Pflegepädagogik an FH Münster auslaufend...

Miss_Eli

Junior-Mitglied
Registriert
01.09.2008
Beiträge
54
Ort
Dortmund
Beruf
Kinderkrankenschwester
...na toll, jetzt habe ich gedacht das mit dem Wohnort Dortmund ein Studium in Münster super wäre - und da erfahre cih gerade am tele das der Studiengang ausläuft und man nur noch Pflegemanagement studieren kann udn nach dem Master dann Lehrer am berufskolleg werden kann - aber keine Unterrichtserlaubnis für Kranken-/Kinderkrankenpflegeschulen.
Zumal ich der Meinung bin das GuKp und GuKkp doch nur an Schulen direkt an einer Klinik ausgebildet werden - und nicht am Berufskolleg wie andere Ausbildungsberufe....jetzt ist soeben meine vorläufige, gedankliche Planung über´m haufen !:knockin:!!
Geht´s anderen leuten auch so oder ist meine Nachticht neu?
LG Elke.
 
Ganz ruhig! Schau mal hier: BB/BAB

Der Studiengang heisst einfach nur anders bzw. ist auch anders aufgebaut. Klick auf den Link und schau Dir die Studiengänge BB und BAB an, dann wirst Du deinen Traum auch nicht begraben müssen.
 
Nun ja, der BA ist ja nur der Bachelor, zum unetrrichten brauch ich den master, und der BAB qualifiziert eben nur zum Unterrichten an einem berufskolleg...zumindest so wie ich es verstanden habe.
Kannst du mich korrigieren und sagen was genau ichg jetzt studieren muss um einen qualifizierten beruf als Pflegepädagogin zu erlernen, eben was früher die diplom-pflegepädagogin war???
Denn irgendwie fbin ich unsicher, die tante erzählte mir am Tele wirklich, dass es Pflegepädagogik nciht mehr gibt sondern nur noch Studiengaänge für Lehramt am Berufskolleg gibt....schnief.....grunzel.:gruebel:..was ist denn nun richtig???
 
Hallo,
Du kannst damit auch an einer KPS unterrichten...wenn Du eine fachliche Qualifikation (Ausbildung pflege) hast. Ich denke, dass ist gemeint!
Du musst halt den Bachelor und Master machen...das Dipolm gibt es nicht mehr.
 
Na ja, ich hoffe das deine aussage richtig ist denn die Frau am tele hat eindeutig darauf hingewiesen...aber egal dann muss cih mich mal mit dem dozenten an der uni unterhalten udn nicht der beratungstante am tele...schließlich geht es nicht hüh dun nciht hott:gruebel:, ich will ja wissen was cih studieren muss um an kps unterrichten zu können!
LG Miss_Eli
 
Dafür musst Du "Fachlich qualifiziert sein und einen pädagogischen Hochschulabschluss" besitzen.

Hiernach legt nun jedes Bundesland im einzelnen fest, was anerkannt ist und was nicht...
 
Danke Lillebrit - ich werde nur Manager & kenne mich bei den Pädagogen nicht so sehr aus. Merci für Deine Hilfe! :mrgreen:
 
Hallo,
Ganz ruhig! Schau mal hier: BB/BAB

Der Studiengang heisst einfach nur anders bzw. ist auch anders aufgebaut. Klick auf den Link und schau Dir die Studiengänge BB und BAB an, dann wirst Du deinen Traum auch nicht begraben müssen.

Dazu muss ich sagen, das ich mich auch an der FH- Münster informiert habe und es gibt in meinem Regierungsbezirk ein offizielles Statement (Bezug: Einschränkung der akademischen Qualifikation hinsichtlich der anschließenden Berufsausübung an Pflegefachschulen) - Dortmund: Bezirksregierung weiß ich nicht aus dem Kopf (oder läuft das wirklich auf Landesebene?).
Den genauen Wortlaut kann ich jetzt nicht wiederholen aber bei Interesse kann ich das Anschreiben des Regierungsbezirks nochmal an meiner Pflegeakademie erfragen.

Nun ja, der BA ist ja nur der Bachelor

Das ist falsch!
Ich habe mich selbst an der FH- Münster informiert und es ist so:

BB = Berufliche Bildung ist sozusagen der klassische "Pflegelehrer" (alt: Dipl. Pflegepädagoge), welcher auch ganz normal mit einer Masterqualifikation zur Berufsausübung an Pflegefachschulen berechtigt.
Letztliche Qualifikation: Pflegefachlehrer mit möglicher Beschaftigung an Pflegefachschulen

PROBLEM BEI BB => Der Studiengang läuft bald aus (keine 100% sichere Quelle: Gemäß differenter Stimmen der Fachschaft: Pflege).
Ein anderer Gesichtspunkt der zum nachdenken anregen sollte*

BAB = Berufliche und allgemeine Bildung ist eine Ausbildung zum Berufsschuhllehrer (die Besonderheit hier ist: Man hat das berufliche Fach Pflege u. wählt [hier an der FH- Münster externer Anschluss an die Uni- Münster über das IBL = Institut für Lehrbildung] ein Nebenfach wie jeder andere "normale" Lehrer der auch auf Lehramt studiert).
Letztliche Qualifikation: Berufsschullehrer mit ummöglicher Beschaftigung an Pflegefachschulen

Da entsteht jetzt das Problem durch die Einschränkung der Bezirksregierung (muss jetzt dazu sagen dass das mein letzter Stand ist und ich mich jetzt weiter informieren will) - Gesetzlich fundiert.

*Eine weiterer interessanter Aspekt ist außerdem:
BA = Bezahlung nach TVÖD
BAB = Bezahlung nach BAT ("besser bezahlt", Möglichkeit der Verbeamtung)

Dafür musst Du "Fachlich qualifiziert sein und einen pädagogischen Hochschulabschluss" besitzen.

Hiernach legt nun jedes Bundesland im einzelnen fest, was anerkannt ist und was nicht...

Meine Frage hier wäre: Was ist denn nunmehr noch möglich um sich für Pflegefachschulen unter oben geschilderter Sachlage zu qualifizieren (in anbetracht dessen, das der BB- Studiengang vermutlich ausläuft und man mit der BAB- Masterqualifikation an Pflegefachschulen nicht unterrichten darf)?
 
:gruebel:
Meine Frage hier wäre: Was ist denn nunmehr noch möglich um sich für Pflegefachschulen unter oben geschilderter Sachlage zu qualifizieren (in anbetracht dessen, das der BB- Studiengang vermutlich ausläuft und man mit der BAB- Masterqualifikation an Pflegefachschulen nicht unterrichten darf)?

Ich habe für nächstes Wintersemester einen Studienplatz an der Uni/ FH Münster für BAB "Gesundheit und Pflege" mit dem allgemeinbildenden Fach Englisch, Studienziel ist der "Master of education" in diesen beiden Fächern.
Dementsprechend würde mich natürlich auch interessieren pb ich mit dem Abschluss an Krankenpflegeschulen unterrichten kann bzw. "darf". Ich kann mir jetzt nicht vorstellen wieso das nicht möglich sein soll?! :gruebel:

*edit*:

Ich hab mal ins Gesetz geschaut...

§4 KrPflG:

Abs. 3 : Die staatliche Anerkennung der Schulen nach Absatz 2 Satz 1 erfolgt durch die
zuständige Behörde, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:[...]

2. Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden
Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender,
abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen
Unterricht

und dazu in Abs. 4:

Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung Regelungen zur Beschränkung der
Hochschulausbildung nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 auf bestimmte Hochschularten und
Studiengänge treffen

Also wie lillebrit schon sagte Ländersache...

Die Frage ist nur: Welche Hochschulausbildung ist jetzt im Land XY Qualifizierend?
 

Ähnliche Themen