@Elisabeth:
Wo sollen denn bitte Ausnahmen Deines Erachtens gemacht werden?
Also ein HartzIV-Empfänger darf die Wunde ausgeduscht bekommen, egal, welche Keime auf die Wunde gespült werden? Nach dem Motto: das Geld für einen Anwalt hat er ja ohnehin nicht, wenn eine Infektion aufgrund Keimen aus der Wasserleitung eingetreten ist...

Zynismus, Elisabeth, ist das Einzige was mir hier noch einfällt.
Zunächst muss hier noch einmal klar gestellt werden, dass Leitungswasser nicht steril ist, durch Abkochen nicht steril wird, ein Lebensmittel ist, welches eine zulässige recht hohe Keimzahl aufweist, KEIN zulässiges Produkt zur Wundbehandlung ist.
Wer trotzdem die Wunden mit Leitungswasser ausduscht, trägt für eine evtl. eingetretene Wundinfektion (Keime lassen sich wunderbar nachweisen, in einem solchen Fall lässt sich auch die Herkunft einwandfrei nachweisen) die Verantwortung.
Ein medizinischer Gutachter und der Richter (sollte es zu einem Prozess kommen, Prozesse im med. Bereich haben sich gegenüber 2007 mehr als verdoppelt) berufen sich ausschließlich auf geltende Expertenstandards und amtliche Richtlinien (RKI). Diese sind sozusagen vorweg genommene Gutachten.
"Wenig Geld haben", Elisabeth, ist traurig - aber es entbindet MICH nicht von meiner Pflicht, es zwingt mich nicht automatisch dazu, ein Risiko einzugehen.
Und dennoch erwähne ich an dieser Stelle noch einmal: wenn der Pat. es ausdrücklich wünscht, dass die Wunde ausgeduscht wird - bitte schön. Dokumentieren, dass Pat. das unbedingt möchte, und dann viel Spaß bei der Sepsis-Party.
Und: Die Verwendung von Leitungswasser ist grundsätzlich zulässig, wenn der Nachweis der mikrobiellen Qualität des Wassers erbracht wurde (z. B. durch den Einsatz von 0,2 μm-Sterilfilter).
Außerdem: unser Gesundheitssystem kränkelt derart, dass wir ohnehin nicht automatisch davon ausgehen können, dass uns weiterhin vieles von der KK erstattet wird. Es wird garantiert so kommen, dass wir für immer mehr zuzahlen müssen. Auch die, die wenig Geld haben.
Und noch ´ne Frage zum Schluss: welchem Verband gehört Herr Sellmer denn an? Er ist Apotheker...meines Wissens gehört er keinem Verband an, die dafür Sorge tragen kann, dass Wundspüllösungen generell von den Kassen bezahlt werden.
Dafür ist eher der BVMed, ein Interessens(bundes-)verband, zuständig. Und die tun schon sehr, sehr viel.
LG
Trisha