News Aufsichtspflicht hat Grenzen

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Frankfurt am Main
[08.01.2004]
Pflegeheime müssen ihre Bewohner nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht rund um die Uhr beaufsichtigen und haften auch nicht ohne weiteres bei Unfällen.

*(Defekter) Link entfernt*
 
gilt das nur für Altenheime oder auch für Kliniken?

Carmen
 
Der Text, der als Quelle angegeben wird, sagt eindeutig "Pflegeheime" und nicht "Krankenhäuser".

Für Krhs. wird dann wohl extra geurteilt werden müssen.
 
'tschuldigung catwalze,

war nur ne Frage, bitte nicht beißen. :wink:

Carmen
 
war auch nur ne Antwort, kein Biß!

Was zu spekulieren bleibt- wie würden die wohl urteilen?
 
Hallo zusammen,
catweazle hat geschrieben:
Der Text, der als Quelle angegeben wird, sagt eindeutig "Pflegeheime" und nicht "Krankenhäuser".

Für Krhs. wird dann wohl extra geurteilt werden müssen.
Urteile werden grundsätzlich immer im konkreten Fall gesprochen, und nicht für alle Pflegeheime und Krankenhäuser als Gruppe!
Solche Urteile in zweiter Instanz haben natürlich konKrete Gültigkeit im beschriebenen Fall, lassen sich aber, und so arbeitet halt die Rechtsprechung, in analogen Situationen z:B. in einem Krankenhaus und ähnlich beispielhaft verwenden.

Also Carmen, wenn du solche Patienten auf deiner Station zu versorgen hast, dann solltest du das Urteil schon im Hinterkopf haben für den Fall des Falles...
 
Hallo@ all,

es ist so wie catweazle es schreibt, solche Fälle werden im Einzelfall entschieden.

bis denne
Frank
 
Hallo@all,

habe mich mit den Namen vertan!!!

Meinte natürlich das flexi recht hat.

bis denne
Frank