02.11.2005
AB 1. JANUAR 2006 PERSONALNOTSTAND IN KLINIKEN
DKG fordert umgehendes Handeln der künftigen Koalitionsregierung
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Wolfgang Pföhler, hat eine zügige Verlängerung der Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gefordert. Anderenfalls drohe vom 1. Januar 2006 an ein massiver Personalnotstand in den Kliniken mit einer zwangsläufigen Verschlechterung in der stationären Versorgung: „Eine 1:1-Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes führt dazu, dass einzelne Abteilungen und Bereiche, schlimmstenfalls ganze Krankenhäuser ihren Betrieb einstellen müssen, wenn eine adäquate personelle Besetzung nicht gewährleistet ist“.
Pföhler forderte zudem eine verbesserte Refinanzierung des personellen Mehraufwandes: „Die jetzigen Refinanzierungsregeln greifen mit ihrer zeitlichen Stufung zu spät. Das Vorziehen der in Aussicht stehenden Finanzmittel ist daher dringend erforderlich, da der Mehraufwand bereits heute anfällt“. Zudem seien die Kostenbelastungen insgesamt höher als die zur Verfügung stehenden Refinanzierungsbeträge.
Hintergrund der DKG-Forderungen ist das Auslaufen der Übergangsregelung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst im Arbeits-zeitgesetz zum Jahresende, nach der bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen, die abweichende Regelungen zum Arbeitszeitgesetz enthalten, bis zum 31.12.05 unberührt bleiben. Nach dem Arbeitszeitgesetz – und der europäischen Rechtsprechung – ist der ärztliche Bereitschaftsdienst grundsätzlich in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte indes im Rahmen des zum 01.01.04 geänderten deutschen Arbeitszeit-gesetzes eine zweijährige Übergangsregelung vorgesehen, um die massiven Auswirkungen auf die Krankenhäuser abzumildern.
Der DKG-Präsident betonte, dass das Arbeitszeitgesetz im Krankenhausbereich faktisch nicht umsetzbar sei. Weder das Problem des personellen noch des finanziellen Mehraufwands könne von den Kliniken gelöst werden. Verschiedene Studien hätten übereinstimmend die massiven personellen Mehrbelastungen aufgezeigt. So ergaben eine vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in Auftrag gegebene Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und eine Erhebung der DKG einen Personalmehrbedarf im ärztlichen Dienst von bis zu 18.700 bzw. 27.000 Ärzten. Derzeit seien hingegen nur 6.000 Ärzte arbeitslos gemeldet, von denen nur ein geringer Teil über die im Krankenhaus erforderliche Qualifikation verfüge. Zudem hätten die Krankenhäuser bereits heute erhebliche Schwierigkeiten, ärztliches Personal zu rekrutieren. Der Personalbedarf infolge des Arbeitszeitgesetzes sei so hoch, dass weder kurz- noch mittelfristig das bestehende Arbeitskräfteangebot diesen Bedarf abdecke. Insbesondere im ländlichen Raum sei die flächendeckende Versorgung gefährdet. Dies gelte in besonderer Weise auch für den Rettungsdienst, der in vielen Bundesländern von Krankenhausärzten geleistet werde.
Neben fehlendem Personal sei das Problem der immensen Mehrkosten nach wie vor ungelöst. Dies treffe die Krankenhäuser in einer äußerst angespannten Lage, in der ohnehin 15 Prozent der Personalkosten durch die Gesamteinnahmen nicht gedeckt seien. Die Höhe der jährlichen Mehrkosten wurde von der Ärztegewerkschaft auf 1 Milliarde Euro, von der DKG auf 1,7 Milliarden Euro jährlich taxiert. Unzweifelhaft seien die jetzigen Regelungen zur Refinanzierung der Mehrkosten nicht ausreichend.
Pföhler wies mit Nachdruck darauf hin, dass auch der jetzige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Probleme keinesfalls entschärfe. Zwar beinhalte der TVöD entsprechende abweichende Regelungen zur täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Die zahlreichen Einschränkungen trügen jedoch nur begrenzt zur Lösung bei. Insgesamt seien nur für 20 Prozent der 128.000 Krankenhausärzte in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich zweifelsfreie Flexibilisierungsregelungen möglich. Zu deren Realisierung bedürfe es in weiten Teilen noch der Zustimmung der Betriebs- oder Personalräte und des individuellen Einverständnisses des Arbeitnehmers.
Quelle: www.dkgev.de
AB 1. JANUAR 2006 PERSONALNOTSTAND IN KLINIKEN
DKG fordert umgehendes Handeln der künftigen Koalitionsregierung
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Wolfgang Pföhler, hat eine zügige Verlängerung der Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gefordert. Anderenfalls drohe vom 1. Januar 2006 an ein massiver Personalnotstand in den Kliniken mit einer zwangsläufigen Verschlechterung in der stationären Versorgung: „Eine 1:1-Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes führt dazu, dass einzelne Abteilungen und Bereiche, schlimmstenfalls ganze Krankenhäuser ihren Betrieb einstellen müssen, wenn eine adäquate personelle Besetzung nicht gewährleistet ist“.
Pföhler forderte zudem eine verbesserte Refinanzierung des personellen Mehraufwandes: „Die jetzigen Refinanzierungsregeln greifen mit ihrer zeitlichen Stufung zu spät. Das Vorziehen der in Aussicht stehenden Finanzmittel ist daher dringend erforderlich, da der Mehraufwand bereits heute anfällt“. Zudem seien die Kostenbelastungen insgesamt höher als die zur Verfügung stehenden Refinanzierungsbeträge.
Hintergrund der DKG-Forderungen ist das Auslaufen der Übergangsregelung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst im Arbeits-zeitgesetz zum Jahresende, nach der bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen, die abweichende Regelungen zum Arbeitszeitgesetz enthalten, bis zum 31.12.05 unberührt bleiben. Nach dem Arbeitszeitgesetz – und der europäischen Rechtsprechung – ist der ärztliche Bereitschaftsdienst grundsätzlich in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte indes im Rahmen des zum 01.01.04 geänderten deutschen Arbeitszeit-gesetzes eine zweijährige Übergangsregelung vorgesehen, um die massiven Auswirkungen auf die Krankenhäuser abzumildern.
Der DKG-Präsident betonte, dass das Arbeitszeitgesetz im Krankenhausbereich faktisch nicht umsetzbar sei. Weder das Problem des personellen noch des finanziellen Mehraufwands könne von den Kliniken gelöst werden. Verschiedene Studien hätten übereinstimmend die massiven personellen Mehrbelastungen aufgezeigt. So ergaben eine vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in Auftrag gegebene Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und eine Erhebung der DKG einen Personalmehrbedarf im ärztlichen Dienst von bis zu 18.700 bzw. 27.000 Ärzten. Derzeit seien hingegen nur 6.000 Ärzte arbeitslos gemeldet, von denen nur ein geringer Teil über die im Krankenhaus erforderliche Qualifikation verfüge. Zudem hätten die Krankenhäuser bereits heute erhebliche Schwierigkeiten, ärztliches Personal zu rekrutieren. Der Personalbedarf infolge des Arbeitszeitgesetzes sei so hoch, dass weder kurz- noch mittelfristig das bestehende Arbeitskräfteangebot diesen Bedarf abdecke. Insbesondere im ländlichen Raum sei die flächendeckende Versorgung gefährdet. Dies gelte in besonderer Weise auch für den Rettungsdienst, der in vielen Bundesländern von Krankenhausärzten geleistet werde.
Neben fehlendem Personal sei das Problem der immensen Mehrkosten nach wie vor ungelöst. Dies treffe die Krankenhäuser in einer äußerst angespannten Lage, in der ohnehin 15 Prozent der Personalkosten durch die Gesamteinnahmen nicht gedeckt seien. Die Höhe der jährlichen Mehrkosten wurde von der Ärztegewerkschaft auf 1 Milliarde Euro, von der DKG auf 1,7 Milliarden Euro jährlich taxiert. Unzweifelhaft seien die jetzigen Regelungen zur Refinanzierung der Mehrkosten nicht ausreichend.
Pföhler wies mit Nachdruck darauf hin, dass auch der jetzige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Probleme keinesfalls entschärfe. Zwar beinhalte der TVöD entsprechende abweichende Regelungen zur täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Die zahlreichen Einschränkungen trügen jedoch nur begrenzt zur Lösung bei. Insgesamt seien nur für 20 Prozent der 128.000 Krankenhausärzte in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich zweifelsfreie Flexibilisierungsregelungen möglich. Zu deren Realisierung bedürfe es in weiten Teilen noch der Zustimmung der Betriebs- oder Personalräte und des individuellen Einverständnisses des Arbeitnehmers.
Quelle: www.dkgev.de