Arbeitskleidung/Reinigungskosten?

Trisha

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04.03.2004
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Ort
Göttingen
Beruf
Krankenschwester, Pflegerische Fachexpertin für chronische Wunden
Akt. Einsatzbereich
Bildungsmanagement Bereich chronische Wunden
Hallo!

Obwohl bei uns im Betrieb (privater ambulanter Pflegedienst) alles recht harmonisch verläuft, ist mal wieder seit langem Unruhe eingekehrt :( .
Und zwar deshalb, weil wir jetzt alle einheitliche Arbeitskleidung erhalten werden. Wir waren absolut dagegen, nicht weil wir das schlecht finden, sondern weil zum ersten die Form/der Schnitt der Arbeitskleidung das Allerletzte ist (wir wissen, dass man bei Arbeitskleidung nicht unbedingt von "neuester Mode" sprechen kann, aber glaubt mir, diese Hosenanzüge sind die reinste Katastrophe 8O ), und zum zweiten sollen wir, obwohl wir uns eh´gegen diese Arbeitskleidung sträuben, auch noch für die Reinigungskosten (15€/Person/Monat) aufkommen!!!
Am Montag ist der Anprobetag. Ich kann bei den Hosen jetzt schon sagen, dass sie mir NICHT passen (bin sehr gross und sehr schlank), denn die Hosen haben den typischen je-länger-desto-weiter-Schnitt :rocken: . Kann ich sie auf Kosten des Arbeitgebers nach meinen Wünschen ändern lassen?
Und muss ich für die Reinigungskosten aufkommen? Wenn der Arbeitgeber mir vorschreibt, dass ich die Arbeitskleidung zu tragen habe, dann müsste er doch eigentlich selbst für diese Kosten aufkommen, oder? Sonst wird noch verlangt, dass wir das Dienstwagenbenzin bezahlen sollen... :wink:
Die Personen, die die Dienstkleidung herausgesucht haben, müssen sie selbst übrigens nicht tragen, da sie im Büro tätig sind. Und wir müssen bei der kommenden Affenhitze in den Sauna-Autos diese dicken Kittel anziehen. Wir finden, dass wir da ein Wörtchen mitzusprechen haben, oder?

LG
Trisha
 
Mitspracherecht bei Dienstbekleidung-schön wärs ja...Aber das habe ich bisher nicht erlebt,bei keinem meiner bisherigen AG.
Als ich in der Ambulanten war,sollte in Kürze auch Dienstkleidung eingeführt werden,gekommen ist es dazu nicht mehr.Bei uns scheiterte es an den Umkleideräumen,welche nicht vorhanden waren u.sich ohne weiteres auch nicht so schnell organisieren ließen.Allerdings hatte der AG bei der Ankündigung schon darüber informiert,daß die Reinigung Sache des AGs ist,wir dafür nicht aufkommen müssen.Meiner Meinung nach-u.irgendwo hab ichs auch mal gelesen-ist der AG für die Pflege u.die Instandhaltung der Dienstklamotten verantwortlich,wenn er solche vorschreibt,ebenso für eine annehmbare Größe.
Das Problem mit den langen Beinen kenn ich nur zu gut,ich bin 1,96m,ansosten aber nicht eben XXL.
Unter diesen Umständen kann ich Dir nur einen kühlen Sommer wünschen,nach der Gluthitze des letzten Jahres besteht ja die Hoffnung auf erträglichere Temperaturen.

Greeting,Rasmus
 
Danke, Rasmus für die Antwort...wenn ich aber nur wüsste, wo festgehalten ist, dass der Arbeitnehmer nicht für Reinigungskosten etc. aufkommen muss!? Ich brauche eine gute Argumentation....
oder darf der AG das einfach so festlegen, weil er privat ist?

LG
Trisha
 
Hallo Flexi!

Der Paragraph 7 bezieht sich auf Schutzkleidung, nicht auf die Berufskleidung.

Gruß,
Trine
 
Hey Trine und flexi,

meine Rettung in letzter Minute!!!!!! Habt tausend Dank :beten: !
Auch wenn es sich auf "Schutzkleidung" bezieht, ist doch im Prinzip dasselbe gemeint, oder nicht?
Ich trage sie zum Schutz vor MRSA usw...... :wink:!!!!
Ich hoffe, ich komme, auch im Namen meiner Kollegen, damit durch!

LG
Trisha
 
Hallo zusammen,
es handelt sich bei Trishas Beispiel sicher !!! um Schutzkleidung !!!.
Oder sollt ihr jetzt Uniform tragen????
 
Die Begründung des AG´s ist folgende:
Einheitliche Berufskleidung für alle AN und Reinigung deshalb, dass wir keine Krankheitskeime mit herum schleppen oder sie gar mit nach Hause nehmen, weil wir bisher unsere Arbeitskleidung selbst gewaschen haben.
Die Reinigung sei nun Vorschrift, sehe aber eben nicht ein, die Kosten dafür zu übernehmen.
Im diesen Sinne ist es wohl schon Schutzkleidung! Denn die hausärztlichen Kontrollen der Pat. und Auskünfte an uns bezüglich Krankheitserreger lässt sehr zu wünschen übrig. So haben wir schon Hepatitis- und MRSA-Pat. versorgen müssen, ohne dass wir davon wussten! Deswegen finden wir die Berufskleidung schon ganz gut...

LG
Trisha
 
Hallo Trisha,

Arbeitskleidung ist Schutzkleidung :wink:
Wenn der AG das Tragen dieser Kleidung verlangt, müßt Ihr dem folgen. Es ist ja auch zu Eurem Schutz :besserwisser:

Was die Reinigungskosten anbelangt, läßt der AG diese Kleidung waschen oder müßt Ihr sie selber waschen :?:
Eigentlich dürft Ihr diese Kleidung nicht mit nach Hause nehmen zum Waschen, weil ja die ganzen Keime verschleppt werden :!:
Aber wenn Ihr sie in z.B. Plastiktüten mit nach Hause nehmt zum Waschen, so könnt Ihr sämtliche Kosten für die Reinigung und Pflege dieser Kosten von der Steuer absetzen!
Da gibt es auch einen Pauschalbetrag von den Finanzämtern, google mal!
Oder Euer AG zahlt Euch eine monatliche Reinigungskostenpauschale zum Lohn, ist auch eine Möglichkeit.
Besprecht das doch mal mit Eurem AG im gesamten Team, wie er sich das vor stellt.

LG

Carmen
 
Trisha schrieb:
Einheitliche Berufskleidung für alle AN ...
Das entspricht dem Gedanken des Tragens einer Uniform! Müssen Polizisten und Feuerwehrleute Ihre Berufskleidung (uniform) auf eigene Kosten reinigen/waschen ??

Trisha schrieb:
...und Reinigung deshalb, dass wir keine Krankheitskeime mit herum schleppen oder sie gar mit nach Hause nehmen, weil wir bisher unsere Arbeitskleidung selbst gewaschen haben.
Die Reinigung sei nun Vorschrift, sehe aber eben nicht ein, die Kosten dafür zu übernehmen.
Im diesen Sinne ist es wohl schon Schutzkleidung! Denn die hausärztlichen Kontrollen der Pat. und Auskünfte an uns bezüglich Krankheitserreger lässt sehr zu wünschen übrig. So haben wir schon Hepatitis- und MRSA-Pat. versorgen müssen, ohne dass wir davon wussten! Deswegen finden wir die Berufskleidung schon ganz gut...

Vermisch nicht immer Schutzkleidung mit Berufskleidung/Arbeitskleidung!

Zur Arbeitskleidung gehören auch die notwendige Leibwäsche und Schuhwerk. Der Dienstleistende ist verpflichtet, die Arbeitskleidung bei der Arbeit zu tragen; die Verpflichtung erstreckt sich auch auf Arbeitskleidung mit Uniformcharakter (z. B. Uniform des DRK, der Feuerwehr und anderer Rettungsorganisationen).
Arbeitskleidung ist die Bekleidung, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder Dienstvereinbarungen aus hygienischen oder arbeitstechnischen Gründen oder zur Kenntlichmachung von Mitarbeitern (z. B. Uniform) zu tragen ist.
Im Gegensatz dazu ist Schutzkleidung die notwendige Bekleidung, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen zum Schutze des einzelnen Mitarbeiters zu tragen ist (z. B. Schutzhelm, Schutzbrille, Arbeitsstiefel, Kittel, Schürze).

Und hier noch was ganz heisses!!


gefunden bei http://www.einblick.dgb.de/archiv/0115/ur011502.htm

Arbeitskleidung
Reinigung zahlt Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen. Dazu gehören auch Arbeitsschutzmaßnahmen. Demnach muss der Arbeitgeber die Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung übernehmen, deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist. Eine anderslautende Vereinbarung wäre rechtsunwirksam. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Reinigungskosten besteht auch dann, wenn die Arbeitskleidung dem Arbeitnehmer übereignet worden ist.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2001 – 13 Sa 1804/00
und hier noch ein Urteil: http://www.ra-kotz.de/arbeitskleidung.htm

Beides sind mittelinstanzliche Urteile und haben damit schon einen deutlich wegweisenden Charakter.

Mal ganz abgesehen davon, wenn der Schnitt eurer neuen Kleidung so ist wie beschrieben, welches Bild stellt ihr dann nach aussen dar???

Wie läuft das eigentlich bei anderen ambulanten Pflegediensten???
 
Hi Flexi,

Du bist ebenm doch der Experte auf diesem Gebiet.
naja, nicht nur auf diesem Gebiet :lol:

Ja, Arbeitskleidung ist was anderes als Schutzkleidung, ist ja wahr :?

LG

Carmen
 
Mensch flexi...ich weiss gar nicht wie ich Dir danken soll!!!!! :D :D :D

Das ist einfach wunderbar. Also wenn ich damit nicht durch komme....
Ich berichte mal über den aktuellen Stand:
Gestern war Anprobetag, die Arbeitskleidung erwies sich katastrophaler als angekündigt. Naja, wir dürfen sie abändern lassen, so wie wir es wollen/brauchen.
Ich habe die PDL gefragt, wie es denn sein kann, dass wir Reinigungskosten übernehmen müssen (ich war ja drei Wochen zuvor in Urlaub, habe deshalb von all dem nix mitbekommen und die Kollegen nahmen das alles wortlos hin)? Sie sagte,der Geschäftsführer (also unser Chef) hätte das zuvor mit dem Anwalt geregelt, schliesslich müssten wir nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen, sonst käme das dem Betrieb zu teuer (wenn sich das Unternehmen das nicht leisten kann hätte er es sollen sein lassen, oder?), der Anwalt hätte sogar versichert, dass die AN die gesamten Reinigungskosten übernehmen könnten!!!! ICH FASSE ES ABSOLUT NICHT!!!! :evil:
Ich habe flexis Links alle ausgedruckt und nehme sie mit in den Betrieb. Und dann sehen wir weiter.

LG
Trisha
 
Nun möchte ich dieses Thema wieder aufgreifen :

Der Punkt Arbeitskleidung scheint inzwischen geklärt zu sein. Denn obwohl die nicht staatlichen Krankenhäuser in Sachen Arbeitsrecht gerne etwas nachziehen, gilt auch bei uns inzwischen, daß die Arbeitskleidung vom Arbeitgeber zu stellen und zu reinigen ist.:mrgreen:

Doch was ist mit den Arbeitsschuhen, gehören die nicht auch zur Kleidung ? Der Arbeitgeber bezieht hirzu keine klare Stellung, die Mitarbeitervertretung auch nicht. Es gab nur die Vorgabe vorne geschlossen, hinten mit Riemen und rutschsichere Sohle (meistens also PVC oder Gummi also ohne Erdung :arrow: ). Porpagiert werden inoffiziell bei uns immer wieder MBT-Shuhe.
Diese habe ich mir gekauft (= 200,- EURO) und festgestellt, daß ich darin maximal zwei Schichten laufen kann dann Schmerzen für drei Tage. Zudem sagt der Hersteller in seine Beschreibung es handele sich eher um ein Sportgerät als um Schuhe. Entspricht es den Arbeitsschutzrichtlinien mit einem Sportgerät 50 mal die Treppe rauf und runter zu laufen ?

Dann kamen bei uns die Crocs Cayman in Mode und auch ich habe sie mir gekauft (=40,- EURO) denn ich brauchte ja einen Ersatz für die MBT`s. Die Crocs sind aus Crosslite einem spezial Kunststoff (Erdung unbekannt doch möglich :arrow:). Diese wurden in unserem Haus verboten da sie Löcher in der Schuhdecke haben und als neue zusätzliche Vorgabe wurde eine geschlossene Schuhdecke gemacht.

Also kaufte ich mir, wie viele andere Mitarbeiter auch Crocs Prfessional mit geschlossener Schuhdecke (= nochmals 40,- EURO ) doch ich laufe prima darin. Nun sollen auch diese verboten werden da die angeblichen "Gummischuhe" nicht geerdet seien :gruebel:. Andere Schuhe mit Gummisohle beiben erlaubt und MBT`s (auch keine Erdung) werden weiter empfohlen.

Dies geschieht nun wie ich gelesen habe in vielen Krankenhäusern. Die Arbeitsschutzbeauftragten und Hygienefachkräfte scheine keine genaue Vorstellung zu haben wie ein Arbeitsschuh aussehen muß, sie wissen jedoch immer wie er nicht aussehen darf nachdem das Personal sich die Schuhe gekauft hat.

Muß man wirklich willkürliche Verbote welche durch keine Studie belegt wurden hin nehmen und wie ich 280,- EURO ausgeben :angry: ohne immer noch fehlende Vorgaben eines korrekten Arbeitsschuhs ?
Muß nicht der Arbeitgeber Schuhe stellen wenn diese seine (unbekannten) Bedingungen erfüllen sollen.
Sind Schuhe in diesem Fall nicht sogar Schutzkleidung?

Viele Fragen, viele Grüße
Ben_X :flowerpower:
 
Hallo,

wenn der Arbeitgeber in Bezug auf das Schuhwerk Vorgaben aus sicherheitsrechtlichen, optischen oder anderen Gründen macht, handelt es sich natürlich um das Thema "Dienstkleidung" . Es gelten dann die gleichen Spielregeln, also Mitbestimmungsrechte durch die Personalvertretung, Kostenübernahme bzw. Beteilung an den Kosten durch den Arbeitgeber.
 
Das wäre schön doch kaum vorstellbar. Da unser Arbeitgeber nach Aussage der Mitarbeitervertretung, verpflichtet ist die Dienstkleidung zu stellen, würde sich dies ja auch auf die Arbeitsschuhe beziehen. Das würde teuer.:eek1:
 
Das wäre schön doch kaum vorstellbar. Da unser Arbeitgeber nach Aussage der Mitarbeitervertretung, verpflichtet ist die Dienstkleidung zu stellen, würde sich dies ja auch auf die Arbeitsschuhe beziehen. Das würde teuer.:eek1:

Da gebe ich dir weitgehend recht.
Was ich dir gesagt habe, ist die arbeitsrechtliche Theorie, in der Praxis sieht es leider oft anders aus, da dies bekanntermaßen ein hoher Kostenfaktor für die Unternehmen ist.
Hier zeigt es sich dann, wer eine gute Mitarbeitervertretung hat und wer nicht!
 

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