Arbeiten als Medizinproduktebeauftragter

Dissy

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06.09.2005
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Ich habe vor kurzem eine Weiterbildung zum Medizinproduktebeauftragten gemacht und bin gelernte Pflegefachkraft. Nun würde ich gern nur noch als Medizinproduktebeauftragter und nicht mehr als Pflegefachkraft in unserm Pflegeheim arbeiten. Gibt es ein Gesetzt das dass Pflegeheim verpflichtet jemanden dafür einzustellen oder muss das eine Pflegefachkraft nebenbei machen ???
 
Hallo,
also ich muss es in meiner Arbeitszeit als Pflegefachkraft machen, sprich nebenher.
Bei uns ist keiner dafür freigestellt.

CU
Narde
 
Hallo Dissi,
schreibst du uns mal etwas über die Weiterbildung zum Medizinproduktebeauftragten??
Inhalt, Dauer, Kosten und ähnliches.
Interessieren würde mich dann auch die konkreteren Aufgaben.
Oder meint das den
Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte nach § 30 MPG ?

Da glaube ich kaum, das du einen Vollzeitarbeitsplatz in einem Pflegeheim findest mit dem alleinigen Aufgabengebiet.
 
Hallo !

1.Themenschwerpunkte meiner Weiterbildung waren:

- Einführung in das Medizinprodukterecht
- Grundbegriffe und Systematik des Medizinproduktegesetzes (MPG)
- wichtig Vorschriften des MPG und der Medizinbetreibervorordnung (MPBetreibV)
- Sicherheitstechnische und Messtechnische Kontrollen
- Hygienische Sicherheit
- Richtiges Einweisen nach MPG
- Haftungsvorsorge und Notwendigkeit qualitätssichernder Maßnahmen
- Betriebliche Prozesse der Umsetzung /Praxisworkshops

2. Dauer: 2 Tage
3. Kosten: knapp 300 Euro

weitere Infos unter:www.frank-johannsen.com
 
Danke für die Info!
Ist ja dann doch keine Weiterbildung, sondern wohl eher eine fachliche Fortbildung mit Zertifikat.
Wie Narde auch schon anmerkt, ist das eine Tätigkeit, die von entsprechend Fortgebildeten Pflege-/Werkstatt-Mitarbeitern im Nebenamt mit erledigt wird. In grossen Häusern nimmt der zuständige Sicherheitsingenieur (mit technischer Ausbildung) die Aufgabe wahr.
 
Lehrgangsinhalte und Aufgabenbereich

Medizinproduktebeauftrage oder "Beauftragte Personen" nach MPG/ MPBetreibV (vgl. u.a. § 5) überwachen in medizinischen Einrichtungen die Voraussetzungen der erstmaligen Inbetriebnahme von Medizinprodukten und führen die Anwendereinweisungen durch. Außerdem überwachen sie die Sachkunde der Anwender und führen die erforderlichen Dokumentationen. Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung von Prüf- und Wartungsfristen.

Medizinproduktebeauftragte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Betreiber, den Anwendern, Medizinprodukteberatern und Behörden bzw. sonstigen Stellen und tragen durch ihre Tätigkeit zu mehr Sicherheit und Qualität beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten bei.

Nach unserer Erfahrung kann man diese Aufgaben wohl kaum "nebenbei" erledigen, zumal das Einweisen in Medizinprodukte auch ein entsprechendes medizinisches Wissen erforderlich macht. Allerdings ist der Betreiber für die Umsetzung des MPG mit seinen Rechtsverordnungen verantwortlich. Dieser Verpflichtung kann er sinnvollerweise nur dann erfüllen, wenn er Medizinproduktebeauftragte ernennt.

Die Einrichtungen, die meinen, das "nebenbei" erledigen zu können, sind leider oftmals auch die Häuser, die erhebliche Sicherheitsdefizite und eine entsprechende Anzahl von anwenderverursachen (Beinahe-) Vorkommnissen haben.

Hier nochmals die Lehrgangsinhalte:

- Einführung in das Medizinprodukterecht
- Rechtsgrundlagen und Grundbegriffe
- Stellung und Aufgaben des Medizinproduktebeauftragten
- Dokumentationen
- Sicherheitstechnische bzw. messtechnische Kontrollen und Wartung
- Kontrollmessungen nach § 4 a MPBetreibV
- 12-Punkte-Programm: Richtiges Einweisen in Medizinprodukte
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Medizinische, technische und hygienische Sicherheit
- Haftungsvorsorge
- Verhalten bei (Beinahe-) Vorkommnissen, MPSV
- Qualitätssichernde Maßnahmen und erste Schritte der praktischen Umsetzung

weitere Informationen unter www.frank-johannsen.com
 
Hallo!
Also bei uns im Haus (ca. 900 Mitarbeiter) ist der Medizinproduktebeauftragte nicht mehr in der Pflege tätig. Er kümmert sich nur noch um die Geräte und Einweisungen und ist damit voll ausgelastet.
Es kommt wahrscheinlich auch auf die Größe des Hauses an ob du dann noch in der Pflege tätig bist.

Gruß Coffeecup
 

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