Anspruch auf ein Zimmer im Wohnheim?

honey

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hi leute,

ich fange am 1.10.2003 meine ausbildung zur kinderkrankenschwester an. da ich eine halbe std. mit dem auto von der klinik entfernt wohne, habe ich mich um ein zimmer im peronalwohnheim beworben. bei der wohnungsbesichtigung wurde mir dann aber zu verstehen gegeben, dass ich wahrscheinlich kein zimmer in diesem wohnheim bekommen werde, da ich am 25.09.2003 18 jahre werde und dann ja auch mit dem auto fahren kann. aber ich kann mir am anfang meiner ausbildung leider noch kein auto leisten. habe ich dennoch anspruch auf ein zimmer im wohnheim?

mfg
 
hallo honey,
man hört zur Zeit häufiger, das die Zimmerangebote in Personalwohnheimen reduziert werden. Das hängt mit der Finanzierung dieser Einrichtung zusammen.
Manche Personalwohnheime werden auch an Wohnungsgesellschaften verkauft/verpachtet.
Wenn nur wenige Zimmer zur Verfügung stehen, wird man eine Dringlichkeitsliste machen, wobei die Vergabe dann nach Entfernung von zu Haus, fahrmöglichkeiten mitt ööfentl. Verkehrsmitteln u. ä. erfolgt.
Einen Rechtsanspruch hast du grundsätzlich nicht, so das du dich ggf. auch auf dem freien Wohnungsmarkt umsehen musst. (WG, 1-Zi-App).
Halte Kontakt und frag nach evtl. alternativangeboten.
 

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