Apothekendienst durch Stationsleitung?

Blueangel76

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Von einer Pflegedienstleiterin (ohne Abschluss) wurde an die Stationsschwestern (ohne Abschluss) die Aufgabe erteilt, bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung den Apothekendienst zu übernehmen.

Wie ist hierzu die rechtliche Grundlage? Darf die Stationsschwester solche Aufgaben ohne Kenntnis in dem Bereich übernehmen?

Vielen Dank!
 
Diese Frage wird Dir hier niemand ohne Weiteres beantworten können,
solang Du den Apothekendienst nicht näher definierst.
Handelt es sich um die pure Ausgabe bereits verschriebener Medikamente,
welche unmißverständlich in der verordneten Form vorhanden sind,
sollte kein Problem entstehen, denn eine solche Packung mit zum Beispiel
Tabletten würde die Stationsleitung ja ebenso aus dem Medizinschrank
auf der Abteilung nehmen dürfen.
Für den Fall, daß Medikamente zubereitet werden müssen, ist wohl eine
Regelung vorhanden, die solche Tätigkeiten ausschließlich dem Apotheker
casu quo dessen ErfüllungsgehilfInnen vorbehält.
Der "Abschluß" indes hat hier keinerlei Einfluß, da dieser zum einen keine
Aussage trifft über Erfahrungen und fachliche, sowie eine menschliche
Qualifikation, zum anderen diese PDL oder Stationsleitung mit oder ohne
"Abschluß" von der Leitung des Hauses so installiert ist und drittens die
Entscheidungskompetenz mit der ihnen anvertrauten Position entstanden ist.
Da ich annehme, daß Du auf ausführendem Niveau arbeitest, möchte ich
Dir nur soviel mitgeben: Mit oder ohne "Abschluß" der PDL oder
Stationsleitung: Deine Aufgabe ist es, auszuführen. Deine Aufgabe ist es
NICHT, die Entscheidungskompetenzen Deiner Vorgesetzten zu beurteilen.
 
Hi Blueangel76 ,
Deine Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten.

Was beinhaltet das " (ohne Abschluss) " ??

Welche berufliche Qualifikation hat die Stationsleitung?

Was beinhaltet " Apothekendienst ", welche konkreteren Tätigkeiten fallen dort hinein?

Gibt es für diesen "Apothekendienst" eine Dienstanweisung?

Um welche Art von Einrichtung handelt handelt es sich? Krankenhaus? Altenpflegeeinrichtung?
 
Torenpad schrieb:
Da ich annehme, daß Du auf ausführendem Niveau arbeitest, möchte ich Dir nur soviel mitgeben: Mit oder ohne "Abschluß" der PDL oder Stationsleitung: Deine Aufgabe ist es, auszuführen. Deine Aufgabe ist es NICHT, die Entscheidungskompetenzen Deiner Vorgesetzten zu beurteilen.

Aber ich nehme an, dass es hier im Forum erlaubt ist, auch stellvertretend für jemand anderen eine Frage zu stellen.

Wenn eine Entscheidung auf höherer Ebene über eine Person auf einer niedrigeren Ebene getroffen wird, dann hat die Person auf der niedrigeren Ebene sicherlich das Recht, Einspruch zu erheben, sollte sie den Anforderungen rechtlich, fachlich oder zeitlich nicht gewachsen sein.

Nichts anderes erfragt meiner Meinung nach Blueangel!

Gruß,
Trine
 

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