Anspruch Urlaub vor Antritt Elternzeit

EckFrank

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28.02.2005
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7
Ort
Rheinland-Pfalz
Beruf
Kinderkrankenpfleger, Musiker
Huhu!

Ich arbeite als Kinderkrankenpfleger in einem Klinikum und bin nach dem BAT angestellt.
Nun möchte ich ab 1.Oktober diesen Jahres Elternzeit für das 2.Lebensjahr unseres Sohnes nehmen.

Habe ich vollen Anspruch auf meine kompletten Jahresurlaub 2005 (29 Tage plus 4 Tage Nachtwachenurlaub aus dem letzten Jahr) oder verringert sich mein Jahresurlaub um die Monate Oktober bis Dezember, also um ca. 2,5 Tage pro Monat, den ich nicht mehr arbeite?

Wie sieht es mit dem Sonderurlaub für Nachtwachenfrei aus? Kann ich diesen aus den Nachtdiensten für dieses Jahr (2005) erst nächstes Jahr in Anspruch nehmen?

Und was passiert mit Minus- und Plusstunden vor Antritt der Elternzeit?

Und steht mir auch noch Weihnachtsgeld, also 13.Monatsgehalt zu?

Unser Betriebsrat konnte mir da nicht eindeutig weiterhelfen, da es wohl eher ungewöhnlich ist, dass man als Mann bzw. halt erst nach 1 Lebensjahr des Kindes die Elternzeit in Anspruch nimmt?

Vielen Dank,
Gruß, Frank!
 
Hallo !

Glückwunsch, eine gute Wahl ! Ich bin auch eins der wenigen Exemplare die ebenfalls die Elternzeit nutzen.
Euer Betriebsrat scheint eine schwache Nummer zu sein, eigentlich sollte
es seine Aufgabe sein mit der Leitung ein Gespräch zu führen.
Aber nun solltest du das Gespräch mit "Chefe" selbst suchen.
Gilt bei euch der Tarifvertrag ? Dann da mal reinschauen....
ZU 70 % Tippe ich auf die Weiterzahlung des 13. Gehaltes.
Die Überstunden oder Minusstunden sind Sache auf Betriebsratsebene
oder mit Chefe verhandeln.
Beim Urlaubsanspruch würde ich mal die Zeit von Jan .Okt 05 ansetzten....

mfg Windelschwinger
 
Elternzeit

Ich habe selbst damals mitten im Jahr Elternzeit in Anspruch genommen. Den Sonderurlaub wegen Nachtdiensten habe ich in dem Jahr bekommen, da er ja vom vorherigen Jahr war. Jahresurlaub habe ich nur anteilmäßig erhalten bis die Elternzeit beginnt.
Für dieses Jahr den Sonderurlaub aus Nachtdiensten habe ich dann erst im darauffolgenden Jahr bekommen.
Minusstunden sind denke ich Verhandlungssache und Plusstunden je nach Menge wurden ausgezahlt oder abgegolten, ist ja dort dann auch wieder eine Verhandlungssache. Jedenfalls wurde das dann bis zu Beginn der Elternzeit geregelt, da ja davon abhängt wie lange du vorher noch arbeiten mußt, damit du ab 1. Oktober in Elternzeit gehen kannst.
Hoffe ich habe dir geholfen, wäre schön wenn du ein Feadback geben kannst wie es nun bei dir tatsächlich geregelt wurde.
Viel Spaß in der Elternzeit, mein Mann hat auch einen Teil übernommen und es hat viel dazu beigetragen das Verhältnis zwischen ihm und dem Kind zu stärken.
Achso Weihnachtsgeld gab es genau wie Urlaub nur anteilig.
 
Dankeschöööön!

Vielen Dank für Eure Infos!

Ihr habt mir sehr weitergeholfen!
Ich werde die nächsten Tage dann in die Verhandlungen mit meinem "Chefffe" gehen...unser Betriebsrat ist an sich recht zuverlässig, gut und jederzeit ansprechbar, aber in diesem Punkt habe ich halt leider unterschiedliche Infos von unterschiedlichen Leuten erhalten...

Also, was schließen wir daraus: Mehr Papas in die Elternzeit...! :klatschspring:

Viele Grüße,
Frank!
 

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