AOK spart!

griesuh

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16.08.2005
Beiträge
72
Ort
Nähe Darmstadt
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
ambul. Pflegedienst
Funktion
PDL, MDK-Gutachter
Für einen Kunden mit demenziellem Prozess b. Z. nach Beinvenenthrombose wurde vom Arzt eine Verordnung über einmal tgl Heparin s.c Injektion ausgestellt.
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Diese wurde bei der AOK zur Genehmigung eingereicht.

Jetzt erhielt der Kunde von der AOK einen Fragebogen, warum er sich nicht selbst oder ein Familienmitglied die Heparin Sprtize s.c. geben kann.
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Die Ehefrau ist 80jahre, der Kunde 85jahre. Die Kinder wohnen ca. 30 km entfernt.
Ja, unsere AOK immer für Sie da!!!, wenns ums sparen an den Kunden geht.
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Lesen diese "Sachbearbeiter" nicht die Diagnosen auf den Verordnungen???
Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit der AOK??
 
Hallo,

meine Erfahrungen von je her.
  • Dementieller soll seine Medis alleine richten.
  • Pat. mit Medikamentenabusus darf nur morgens mit seiner Tagesration versorgt werden, Rest für den Tag kriegt sie morgens mit dazu (macht voll Sinn).
  • Rheuma-/Arthrose-/Osteoporosepat. sollen Kompressionsstrümpfe Klasse 3(!) selbst anziehen.
  • Lagerungshilfsmittel erst wenn Dekubitus 2. Grades vorliegt. Zur Prophylaxe keinen Anspruch auf Spezialmatratzen.
  • Bei "Verband unter Verband" = nur ein Verband (Bsp. Ulcus cruris-Verband + Kompressionsverband normalerweise = 2 versch. Verbände).
  • Heparine s.c. so wie Du beschrieben hast.
  • Blutzuckerkontrollen nur noch bei Neueinstellung, nicht länger als drei Wochen. Dann Insulingabe ohne vorherige Messungen.
  • Blutdruckmessungen ganz passé.
  • Zwei nebeneinanderliegende Wunden gelten als eine Wunde, obwohl Wundqualitäten unterschiedlich eben wie die Therapie.
Wir haben unsere neuen Patienten immer vorgewarnt. Die AOK (aber auch andere) schickt Formulare raus oder ruft beim Patienten selbst an und fragt, warum er dies nicht selbst könne oder die Angehörigen. Die Warnung hat bis jetzt allen Patienten weiter geholfen und konnten entsprechend reagieren... und die VO wurde genehmigt.

LG
Trisha
 
Trisha schrieb:
Hallo,

meine Erfahrungen von je her.
  • Dementieller soll seine Medis alleine richten.
  • Pat. mit Medikamentenabusus darf nur morgens mit seiner Tagesration versorgt werden, Rest für den Tag kriegt sie morgens mit dazu (macht voll Sinn).
  • Rheuma-/Arthrose-/Osteoporosepat. sollen Kompressionsstrümpfe Klasse 3(!) selbst anziehen.
  • Lagerungshilfsmittel erst wenn Dekubitus 2. Grades vorliegt. Zur Prophylaxe keinen Anspruch auf Spezialmatratzen.
  • Bei "Verband unter Verband" = nur ein Verband (Bsp. Ulcus cruris-Verband + Kompressionsverband normalerweise = 2 versch. Verbände).
  • Heparine s.c. so wie Du beschrieben hast.
  • Blutzuckerkontrollen nur noch bei Neueinstellung, nicht länger als drei Wochen. Dann Insulingabe ohne vorherige Messungen.
  • Blutdruckmessungen ganz passé.
  • Zwei nebeneinanderliegende Wunden gelten als eine Wunde, obwohl Wundqualitäten unterschiedlich eben wie die Therapie.
Wir haben unsere neuen Patienten immer vorgewarnt. Die AOK (aber auch andere) schickt Formulare raus oder ruft beim Patienten selbst an und fragt, warum er dies nicht selbst könne oder die Angehörigen. Die Warnung hat bis jetzt allen Patienten weiter geholfen und konnten entsprechend reagieren... und die VO wurde genehmigt.

LG
Trisha

Hallo Trisha,

genau das sind auch unsere Erfahrungen mit der AOK.
Interesannt ist, dass gegen die AOK etliche Verfahren laufen, wovon sie schon 2/3 verloren hat und nachträglich Leistungen zahlen u. erbringen musste.
Deshalb, bei Ablehnungen von den Kassen immer Wiederspruch einlegen. Wenn vorhanden das Urteil mit Aktenzeichen dazulegen.
Aber ich gaube die AOK lernst nimmer. Erstmal ablehnen ist die devise. Denn ca. 60 % der Betroffenen legen keinen Wiederspruch ein. Das spart Millionen.

Grüße
 
AOK spart

Dass die Angehörigen dies mit der Kasse klären müssen ist mir geläufig. Nur die meisten älteren trauen sich nicht gegen eine "Behörde" vor zu gehen. Wir die Pflegedienste stehen unseren KUNDEN dabei zur Seite. In diesem Fall wollte die Kasse wissen warum keiner im Haushalt des Versicherten die SGB V Leistung, Injektion, erbringen kann. Zusammen mit der Ehefrau haben wir die "Erklärung" wie es offiziell heisst ausgefüllt. Der Ehefrau wird es es beim zuschauen einer Spritzengabe schlecht. Der Vers. zeigt einen demenziellen prozess, wie soll er sich selbst spritzen können? Erklären sie uns das!
Die Angehörigen wohnen ca. 30 km entfernt.
Der Sachbearbeiter wude auch auf die Rückseite der Verordnung hingewiesen, da dort schon eine Erklärung erfolgen muss ob eine im Haushalt lebende Person die Leistung erbrinngen kann oder nicht.
Dein Vorschag , Klaus 46, zum Chef zugehen bringt wenig, da diese Anweisungen, erst einmal alle Verordnungen abzulehnen eben von diesen Chef's kommt.
Es stimmt, kämpfen muss der Betroffene gegen diese wilkür, insbesondere gegen die der AOK. Sie ist die Kasse die bei Ablehnungen immer vorne weg rennt.
Wer von Angehörigen und den Betroffenen solche Ablehnungen erhält soll u. muss auf jedefall Wiederspruch einlegen. Gegen die AOK sind sehr viele Gerichtsverfahren anhängig, wegen nicht genehmigter SGB V Leistungen. Bei den meisten Urteilen hat die AOK verloren und musste die Bewilligug erteilen und Kosten von etl. Monaten nachzahlen.
Also nur Mut. Geht gegen die willkür der Kassen vor.
 

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