Diese Frage wird Dir hier niemand ohne Weiteres beantworten können,
solang Du den Apothekendienst nicht näher definierst.
Handelt es sich um die pure Ausgabe bereits verschriebener Medikamente,
welche unmißverständlich in der verordneten Form vorhanden sind,
sollte kein Problem entstehen, denn eine solche Packung mit zum Beispiel
Tabletten würde die Stationsleitung ja ebenso aus dem Medizinschrank
auf der Abteilung nehmen dürfen.
Für den Fall, daß Medikamente zubereitet werden müssen, ist wohl eine
Regelung vorhanden, die solche Tätigkeiten ausschließlich dem Apotheker
casu quo dessen ErfüllungsgehilfInnen vorbehält.
Der "Abschluß" indes hat hier keinerlei Einfluß, da dieser zum einen keine
Aussage trifft über Erfahrungen und fachliche, sowie eine menschliche
Qualifikation, zum anderen diese PDL oder Stationsleitung mit oder ohne
"Abschluß" von der Leitung des Hauses so installiert ist und drittens die
Entscheidungskompetenz mit der ihnen anvertrauten Position entstanden ist.
Da ich annehme, daß Du auf ausführendem Niveau arbeitest, möchte ich
Dir nur soviel mitgeben: Mit oder ohne "Abschluß" der PDL oder
Stationsleitung: Deine Aufgabe ist es, auszuführen. Deine Aufgabe ist es
NICHT, die Entscheidungskompetenzen Deiner Vorgesetzten zu beurteilen.