Aufbewahrung von BTM im betreuten Wohnen?

Tanzmaus

Newbie
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Hallo, ich möchte gern wissen, wie das Betäubungsmittelgesetz im ambulanten Bereich angewandt werden muß. Bei uns gibt es eine Kurzzeitpflegestation mit angeschlossenen Räumen, die als Betreutes Wohnen genutzt werden. Die BTM werden gemeinsam in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt, d. h., dass die Mitarbeiter der Kurzzeitpflege und des ambulanten Plfegedienstes, der die Bewohner des betreuten Wohnes versorgt, dort Zutritt haben. Ist das zulässig? Gibt es hier eindeutige Regelungen? Können die BTM (Pflaster) auch im Zimmer des Bewohners aufbewahrt werden, da es sich um sein Eigentum handelt? Wer ist hier für den korrekten Umgang zuständig?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. LG Tanzmaus
 

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