre Ausbildung in Bosnien gemacht Dort hat sie auch 5 Jahre Arbeits Erfahrung gehabt. Vor knapp 2 Jahren haben wir geheiratet und sie kam hier nach Deutschland. Da Ich keinen Deutschen Pass besitze und kein Pass aus EU Ländern ( sonder Bosnischen Pass ) hat sie erstmal 2 Jahre Sperre gekriegt ( also keine Arbeitserlaubnis ). Nun sind diese 2 Jahre fast um und wir wollten wissen welchen weg sie gehen muss um hier in Deutschland als Krankenschwester zu Arbeiten. Wird ihre Ausbildung aus Bosnien anerkannt , muss sie Praktikum machen , wie lange dauert das Praktikum. Muss sie Prüfung absolvieren etc.
Ich hoffe das irgend jemand mir par konkrete Antworten geben kann
Danke im voraus
oganj



Aufenthaltserlaubnis ist in ihren Fall kein Problem da ich als Ehemann unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitze.
 
Hallo Organj,
über die Anerkennung einer ausländischen Ausbildung entscheidet die für deinen Wohnort zuständige Bezirksregierung, dort das Gesundheitsdezernat.
Eine telefonische Voranfrage dort ist empfohlen, damit ihr wisst, was ihr vorlegen müsst, wahrscheinlich beglaubigte Übersetzungen des Schulabschlusszeugnisses und des Zeugnisses über den Berufsabschluss.
Wenn eine Anerkennung nicht unmittelbar erfolgt, wird man euch dort vor Ort sagen, was zu tun ist, z.B. Praktikum, zeitweiser Besuch einer Krankenpflegeschule oder ähnliches, denn es wird dort die Gleichwertigkeit der beiden Ausbbildungen geprüft.

Für die Aufnahme einer Tätigkeit reicht keinesfalls die Aufenthaltserlaubnis, sondern ausschliesslich die ARBEITS-Erlaubnis.
Das musst du mit dem Ausländeramt klären, denn die Rechtsbestimmungen dazu sind sehr kompliziert, so das eine allgemeingültige Auskunft dazu nicht gegeben werden Kann.
 
Hallo,

Flexi hat ja schon den formalen Weg beschrieben, sinnig ist vor allem ein Praktikum zu absolvieren. Gutes Deutsch in Wort und Schrift sind natürlich auch Grundvorraussetzung.

Wünsche Euch viel Glück,
Sabine
 
hi organj,
ich weiss nicht ob es dich noch erreicht:
Bitte Vorsicht bei der aufnahme eines Praktikums ohne Arbeitserlaubnis!!!!
Bitte nur in Absprache mit Arbeitsamt und Ausländeramt, es könnte als unerlaubte Arbeitsaufnahme ausgelegt werden!!!!! (damit sammelt man Minuspunkte!!!)
 
Mir ist schon klar das sie ohne Arbeitserlaubnis keinen Praktikum machen kann . Fakt ist Sie hat gültigen Aufenthaltserlaubnis und ende November bekommt sie unbefristeten Arbeitserlaubnis . Erst dann kann sie probieren irgend ein Arbeit zu finden . Meine frage war mehr gerichtet im sinne des Anerkennung ihren Ausbildung die sie in Bosnien gemacht hat und dort berufstätig war . In Bosnien hat Sie 4 Jahre Ausbildung zur Krankenschwester gemacht und zwar mit 2 Tage Praxis in der Woche . Am Ende hat sie mündliches schriftliches und praktisches Prüfung gehabt . Und zwar in Fächer wie Hirurgie , Krankheitspflege , Infektionsmedizin Urgentmedizin etc . Danach hat sie 6 Monate Praxis gehabt und danach noch mal so genannten staatliches Prüfung gehabt . Erstdanach hat sie angefangen normal zu Arbeiten . Ihr Wunsch ist auch hier in Deutschland als Krankenschwester zu arbeiten,darum auch die frage ob ihr Ausbildung hier anerkannt wird . Vielleicht kann mir jemand sagen wo ich das mal nachfragen könnte und wer ist zuständig um zu entscheiden ob ihre Ausbildung hier anerkannt wird . Ist das der Arbeitsamt , Gesundheitsamt oder jemand anderer.
MFG
oganj
 
Hi Organj,
den Weg hab ich oben beschrieben!!!!!!
und es gibt nur den !!!!!
 
Hi Organj,

wie ich das in unserer Klinik mitbekomme läuft das so ab, dass erst ein Praktikum von einem Jahr mit abschließender Prüfung absolviert werden muß.
Die rechtlichen Voraussetzungen erklärte Dir Flexi.

Viel Glück.

Carmen
 

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