Anrechnung Dienstzeit bei Pflichtfortbildung

MiniBonsai

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64
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Mitte Deutschlands
Beruf
Kinderkrankenschwester; ev. Diakonin
Nabend!

Mich würde mal folgendes interessieren:

*Gedankensortiere*

Also:

der Arbeitgeber setzt mehrere Pflichtfortbildungen mit je einer Dauer von 2 Stunden an ...und schreibt aber gleich dazu, daß nur 1 Stunde als Dienstzeit angerechnet wird.

Ist das zulässig? Und wenn ja/nein...wo finde ich dazu verwertbar was Schriftliches?

Die Rückfrage bei einer unserer MAV ergab folgende Antwort:

Jeder Mitarbeiter ist sowieso verpflichtet im Jahr eine gewisse Anzahl an Stunden sich fortzubilden ...und daß der Arbeitgeber dann sogar eine Stunde davon anrechnen lässt sei sogar ein Zugeständnis.

Ok...das Argument hat was...aber bei den Fortbildungen könnte ich mir ja sonst selber aussuchen wo/wie/was ich mache...und das geht ja hier nicht, weil der Arbeitgeber vorschreibt, daß genau diese Fortbildungen Pflicht sind.

Ich selber z.B. mache regelmässig Fortbildungen... eigene Zeit, eigene Kosten... eigene Interessen ;) ...und trotzdem muss ich zu diesen Pflichtfortbildungen, obwohl ich mein Kontingent an Fortbildungen eigentlich selber erfülle.

Wobei ich eines klarstellen möchte:

Ich finde Fortbildungen wichtig und nötig... und mache das an sich auch gerne... aber eben zu Themen, die *mich stechen* ;) und nicht zu Themen, wo ich gähne. :(

So, und nun bin ich gespannt, ob es bei euch ähnlich gehandelt wird bzw wer mir evtl. da Rechtmaterial zu geben kann?
 
Wenn die Fortbildung offiziell schon vorher mit 2 Stunden angesetzt ist müssen die Dir auch 2 Stunden anrechnen. Zumindest wenns ne Pflichtveranstaltung ist.
 
Hy,
bei uns müssen Fortbildungen in die Arbeitszeit fallen bzw. geplant werden.
Ergo: ist halt Arbeitszeit :daumen:
 
Moin MiniBonsai,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Wenn eine Fortbildung mit 2 Stunden angesetzt ist,bekommen wir auch 2 Stunden angeschrieben.

@all...

Wie ist das eigentlich???
Muß ich auch zu Fortbildungen während meines Urlaubs???

Gruß Fritzi
 
hallo,

das leidige thema der pflichtfortbildungen, früher einmal überschaubar, heute 2-3 die woche pflicht! das nervt. und nach einem anstrengenden frühdienst bin ich zwar körperlich da, aber geistig weit weit weg..........grins! :knockin:

in deinem urlaub bist du nicht verpflichtet zu fortbildungen zu kommen!!!
wäre ja noch schöner!

liebe grüße
 
Hi,
folgendes gilt bei Kirchens:
AVR
§ 10a Fort- und Weiterbildung
(1) Wird ein Mitarbeiter auf Veranlassung und im Rahmen der Qualitätssicherung oder des Personalbedarfs des Dienstgebers fort- oder weitergebildet, werden, sofern keine Ansprüche gegen andere Kostenträger bestehen, vom Dienstgeber
a) dem Mitarbeiter, soweit er freigestellt werden muss, für die notwendige Fort- oder Weiterbildungszeit die bisherigen Dienstbezüge (Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR) fortgezahlt und
b) die Kosten der Fort- oder Weiterbildung getragen.
(2) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Dienstgeber die Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung im Sinne des Absatzes 1 zu ersetzen, wenn das Dienstverhältnis auf Wunsch des Mitarbeiters oder aus einem von ihm zu vertretenden Grunde endet. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach dem Ende der Fort- oder Weiterbildung werden 1/36 des Aufwendungsbetrages erlassen.
Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht, wenn die Mitarbeiterin wegen Schwangerschaft oder wegen Niederkunft in den letzten drei Monaten gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen hat.
In besonders gelagerten Fällen kann von der Rückzahlungsregelung zugunsten des Mitarbeiters abgewichen werden.:daumen:


Fortbildungszeit=Arbeitszeit
Wegstrecke= versichert bei der Berufsgenossenschaft

In der Marienhaus GmbH z.B. gilt, dauert die Fortbildung 2 Tage + Übernachtung kann sich der Dienstnehmer max 10h/Tag gutschreiben.
 

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