Aufbewahrung von BTM im betreuten Wohnen?

Tanzmaus

Newbie
Registriert
07.06.2006
Beiträge
24
Hallo, ich möchte gern wissen, wie das Betäubungsmittelgesetz im ambulanten Bereich angewandt werden muß. Bei uns gibt es eine Kurzzeitpflegestation mit angeschlossenen Räumen, die als Betreutes Wohnen genutzt werden. Die BTM werden gemeinsam in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt, d. h., dass die Mitarbeiter der Kurzzeitpflege und des ambulanten Plfegedienstes, der die Bewohner des betreuten Wohnes versorgt, dort Zutritt haben. Ist das zulässig? Gibt es hier eindeutige Regelungen? Können die BTM (Pflaster) auch im Zimmer des Bewohners aufbewahrt werden, da es sich um sein Eigentum handelt? Wer ist hier für den korrekten Umgang zuständig?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. LG Tanzmaus
 

Ähnliche Threads

Über uns

  • Unsere Online Community für Pflegeberufe ist eine der ältesten im deutschsprachigen Raum (D/A/CH) und wir sind stolz darauf, dass wir allen an der Pflege Interessierten seit mehr als 19 Jahren eine Plattform für unvoreingenommene, kritische Diskussionen unter Benutzern unterschiedlicher Herkunft und Ansichten anbieten können. Wir arbeiten jeden Tag mit Euch gemeinsam daran, um diesen Austausch auch weiterhin in einer hohen Qualität sicherzustellen. Mach mit!

Unterstützt uns!

  • Unser Team von www.krankenschwester.de arbeitet jeden Tag daran, dass einerseits die Qualität sichergestellt wird, um kritische und informative Diskussionen zuzulassen, andererseits die technische Basis (optimale Software, intuitive Designs) anwenderorientiert zur Verfügung gestellt wird. Das alles kostet viel Zeit und Geld, deshalb freuen wir uns über jede kleine Spende!