Hallo Lucyana,
nach allgemeiner Auffassung hat der Arbeitgeber kein Recht, einen solchen Test zu verlangen.
Im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen wird er allerdings oft mit angeboten, bei Ablehnung dieses Testes darf dir also daraus kein Nachteil entstehen.
Einzelne Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, eine Aussage gegenüber dem Arbeitgeber lauten also nur: für die geplante Tätigkeit geeignet oder nicht.