Altes Gesetz/ neue Berufsbezeichnung?

Claire

Stammgast
Registriert
25.03.2003
Beiträge
254
Ort
Aachen
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Hospiz + intensive Langzeitpflege
Funktion
Praxisanleiterin, Dokumentationsasistentin
Da ich ein neugieriger Mensch bin wollte ich mal fragen, wie das bei all den Leuten ausschaut die jetzt im Oktober die letzten sind die nach dem alten Krankenpflegegesetz ausgebildet werden.

Tragt ihr nach dem Examen trotzdem auch schon die neue Berufsbezeichnung? Wir hier bei uns im Klinikum schon, aber Schüler an einer anderen Krankenpflegeschule bei uns in der Stadt nicht. Warum?

Lieber Gruss,
Claire
 
Hallo Flexi,

ich sollte das nächstemal vieleicht erst die Suchfunktion nutzen ;-).
Aber jetzt weiss ich ja was ich wissen wollte. Danke nochmal!

Lieber Gruss,

Claire
 
Hi!
Ich werde im April naechsten Jahres anfangen mit der Ausbildung zur Krankenschwester.
Was heisst das, es gibt ein neues Gesetz?
Das ist ja dann schon in Kraft getreten wenn ich anfange.

Kann mir irgendeiner sagen, was sich da dann aendert deswegen?

Gruessle Julia
 
Bin jetzt im 3. Jahr und wir haben unseren "Krankenpflegegesetz-Unterricht" bereits hinter uns. Jetzt müssen wir es nochmal durchnehmen. Unser letzter Examenskurs wurde zu beiden und Unterschieden befragt. Das kommt wahrscheinlich jetzt auch auf uns zu. Wer hat letztes Staatsexamen gemacht und kann was dazu sagen?

Finde dieses Forum übrigens super, wo wir doch nicht mal eine echte Gewerkschaft haben!

Bis bald,
Lilly
 
Hallo zusammen.

Ich bin fast im 3 Jahr und wir haben das Glück, dass für uns alles so bleibt wie es ist. Das neue Gesetz tritt bei uns noch nicht in Kraft. Wir haben zwar auch einen Einblick in das neue Gesetz bekommen, aber uns betrifft es halt nicht. Worüber ich sehr froh bin. :D

Weiß einer warum das an einigen Schulen sofort aktiv ist und bei anderen nicht?

@Lilly:
das kostet euch doch bestimmt eine Menge Stunden wenn ihr das neue Gesetz noch durchnehmt, oder?

Lieben Gruß
chaosmelli
 
Hallo Chaos78,
doch, auch für dich gilt das neue Krankenpflegegesetz ab 01.01.2004!

Im §23 findest du entsprechendes, nämlich das deine vor dem 1.1.2004 begonnene Ausbildung nach den alten Bedingungen des KrPflG von 1985 abgeschlossen wird! Man nennt sowas Übergangsregelung.

Und du wirst auf der Erlaubnis-Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung schon "Gesundheits- und Krankenpflegerin" draufstehen haben!
 
Hallo Flexi!
Danke für die Info!
Dann haben meine Kollegen und ich das wohl falsch verstanden, hm...

Ich weiß jetzt nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe. Wir werden aber noch nach dem alten Gesetz geprüft, oder? Denn da gibt es ja auch Veränderungen vor allem in der mündlichen Prüfung.

gruß chaosmelli
 
Das einzige, was du effektiv vom neuen Gesetz kriegst, ist die neue Berufsbezeichnung! Der Rest läuft nach dem alten Gesetz...
 
SUPER! :klatschspring:
Danke, das hört sich gut an... und beruhigt mich! :up:

Gruß chaosmelli :wink:
 
Hi!
Mache im Moment ein FSJ und auch wenn ich sage, bin nur FSJler, sagen die Patienten Schwester, Schwester... ich glaube auch, wenn jetzt die neue Berufsbezeichnung da ist, werden sich die Patienten nicht umstellen, weil dieses Schwester ist schon so normal, selbst ich hab mich daran schon gewöhnt.
 
Also ich mache im Oktober Examen und uns wurde gesagt das wir nach dem Examen noch die alte Berufsbezeichnung tragen... Stimmt doch, oder?
 
Hi Mellimaus,
stimmt leider nicht. Wie Flexi schon geschrieben hat, wirst du nach dem alten Gesetz geprüft - wirst aber die neue Berufsbezeichnung tragen.

Lieben Gruß, Babsi
 

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