Bewerbung zurückgezogen

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Toon World

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Hallo liebe Forengemeinde.

Ich habe folgendes Problem. Aktuell bin ich Krankenpflegeschüler im 3. Kurs und stehe kurz vor dem Examen. Allerdings war die Krankenpflege nie mein Traumberuf und seit Mitte 2. Kurs weiß ich auch 100%ig das ich zukünftig nicht in der Pflege bleiben möchte/werde. Trotzdem habe ich mir fest vorgenommen diese Ausbildung zu beenden und ich habe einen Notendurchschnitt von 1,7, meine Leistungen haben also nie darunter gelitten. Lange Rede kurzer Sinn, jetzt wo es dem Ende zugeht habe ich natürlich Bewerbungen losgeschickt. Ich habe mich in meinem Traumberuf beworben als auch in einem Krankenhaus für den Fall das die andere Einstellung nicht klappt.

Sehr schnell habe ich dann von dem Krankenhaus auch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen, habe einen Tag Probe gearbeitet und war eigentlich ganz zufrieden. Die meinten dann das sie auch sehr zufrieden wären und das sie mich gerne für Oktober 2013 einstellen würden und wie ich dazu stehe. Ich sagte ich habe nichts dagegen. Allerdings haben wir nie über Gehalt, Tarife usw. gesprochen. So, kurz nach dieser mündlichen Zusage kam auch schon positive Rückmeldung von dem anderen Arbeitgeber. Ich habe dann auch gleich das Krankenhaus angeschrieben und meine Bewerbung zurückgezogen, einen Arbeitsvertrag habe ich nicht unterschrieben und bis jetzt auch noch nicht bekommen. Lediglich eine schriftliche Zusage haben sie mir zugestellt. Wie auch immer, kurze Zeit später bekam ich eine Nachricht von denen das ich bereits zugesagt hätte und meine Absage so nicht hinnehmbar sei, sie möchten Rückmeldung von mir.

Bin jetzt etwas verunsichert was das soll, schließlich habe ich nichts unterschrieben. Kann das trotzdem Konsequenzen für mich haben? Evtl. Schadenersatz? Kann mir bitte jemand weiter helfen? Wäre sehr dankbar.

Mfg.
 
Bin jetzt etwas verunsichert was das soll, schließlich habe ich nichts unterschrieben.
Na und? Ein mündlich geschlossener Vertrag ist ebenso bindend wie ein schriftlicher. Du versuchst also, aus einem Vertrag auszusteigen.

Der AG könnte demnach Schadensersatz von Dir fordern, allerdings müsste er dazu, wenn ich mich richtig entsinne, nachweisen, dass und welcher Schaden ihm entstanden ist. Siehe z.B. hier:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitn...-sie-vor-antritt-der-stelle-kuendigen-wollen/
 
Hallo!!! Genau das ist das Problem an dieser Sache. Auch eine mündliche Zusage ist eine Zusage, eine verbindliche. Du bist diesen Vertrag eingegangen. Das einzige, was du machen könntest, wäre, das Gespräch zu suchen und reinen Wein einzuschenken. Vielleicht läßt man dich dann da raus. Wünsche dir viel Glück. Schade, daß du den Beruf nicht ausüben möchtest.... Na vielleicht überlegst du es dir ja noch anders... :| Grüße Manu
 
Na und? Ein mündlich geschlossener Vertrag ist ebenso bindend wie ein schriftlicher. Du versuchst also, aus einem Vertrag auszusteigen.

Mag ja sein dass die Zusage bindend ist, allerdings ist jetzt Juni, die Einstellung wäre im Oktober. Eine Absage, wenn du willst auch Kündigung, ist auf jeden Fall fristgerecht möglich.

Hallo Toon World, setzt ein Schreiben auf, dass du aus persönlichen Gründen die Stelle nicht antreten kannst und deine Zusage zurückziehst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Konsequenzen zu befürchten sind. Die Klinik hat alle Zeit der Welt eine Ersatzkraft für dich zu suchen und einzustellen. Aber ich kann dir natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft geben, dass ist meine persönliche Einschätzung der Lage.
Gruß
Ludmilla
 
Mag ja sein dass die Zusage bindend ist, allerdings ist jetzt Juni, die Einstellung wäre im Oktober. Eine Absage, wenn du willst auch Kündigung, ist auf jeden Fall fristgerecht möglich.
Nicht jeder macht im September Examen und fängt im Oktober an. Ich kenne die Fristen nicht.

Ein Zurückziehen der Bewerbung ist nicht möglich, wenn das Bewerbungsverfahren bereits vorbei und die Zusage erfolgt ist. Es bedarf einer Kündigung, die wiederum muss schriftlich erfolgen. Möglich, dass der AG Toby dies erklären will. Sein Schreiben kann der AG jedenfalls nicht anerkennen, wenn da nicht klipp und klar "Kündigung" drin steht.
 
Er hat in seinem Eingangsthread aber von einer Einstellung im Oktober geschrieben. Der Arbeitgeber kann ihn letztlich nicht zwingen im Oktober bei ihm anzufangen, wenn er die Zusage zurückzieht oder eine Kündigung schreibt. Der AG mag das nicht gut finden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frist zur Kündigung in einem noch nicht angetretenenArbeitsverhältnis nicht länger ist als beispielsweise in der Probezeit, also 2 Wochen zum Monatsende. Da kann er bis Oktober noch 4x kündigen.

Liebe Claudia, dein Beitrag macht den Eindruck als müsste auf jeden Fall dort anfangen. Und das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.....
Ich selbst habe mal eine Ausbildungstelle, mit schriftlichen Vertrag, 2 Wochen vor Beginn gekündigt, weil ich meine Wunschausbildungsstelle bekommen habe. Natürlich war man nicht froh, konnte aber letztlich nichts dagegen machen.
 
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen ... da dürfte es sich wohl um eine Kündigungsfrist von 14 Tagen handeln... wenn die Arbeit bereist aufgenommen wurde. Da dies net der Fall ist: Anschreiben wie oben beschrieben.

Welchen Schaden willst du ihnen ersetzen? Sie haben keinen, denn du kündigst net von heute auf morgen sondern 3 Monate bevor du überhaupt hättest anfangen müssen.

Elisabeth
 
Danke für eure Antworten! Sie wollten sich bei mir melden, also werde ich erstmal abwarten was sie dazu sagen. Im schlimmsten Fall werde ich meinen Rechtsanwalt einschalten, weil ich sowas einfach nicht einsehe. Die Stelle wäre erst für Oktober gewesen, das sind noch einige Monate. Kann mir nicht vorstellen das ich ihnen so viele Umstände bereitet habe. Unterschreiben werde ich auf jeden Fall nichts. Dazu kann mich keiner zwingen. Mal ganz abgesehen davon habe ich das Krankenhaus schriftlich benachrichtigt das ich aus persönlichen Gründen die Zusage nicht annehmen kann. Das ich eine neue Stelle habe ist nämlich nicht der einzige Grund. Aber das geht dem Arbeitgeber sowieso nichts an.


Schade, daß du den Beruf nicht ausüben möchtest.... Na vielleicht überlegst du es dir ja noch anders... :| Grüße Manu

Nein, das wird sicher nie der Fall werden. Ich suche einen Beruf bis zur Rente und das ist die Krankenpflege für mich ganz sicher nicht, deswegen macht es für mich keinen Sinn da weiter Zeit zu investieren. Am Ende bin ich zu alt für einen Neuanfang und ich würde es nur bereuen. Deswegen habe ich gleich die Notbremse gezogen.
 
@toon world:
kündige und gut isses

Ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages vor Arbeitsbeginn möglich? | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

Im schlimmsten Falle würdest höchstens 14 Tage arbeiten, denn die Probezeitkündigung ist 14 Tage.
Welcher Schaden sollte entstehen, wenn du die 14Tage nicht da bist?

Die Zeit ist bis Oktober so lange, dass der AG ohne Probleme noch genügend Zeit um sich umzuschauen und jemand Anderen einzustellen.
Also was sollte dem AG für ein Schaden entstehen?
Dass er noch eine Anzeige schalten müsste, genau wegen dir?
Das müsste der AG Beweisen, das halte ich nicht für möglich.
Und selbst wenn - das gehört zum Betriebsrisiko.

Der AG wird wegen sowas sicher nicht klagen, der Aufwand an Zeit und Geld ist viel zu groß.

Die rasseln ein bißchen mit dem Säbel wissend, dass sie nichts dagegen tun können.

Kündigen - abhacken und alles gut.
 
Ist die Kündigung in der Probezeit eine Einbahnstraße und darf nur vom AG ausgesprochen werden? Wer ersetzt dem AN den Schaden, wenn er von heute auf morgen auf der Straße steht. Innerhalb von 14 Tagen einen neuen Job zu finden dürfte auch nicht immer einfach sein.

Elisabeth
 
Elisabeth, können wir bitte beim Thema bleiben??
Hier gehts um die Frage des Rücktritts von der Bewerbung VOR Beginn des mündlich vereinbarten Arbeitsvertragszusage.
 
Eben drum. Was spricht gegen einen schriftlich Rücktritt= Kündigung BEVOR man überhaupt angefangen hat. Und warum sollen das Kosten entstehen? Sowohl der AG als auch der AN unterliegen doch den gleichen Rechten.

Ich verstehe nicht, warum man dem TE nicht einfach empfiehlt: schreib hin und gut ist, anstatt Thesen aufzustellen, dass er ev., für welche Unkosten auch immer, aufkommen muss.

Elisabeth
 
Na und? Ein mündlich geschlossener Vertrag ist ebenso bindend wie ein schriftlicher. Du versuchst also, aus einem Vertrag auszusteigen.

Der AG könnte demnach Schadensersatz von Dir fordern, allerdings müsste er dazu, wenn ich mich richtig entsinne, nachweisen, dass und welcher Schaden ihm entstanden ist. Siehe z.B. hier:
Wenn Sie vor Antritt der Stelle kündigen wollen - Arbeitsrecht.org

Ich denke Elisabeths Beitrag und bezieht sich auf Claudias Aussage, die deutlich pro AG ist und die Perspektive des AN fast völlig ausblendet.

Eben drum. Was spricht gegen einen schriftlich Rücktritt= Kündigung BEVOR man überhaupt angefangen hat. Und warum sollen das Kosten entstehen? Sowohl der AG als auch der AN unterliegen doch den gleichen Rechten.

Ich verstehe nicht, warum man dem TE nicht einfach empfiehlt: schreib hin und gut ist, anstatt Thesen aufzustellen, dass er ev., für welche Unkosten auch immer, aufkommen muss.

Elisabeth

Genau so ist es. Was soll schwierig daran sein aus einer mündlichen Zusage eine Absage (=Kündigung, Rücktritt von der Zusage oder wie auch immer) und das auch mehr als 3,5 Monate vor mündlichem Arbeitsbeginn durchzusetzen. Den Threadöffner mit nicht nachvollziehbaren evtl Schadenersatzleistungen zu verunsicherrn ist sicher nicht zielführend.

Einen schönen Tag noch
Ludmilla
 
Erstmal danke für alle Antworten, ihr habt mir sehr weiter geholfen. Die Pflegedienstleitung wird sich demnächst bei mir melden, danach weiß ich mehr. Aktuell ist alles noch Status idem. :weissnix:

Mich plagt nur ein ziemlich schlechtes Gewissen... Ich weiß das auf der Station wo ich anfangen hätte sollen einige Mitarbeiter demnächst gehen und somit haben natürlich alle mit mir gerechnet. Aber von einem unmotivierten Mitarbeiter haben sie doch auch nichts. Die nächste Ausbildung die ich machen werde beginnt im März 2014, ich hätte also theoretisch für ein halbes Jahr dort anfangen und dann während der Probezeit kündigen können. Aber für 6 Monate 150km umziehen ist doch totaler Unsinn. Außerdem kostet gerade die Einarbeitung neuer Mitarbeiter dem Arbeitgeber sehr viel Geld und das hätte er bei mir umsonst investiert. Ich wünschte ich hätte mich da nie beworben. :(

Na ja. Jetzt gilt es auch noch für ein halbes Jahr einen Nebenjob zu finden.
 
Große Überraschung, als ich heute nach Hause kam und in den Briefkasten schaute, lag drin eine Bestätigung das meine Bewerbung zurückgezogen wurde und meine Bewerbungsunterlagen. Bis auf meine Bewerbungsmappe die ich extra dafür gekauft habe, die haben sie behalten. Aber gut, die 20 Cent schenke ich ihnen. 8)

Dann hat sich das wohl erledigt. Bin erleichtert. :wink1:
 
Dann hattest du ja nochmal "Glück" :-) Haben die wohl eingesehen dass du im Recht bist ;-)

Ich selbet habe auch schon einen Vertrag unterschrieben gehabt und habe diesen dann 4 Monate vor Beginn Schriftlich gekündigt, mit der Begründung "aus persönlichen Gründen". Hatte erst Angst dass die mir Probleme machen, aber das war gar kein Problem. Habe wenige Tage später meine Unterlagen zurück erhalten und die Betsätigung.

Das ist wie bei der GEZ, da muss man auch kündigen, abmelden geht nicht :-D
 
Dann hattest du ja nochmal "Glück" :-) Haben die wohl eingesehen dass du im Recht bist ;-)

So sieht es wohl aus. Die Pflegedirektion hat sich (bis jetzt) auch nicht wie angekündigt bei mir gemeldet. Denke da wird auch keine Rückmeldung mehr kommen, ich wüsste sowieso nicht was es da noch zu klären gibt.
 
Was hat geltendes Recht mit Glück zu tun?
 
Welches Recht soll er haben? Ich konnte da nix finden.

Elisabeth
 

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