Demnächst sollen auf unserer psychiatrischen Aufnahmestation Schwerpunkt: Borderline Krisen, Depressionen drei Patientenzimmertüren für die Patienten von innen abschließbar zu machen sein. Dies soll für diese Patienten als Schutz vor akuten Patienten, wir haben zeitweise auch Maniker, dienen. Auch sollen wir diese Patienten bei unseren Kontrollgängen wieder einschließen. Hat vielleicht jemand schon Erfahrung mit so etwas? Ist diese Sache überhaupt rechtlich zu vertreten, wenn etaws in diesen Zimmern passiert? Eine Dienstanweisung bzw. schriftliche Festlegung von der Chefarztebene haben wir nicht erhalten.