[29.11.2004]
Ausbildung in Gesundheitsberufen soll früher als bisher beginnen können
Niedersachsen will bisherige Mindestaltergrenzen aufheben
Berlin. Wer eine Ausbildung zum Masseur oder zur Hebamme beginnen möchte, muss nach bisheriger Rechtslage mindestens das 16. bzw. das 17. Lebensjahr erreicht haben. Noch wenigstens ein Jahr älter -18- muss sein, wer Rettungsassistent oder Logopäde werden will. Durch diese Bestimmungen verlieren viele geeignete Schulabgänger ein volles Jahr bis zum Ausbildungsbeginn, da die Schulen dieser Gesundheitsfachberufe in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen beginnen.
Mit einer Länderinitiative im Bundesrat will die niedersächsische Landesregierung diese bisherige Altersvorgabe aufheben. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen wird in der morgigen Sitzung des Bundesrates als Tagesordnungspunkt 31 aufgerufen. Die Gesetzesinitiative soll anschließend dem Bundestag vorgelegt werden. "Wir erwarten auch dort eine Zustimmung zu unseren Vorschlägen – schließlich hat der Bundesgesetzgeber selbst 2003 im Alten- und im Krankenpflegegesetz auf Altersvorgaben verzichtet", sagte der niedersächsische Bevollmächtigte, Staatssekretär Wolfgang G. Gibowski.
Quelle: www.stk.niedersachsen.de
Ausbildung in Gesundheitsberufen soll früher als bisher beginnen können
Niedersachsen will bisherige Mindestaltergrenzen aufheben
Berlin. Wer eine Ausbildung zum Masseur oder zur Hebamme beginnen möchte, muss nach bisheriger Rechtslage mindestens das 16. bzw. das 17. Lebensjahr erreicht haben. Noch wenigstens ein Jahr älter -18- muss sein, wer Rettungsassistent oder Logopäde werden will. Durch diese Bestimmungen verlieren viele geeignete Schulabgänger ein volles Jahr bis zum Ausbildungsbeginn, da die Schulen dieser Gesundheitsfachberufe in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen beginnen.
Mit einer Länderinitiative im Bundesrat will die niedersächsische Landesregierung diese bisherige Altersvorgabe aufheben. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen wird in der morgigen Sitzung des Bundesrates als Tagesordnungspunkt 31 aufgerufen. Die Gesetzesinitiative soll anschließend dem Bundestag vorgelegt werden. "Wir erwarten auch dort eine Zustimmung zu unseren Vorschlägen – schließlich hat der Bundesgesetzgeber selbst 2003 im Alten- und im Krankenpflegegesetz auf Altersvorgaben verzichtet", sagte der niedersächsische Bevollmächtigte, Staatssekretär Wolfgang G. Gibowski.
Quelle: www.stk.niedersachsen.de
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