@ J.V.
Der Unterschied zu den Standards dürfte sein, dass theoretische Grundlagen und auch eine Begründung der Einzelschritte dargelegt sein sollte.
Der Azubi soll sein Handeln ja auch begründen können und sein Wissen später transferieren.
Anleitungskarten für den Praxisanleiter fände ich u.U. (das ABER kommt gleich noch) eine erleichternde Sache. Mir kommt es doch mitunter vor, dass Schüler mir irgendwas erzählen wollen, was die "Schule" so gesagt hat - was ich aber nicht wirklich nachvollziehen kann (wenn´s mir der Azubi nicht erklären kann). Hier würde mir aber auch nicht helfen, wenn ich mir selbst Anleitekärtchen entwerfe, sondern dazu müsste ich die Schulunterlagen haben.
Und damit kommt mir die Frage:
Brauche ich zusätzlich zum Unterrichtsmaterial noch Anleitekärtchen?
Könnte ich nicht genauso als theoretische Grundlage das Unterrichtsmaterial hernehmen?
Wäre Praxisanleitung dann qualitativ schlechter? Zeit und Mühe hätte man sich sicherlich gespart. Und die könnte ich gut in Schüler und Patienten investieren.
Ich bekomme als Praxisanleiter feste Anleitethemen für jedes Semester "vorgeschrieben". Es gibt "Muss"-Anleitungen (Ganzkörperwäsche, Thromboseprophylaxe, Patientenanamnese, Dekubitusprophylaxe) und es gibt "Kann"-Anleitungen. Darunter fällt dann vieles, was theoretisch im jeweiligen Semester in der SChule behandelt wurde.
Für mich komme ich zu dem Schluss, dass Anleitekärtchen (oder Bögen), die mit Fachwissen gefüllt sind, nicht nötig sind. Dazu kann ich mir auch die Schulunterlagen geben lassen... Das Unterrichtsmaterial könnte man aber als Einheit mit dem Protokoll der praktischen Anleitung zusammen führen.
Ausnahme bilden hier vielleicht fachspezifische Anleitungen, wenn noch kein theoretischer Unterricht erfolgt ist. Zu solchen Anleitungen bin ich im letzten Jahr aber überhaupt nicht gekommen, weil ich mit den anderen Themen (ich sag bloß Aufnahmegespräch und Anamnese) aufwändige Aufgaben habe und es mir wichtiger ist, dass grundlegendes Wissen vorhanden ist als dass ein Azubi eine praktische Anleitung in Blasenspülungen oder Wechsel von Thoraxsaugungsbehältnissen etc. hat.
Das sind Dinge, die auch eine Bezugsperson ungeplant zeigen kann.
Nächster Punkt, der mir beim Lesen auffiel.
Das Wort "bewerten" fiel mehrmals im Zusammenhang mit Anleitung. Ich finde, dass Bewertung im Sinn von Beurteilung aus einer Anleitung herausgehalten werden sollte. Die Anleitung dient dazu, dass der Schüler etwas lernt, was er noch nicht kann. Den Vorgang sollte (ich meine sogar
darf) man nicht benoten.
Wenn man es benotet, ist es keine Anleitung, sondern eine Leistungskontrolle. Das sollte man auch klar differenzieren - und dem Azubi auch davor sagen, welchem Zweck das jetzt dient.
Gedankensprung
Im Übrigen erwarte ich von jedem Schüler, dass er vor einer geplanten Anleitung den theoretischen Stoff wiederholt hat. Dafür ist die Anleitung ja geplant! Ich fange bei der Theorie nicht wieder bei Adam und Eva an. Ich hab´s noch nicht erlebt, aber wenn ein Schüler wirklich völlig unvorbereitet käme, ich würde die Anleitung glatt auf einen anderen Tag verschieben und erstmal ein Kritikgespräch führen
Der Azubi hat bei mir lediglich die Möglichkeit sein theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen (
Praxisanleitung). Das geschieht durch die Begleitung/Feedback und durch die Reflexion der einzelnen Schritte (warum? macht man diese).
Muss ich ihm tatsächlich alles erst nochmal vorkauen?
Wo fördere ich da die Selbstkompetenz?
Grüße
Michl