Ich würde mich mal interessieren ob hier jemand weiß auf welcher rechtlichen
Grundlage Erzieher und HEP`s alleine in der KJP Stationsdienste und Nachtdienste machen dürfen.
Es geht mir hier nicht um die Abqualifizierung anderer Berufsgruppen
(KJP ohne Erzieher = Chaos), aber gerade wenn ich als Leasingkraft mit einem
Erzieher Dienst mache würde ich doch gerne Wissen an wem im Zweifelsfall die (straf)rechtliche Verantwortung hängen bleibt.
Gerade die Medikamentengabe oder Krankenbeobachtung müsste doch strenggenommen dem Krankenpflegepersonal vorbehalten sein.
Über Aufklärung oder sogar Belehrung freut sich erwartungsvoll
tempnurse
Grundlage Erzieher und HEP`s alleine in der KJP Stationsdienste und Nachtdienste machen dürfen.
Es geht mir hier nicht um die Abqualifizierung anderer Berufsgruppen
(KJP ohne Erzieher = Chaos), aber gerade wenn ich als Leasingkraft mit einem
Erzieher Dienst mache würde ich doch gerne Wissen an wem im Zweifelsfall die (straf)rechtliche Verantwortung hängen bleibt.
Gerade die Medikamentengabe oder Krankenbeobachtung müsste doch strenggenommen dem Krankenpflegepersonal vorbehalten sein.
Über Aufklärung oder sogar Belehrung freut sich erwartungsvoll
tempnurse