2x durchgefallen

histe

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Hallo Ihr,

wer kann mir helfen?

Meine Schwester (22) ist gestern das zweite mal durchs Examen gefallen (in Bayern) (praktisch)!

Wie geht das jetzt weiter... ich würde Ihr gern helfen! Sind jetzt die letzten 4 Jahre umsonst gewesen? Kann man die Prüfung woanders (anderes Bundesland) wiederholen?

Bitte um schnelle Antwort... Sie ist voll fertig!

Danke
histe
 
Hallo,

wie kann man zweimal durch die praktische Prüfung fallen? Liegt da vielleicht eine mangelnde Stressbelastung vor? Oder anders gesagt, "blockiert" deine Schwester in so einer Situation und vergisst einfach alles, was vorher sicher und gut beherrscht wurde?

Elisabeth
 
hallo histe,

bei praktisch 2x durchgefallen ist auch keine Bezirksregierung bereit, eine Krankenpflegehelfer-Anerkennung zu betreiben.

Nochmal wiederholen? Nein, auch in einem anderen Bundesland ist das nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Sie wird sich wohl oder übel nach einem anderen Beruf umsehen müssen.
 
ohje... da bekomme ich ja Angst! Beginne zwar erst meine Ausbildung, aber wenn man zweimal durchfällt, hat man ja gar nichts.

Was muss man denn bei den Prüfungen alles machen? In welchen Fächern wird man geprüft? Fallen viele durch?
 
Hallo Jina,
ja, es lohnt sich schon, von Anfang an fleißig zu lernen, das ist aber letztlich in vielen Berufen so in den Prüfungsordnungen.

Zweiter Teil deiner Frage:
3 Prüfungsteile, praktisch, mündlich, schriftlich, alle mit mindestens 4 abgeschlossen = bestanden.

Weitere Details kriegst du sicher am Anfang der Ausbildung. Oder suche im Internet nach Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Dort steht alles genau drin!
 
Hi Jina!
Man wird wie schon gesagt schriftlich, mündlich und praktisch geprüft.

Schriftlich besteht aus 4 Prüfungsarbeiten. Bei uns waren diese Krankenpflege, Anatomie, Krankheitslehre und Geschichte der Krankenpflege + Staatsbürger,- und Gesetzeskunde.
Mündlich ebenfalls 4 Fächer: Krankenpflege, Krankheitslehre, Hygiene und Psychologie.

Praktisch setzte sich aus einer Pflegeplanung + praktische Versorgung von mindestens 2 Patienten grundpflegerisch (das ist aber von Schule zu Schule sehr unterschiedlich :gruebel: ).
Durchgefallen ist in der Schule wo ich gelernt habe seit 42 Jahren niemand mehr. :hicks: Woran das liegt weiß ich nicht genau, aber unsere Prüfungsvorbereitung war super :daumen: !

Wir haben alles wiederholt :besserwisser: , bis zum Umfallen :verwirrt: , aber es hat was gebracht! Aber wie Flexi auch schon sagte, warte einfach ab was die Schule an Infos beiträgt! :deal:

Liebe Grüße :flowerpower:
Tigermaus
 
Meine Tochter hat das mündliche Examen nicht bestanden und ist in Psychologie durchgefallen:angry: . Ende September kann sie das mündliche Examen wiederholen (in Schleswig Holstein). Was passiert, wenn sie diesmal wieder die Nerven nicht hat und mündlich versagt? Schriftlich und praktisch ist alles gut gelaufen. Kann man irgendwo anders das mündliche Examen wiederholen bzw. bekommt sie wenigstens eine Anerkennung als Krankenpflegehelferin? Könnt ihr mir einen Rat geben (außer, dass sie intensiv lernen sollte)?

Vielen Dank
Ottonormal
 
Hallo ottonormal,
jeder Teil der Prüfung (hier der mündliche Teil mit 4 Fächern) kann nach den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (nur) einmal wiederholt werden.
Nach dem weiteren Durchfallen ist eine weitere Wiederholung in der gesamten Bundesrepublik nur nach Teilnahme an kompletter neuer Ausbildung möglich.
Unter welchen Bedingungen eine Anerkennung als Krankenpflegehelferin möglich ist, musst du bei der zuständigen Prüfungsbehörde nachfragen. Meist wird noch die erfolgreiche Teilnahme an einer Krankenpflegehilfe-Abschlussprüfung verlangt.

Fazit (auch wenn du es sicher schon weißt): Bis zur Prüfung sollte deine Tochter nichts weiter tun, als sich auf die Prüfung vorzubereiten. Auch wenn es schwer fällt. Vielleicht hat sie ja ehemalige Mitschüler, die ihr dabei behilflich sind.
 
Danke für die Rückantwort. Sie hätte es wahrscheinlich sogar im ersten Anlauf geschafft, aber sie hatte mit einer Lehrerin massive Probleme und es wurden ihr teilweise Dinge unterstellt die nie gelaufen sind. Da dieses fast bis zum Mobbing ausgeartet ist, haben wir den dortigen Personalrat mit eingeschaltet. Schon vor der Prüfung sagte ihr die betreffende Lehrerin wörtlich: "Wir werden ja sehen, wer am längeren Hebel sitzt!" Die Lehrerin saß in der Prüfung dabei. In diesem Fach ist meine Tochter dann auch nicht durchgefallen, sondern in Psychologie, welches der Lebensgefährte dieser Lehrerin unterrichtet. Wir haben nun die Sache auf sich beruhen lassen und ich hoffe, dass sie es beim 2. Mal schafft. In einer mündlichen Prüfung läuft leider sehr vieles subjektiv ab.
Danke trotzdem für deine Auskunft!

P.S.: Dummerweise hatte meine Tochter auch schon 2 feste Zusagen für einen Job und hatte das der Lehrerin mitgeteilt...

Momentan jobt sie 30 Stunden die Woche als Krankenpflegehelferin und hat das Angebot danach ohne weitere Probezeit übernommen zu werden - wenn sie das Examen besteht. Na, wenn das mal kein Anreiz ist...
 
Danke für die Rückantwort. Eine Frage hätte ich trotzdem noch: hat meine Tochter das Recht zu erfahren was sie in der Prüfung verkehrt gemacht hat? Sie hat ihre Lehrerin angerufen und gefragt was verkehrt war bzw. was sie hätte hören wollen. Daraufhin hat diese ihr nur gesagt, sie dürfe ihr darauf keine Antwort geben(?). Da sie aber das Gleiche Einsprechthema hat, wäre es schon wichtig zu erfahren was die Lehrerin nun hören möchte (übrigens wäre mir bei der Entstehung des Menschen, seines Geistes und seiner Entwicklung auch als erstes die Freud`schen Lehren eingefallen). Aber ich habe ja nur "Kriminologie/Strafrecht" studiert.

P.S. Danke für Eure Hilfe und Unterstützung, man kann halt nicht alles wissen. Solche Chats sollte es mehr geben.:thinker:
 
Hallo Ottonormal,
Aber ich habe ja nur "Kriminologie/Strafrecht" studiert.
...dann weisst du sicher auch, das ein staatliches Prüfungsverfahren dem Verwaltungsrecht zugeordnet ist und folgedessen Einsichtsgewährung in die Akten und Prüfungsniederschriften nur per einfachen Antrag beim Prüfungsvorsitzenden/Prüfungsbehörde möglich ist. Das müsste auch in dem Prüfungsbescheid stehen.

Abgesehen davon werden in der Wiederholungsprüfung wohl kaum die gleichen Fragen gestellt. Unklar ist mir, was du mit "gleichem Einsprechthema" meinst.
 
Hallo Flexi,

erst einmal danke. Das mit der Einsichtnahme ist bekannt, aber sie wollte ja auch nur mit der Lehrerin reden und keine Einsicht in Mitschriften zur mündlichen Prüfung haben.
In Psychologie gab es für jeden ein Einsprechthema. Also zum Beispiel: "Die menschliche Entwicklung" und sollte dazu ca. 5 Minuten etwas sagen und dann wurden verschiedene Fragen gestellt. Da auch die 4 anderen Kommilitonen der Meinung waren sie hat ganz gut und richtig geantwortet, blieben natürlich einige Fragen offen.

... ist aber jetzt auch egal, sie muss dann halt weiter bei der "netten" Lehrerin nerven und lernen, lernen, lernen.

Vielen Dank, werde Euer Forum weiter empfehlen.
 
Nach dem weiteren Durchfallen ist eine weitere Wiederholung in der gesamten Bundesrepublik nur nach Teilnahme an kompletter neuer Ausbildung möglich.

Hi, bist du dir sicher bzw. woher weißt du, dass das man - wenn man 2x durchgefallen ist - die Ausbildung noch mal von vorne anfangen kann?
 
In der Tat steht das nirgends.

Schwierigkeit auf dem Weg dahin ist, ganz einfach eine Schule zu finden, die dich in dem Status für die Ausbildung aufnimmt.
 
Hallo Kathi,

im Gesetz steht lediglich, dass nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung max. 2 Versuche unternomen werden können zum Bestehen der Prüfung. Fakt ist, dass man hiernach die komplette Ausbildung neu durchlaufen müsste, um erneut 2 Versuche zu einer Prüfung zu haben.

Im Gesetz steht diese Möglichkeit nicht explizit drinnen... ergo ist es immer eine "Kann-Regelung" seitens der Ausbildungsträger.

Eine Schule KANN jemandem nochmal eine Chance geben und diese Person in die 3-jährige Ausbildung aufnehmen.

In der Praxis ist dieses aber eher als Ausnahme zu betrachten.
 
Hallo Lillebrit,

ich weiß, dass es schwierig ist eine Schule zu finden. Ich habe auch 2 Jahre gebraucht bis ich eine gefunden habe die mir noch mal eine Chance gibt. Aber jetzt wurde gesagt, dass ich nach den 3 Jahren nicht zur Prüfung zugelassen werden, weil mir ja schon 2 mal die Chance gegeben wurde.
 
Hallo Kathi,

das ist absoluter Quatsch. Natürlich hast du jetzt nochmals 2 Versuche - ganz sicher. Lass dich nicht irre machen.

Du hast eine komplett neue Ausbildung begonnen, was vorher war zählt nicht.

Gruß renje
 

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