Hallo,
Ganz ruhig! Schau mal hier: BB/BAB
Der Studiengang heisst einfach nur anders bzw. ist auch anders aufgebaut. Klick auf den Link und schau Dir die Studiengänge BB und BAB an, dann wirst Du deinen Traum auch nicht begraben müssen.
Dazu muss ich sagen, das ich mich auch an der FH- Münster informiert habe und es gibt in meinem Regierungsbezirk ein offizielles Statement (Bezug: Einschränkung der akademischen Qualifikation hinsichtlich der anschließenden Berufsausübung an Pflegefachschulen) - Dortmund: Bezirksregierung weiß ich nicht aus dem Kopf (oder läuft das wirklich auf Landesebene?).
Den genauen Wortlaut kann ich jetzt nicht wiederholen aber bei Interesse kann ich das Anschreiben des Regierungsbezirks nochmal an meiner Pflegeakademie erfragen.
Nun ja, der BA ist ja nur der Bachelor
Das ist falsch!
Ich habe mich selbst an der FH- Münster informiert und es ist so:
BB = Berufliche Bildung ist sozusagen der klassische "Pflegelehrer" (alt: Dipl. Pflegepädagoge), welcher auch ganz normal mit einer Masterqualifikation zur Berufsausübung an Pflegefachschulen berechtigt.
Letztliche Qualifikation: Pflegefachlehrer mit möglicher Beschaftigung an Pflegefachschulen
PROBLEM BEI BB => Der Studiengang läuft bald aus (keine 100% sichere Quelle: Gemäß differenter Stimmen der Fachschaft: Pflege).
Ein anderer Gesichtspunkt der zum nachdenken anregen sollte*
BAB = Berufliche und allgemeine Bildung ist eine Ausbildung zum Berufsschuhllehrer (die Besonderheit hier ist: Man hat das berufliche Fach Pflege u. wählt [hier an der FH- Münster externer Anschluss an die Uni- Münster über das IBL = Institut für Lehrbildung] ein Nebenfach wie jeder andere "normale" Lehrer der auch auf Lehramt studiert).
Letztliche Qualifikation: Berufsschullehrer mit ummöglicher Beschaftigung an Pflegefachschulen
Da entsteht jetzt das Problem durch die Einschränkung der Bezirksregierung (muss jetzt dazu sagen dass das mein letzter Stand ist und ich mich jetzt weiter informieren will) - Gesetzlich fundiert.
*Eine weiterer interessanter Aspekt ist außerdem:
BA = Bezahlung nach TVÖD
BAB = Bezahlung nach BAT ("besser bezahlt", Möglichkeit der Verbeamtung)
Dafür musst Du "Fachlich qualifiziert sein und einen pädagogischen Hochschulabschluss" besitzen.
Hiernach legt nun jedes Bundesland im einzelnen fest, was anerkannt ist und was nicht...
Meine Frage hier wäre: Was ist denn nunmehr noch möglich um sich für Pflegefachschulen unter oben geschilderter Sachlage zu qualifizieren (in anbetracht dessen, das der BB- Studiengang
vermutlich ausläuft und man mit der BAB- Masterqualifikation an Pflegefachschulen nicht unterrichten darf)?