Ambulanter Kinderpflegedienst

knetnase

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46
Ort
Otterstadt
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hi,
ich bin Kinderkrankenschwester und habe eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Gesundheitswesen. Da ich alleinerziehend bin und ich schon oft bei Bewerbungen über Uneinigkeit mit den Dienstzeiten gestolpert bin, möchte ich mich gerne selbstständig machen (alleine, keine Mitarbeiter)
Wo bekomme ich Infos darüber, was ich alles beantragen muß, was alles vorhanden sein muss etc.?
Wäre toll, wenn ich viele Infos bekomme.
Lieben Dank.
Knetnase:roll:
 
Ich würde einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen. Die können dir zumindest sagen wie es mit staatlicher Unterstützung zwecks Ich-AG aussieht...
 
Selbstständig

hallo da draussen!
Wie stellst Du Dir das vor, ohne Mitarbeiter eine tgl. 24 Stunden Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr aufrecht zu erhalten?
Auch wenn Du selbstständig bist, must du für Deine Kunden jederzeit erreichbar sein und nicht nur wenn es Dir zeitlich möglich ist.
In der ambul. Pflege sind die hauptarbeitszeiten von 7- 11.00 Uhr von 12.00 bis ca. 14.00 Uhr und von ca. 17. bis 21.00 Uhr. Wie willst Du das alleine bewältigen? Dann noch evtl mit einem kleinen Kind zu Hause?
Du hast jetzt schon Probleme die geforderten Arbeitszeiten eines Pflegedienstes mit Deinem persönlichen erfordernissen in einklang zu bringen.
Wenn Du selbstständig bist ist es vorbei mit einer geregelten Arbeitszeit. Denn Du bist für alles verantwortlich. Überlege es Dir deshalb sehr genau.
Mit der Selbstständigkeit ist so ne Sache. Willst Du einen ambulanten Dienst eröffnen, mit Abrechnung bei den Kranken u. Pflegekassen, benötigst Du je einen Versorgungsvertrag über SGB V und SGBXI.
Alle Informationen zur Zulassung erhälst Du bei der Zulassungsstelle der AOK Vertragsmanagenent Deines Bundeslandes. Um einige Voraussetzungen gültig für Hessen zu nennen: Ausbildung zur PDL, examiniertes Pflegepersonal sozialversicherungspflichtig angestellt, Büroräume nachweisen (Wohnzimmer zählt nicht), Gewerbeanmeldung bei SGB V Leistungen, IK Nummern, Betriebsnummer einholen, div. Versicherungen nachweisen, Meldung beim Gesundheitsamt, Meldung beim Sozialministerium Deines Bundeslandes, Investitionskosten Ermittlung, Leitbild, Konzeption, 24 Stundenrufbereitschaft. So das sind nur einige der Voraussetzungen. Jetzt geht Dein Zulassungsantrag an die AOK Abt. Vertragsmanagement. Noch haste keine Zulassung, die AOK prüft und gibt Dir dann Antwort und Stellt fragen,fehlende Unterlagen werden eingefordert.
Das ganze kann bis zu sechs Monate dauern bis Deine Zulassung da ist. Wenn überhaupt.
An der AOK kommst Du nicht vorbei.
Frage dort an, sie werden Dir die ca. 20 DIN A4 Seiten mit den Zulassungsvoraussetzungen gerne zusenden.
na dann viel spaß
PS: Beim Arbeitsamt stehst du auf verlorenem Posten

Nachtrag:
1. Jedes Bundesland hat andere Zulassungsvoraussetzungen.
2. Deshalb frage bei der Zuassungsstelle der AOK Abt. Vertragsmanagenment Deines Bundeslandes an, von dort erhälst Du eine Checkliste mit den Zulassungsvoraussetzungen.
Alle, in Worten: a l l e - Zulassungsmodalitäten werden von der AOK Zulassungsstelle abgewickelt, im Namen aller PK u. KK. Dort werden auch die Vergütungsvereinbarungen und die Versorgungsverträge nach § 132 a Abs. 2 SGB V und nach § 72 SGB XI abgeschlossen.
3. Frage bei einem Berufsverband Deines Bundeslandes an, denn ohne Berufsverband bist Du so wie so im §§§§§§§§§§§ wirrwar verloren.
4. In Hessen sind fogende Voraussetzungen zu erfüllen:

Examinerte AP/KP/ KKP, min. 5 Jahre aktiv im Beruf, belegt durch Zeugnisse, Ausbildung zur PDL. mind. 460 Stunden n. § 80 SGB XI. Lebenslauf ud beruflicher Werdegang in Schriftform, Examenszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis. Nachweis einer stellvertr. PDL- sozialpflichtersichert, alle Ausbildungsbelege, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, eine Betriebsnummer, IK-Nummern für SGB XI u. SGB V, bei SGB V Zulassung einer Gewerbeanmeldung, div. Versicherungen nachweisen, 24 Stunden Rufbereitschaft vorhalten, öffentlich erkennbares u. zugängliches Büro nachweisen, Mietvertrag, Lagepläne einreichen (Wohnzimmer zählt nicht) Investitionskostenberechnung beim Sozialministerium vorlegen, Verpflichtung n. § 80 SGB XI zu Qualitätsmanagement,
examinierte Pflegekräfte vorhalten, belegen mit DEVO-Meldung, div Betriebs- u. Haftpflichtversicherungen nachweisen, evtl. Kooperationen, wie Hausnotruf, Essen auf Rädern usw. belegen. Bei SGB V Leistungen sind div. Materialien vorzuhalten.

dat nur mal so für's erste.

Es ist noch viel umfangreicher einen PD zuzulassen. Das hier sind nur die wichtigsten Dinge zumindest in Hessen.
In anderen Bundesländern kann es wieder was anderes geben.
Das ganze braucht Zeit. Rechne mal mit 4-6 Monaten bis Du alles beisammen hast u. Deine Zulassung erhälst - wenn überhaupt.
Jetzt kommt das Hauptproblem: Wie komme ich an Kunden ??
Sondiere den Markt genau, bevor Du dieses Risiko eingehst.
Merke: Mit einem ambulanten Pflegedienst wirst Du nicht reich !!!!!!
Grüße
Das waren 2 meiner Antworten auf die Fragen zur selbstständigkeit in der Pflege.
 

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