[08.01.2004]
Pflegeheime müssen ihre Bewohner nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht rund um die Uhr beaufsichtigen und haften auch nicht ohne weiteres bei Unfällen.
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Pflegeheime müssen ihre Bewohner nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht rund um die Uhr beaufsichtigen und haften auch nicht ohne weiteres bei Unfällen.
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