Praktisches Examen nicht bestanden

Lexcorp

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21.03.2014
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Hallo,

Ich habe in Bayern 3,5 Jahre eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin gemacht. Leider bin ich auch bei der Wiederholungsprüfung durch das praktische Examen durchgefallen. Ich habe also 6 von 7 Fächern bestanden und einen Notendurchschnitt von 2,2. Jetzt wollte ich fragen, weiss jemand ob es Möglichkeiten gibt die Prüfung in einem anderen Bundesland zu wiederholen? Vorzugsweise in BW, aber auch gerne bundesweit.


Eine kleine Bitte hätte ich da noch: Ich möchte keine Kommentare lesen, in denen steht ich solle mir Gedanken darüber machen, ob der Beruf das richtige für mich ist, ich möchte lediglich Anworten für meine Frage. Danke im Voraus. gruß Lexcorp
 
Nee, aber lies mal im Forum, du bist nicht der erste...

Nein, die Möglichkeit gibt es nicht. Du kannst aber die komplette Ausbildung wiederholen und/oder dir Teile der letzten anerkennen lassen.
 
Meinst du es ist möglich, dass ich eine Schule finde, die sagt, dass ich nur nochmal in den Oberkurs muss, also sprich nicht 3 Jahre machen muss, sondern nur 1 Jahr wiederholen muss und dann auch nur die praktische Prüfung wiederholen muss oder muss ich dann alle Prüfungen nochmal machen?
 
Das bestimmt zunächst mal nicht die Schule, sondern die Schulaufsichtsbehörde ob du verkürzen darfst und wenn ja wie viel.
Erst dann kannst du auf die Suche nach einer Schule gehen.

Du mußt alle Prüfungen nochmal machen, da du 2x durchgefallen bist und damit eine neue Ausbildung beginnst, die evtl. verkürzt werden könnte.
 
@Maniac: ich denke du beziehst dich auf Lexcorp?
 
Ja, war bezogen auf "Meinst du..."
Da ich erst den Thread suchen musste, habe ich deine Antwort nicht mehr mitbekommen :)

Übrigens @lexcorp: Im verlinkten Thread hat renje das ganze noch einmal zusammengefasst, Seite 8 glaub ich war das.
 
danke für die Antworten :) Ich werde mich jetzt mal druch den Sammelthread lesen... :)
 
So, nun ist ja einige Zeit vergangen und das Widerspruchsverfahren läuft. Mal sehen wie lange es dauert und wie es ausgeht. Ich lass mich überraschen. Jetzt wollte ich mal fragen: Weiss jemand ob es die Möglichkeit gibt, dass ich mit oder ohne zusätzliche Prüfung, eine Anerkennung als Gesundheits - und Krankenpflegehelfer/in bekommen könnte?
 
So, nun ist ja einige Zeit vergangen und das Widerspruchsverfahren läuft.

Lässt du dich im Widerspruchsverfahren durch einen Anwalt vertreten oder ziehst du das ganze höchstselbst durch?

Weiss jemand ob es die Möglichkeit gibt, dass ich mit oder ohne zusätzliche Prüfung, eine Anerkennung als Gesundheits - und Krankenpflegehelfer/in bekommen könnte?

Ja das ist möglich. Allerdings nur mit einer ganz normalen (G)KPH-Prüfung. Als externer Prüfling natürlich.
 
In einigen Bundesländern - die KPH-Ausbildung ist ja Ländersache - gibt's die Möglichkeit einer Externen-Prüfung als KPH. Erkundige Dich mal beim zuständigen Regierungspräsidium.

Ohne die entsprechende Prüfung kannst Du Dich genausowenig KrankenpflegehelferIn wie Gesundheits-und KrankenpflegerIn nennen, das sind beides geschützte Berufsbezeichnungen.
 
Lässt du dich im Widerspruchsverfahren durch einen Anwalt vertreten oder ziehst du das ganze höchstselbst durch?



Ja das ist möglich. Allerdings nur mit einer ganz normalen (G)KPH-Prüfung. Als externer Prüfling natürlich.


Ich habe einen Rechtsbeistand hinzugezogen. Alleine, denk ich wäre es schwierig.

Wie kann ich mir die Prüfung vorstellen? Muss ich einfach eine Schule anrufen und fragen ob ich bei denen meine Prüfung ablegen kann oder muss ich das bei der Regierung beantragen?
 
Wie kann ich mir die Prüfung vorstellen? Muss ich einfach eine Schule anrufen und fragen ob ich bei denen meine Prüfung ablegen kann oder muss ich das bei der Regierung beantragen?

Du musst dir als Erstes eine Bescheinigung von deiner alten Pflegeschule über die abgeleisteten Praxis- und Theoriestunden (eine einfache Bescheinigung dass du die Ausbildung absolviert hast reicht NICHT (!!!) aus) sowie ein Zeugnis (trotz Nichtbestehen!) geben lassen. Des Weiteren sollte dir das zuständige RP/GA eine Zulassung zur (G)KPH-Prüfung in DEREN Regierungs- bzw. Zuständigkeitsbezirk ausstellen (das erleichtert und beschleunigt die Zulassung in einem fremden Regierungs- bzw. Zuständigkeitsbezirk). Diese Unterlagen packst du zu (d)einen sonstigen (vollständigen!) Bewerbungsunterlagen und schickst sie an die in Frage kommenden Schulen welche die (G)KPH-Ausbildung anbieten (ich schreibe hier ganz bewusst von Schulen die die gesamte Ausbildung anbieten, eine Externenprüfung wird nicht immer gleich von vorne herein angeboten und kann sich u.U. auch erst kurz vor Prüfungstermin ergeben - wenn bspw. jemand der aktuellen Auszubildenden abspringt).

Sollte dich eine Schule als Externe für die Prüfung aufnehmen, so sind sie dir in jedem Fall beim Antragsverfahren bei der entsprechenden Behörde behilflich. Manchmal übernehmen sie das auch für dich, ggf. musst du mit einem (Un-)Kostenbeitrag für die Schule und Prüfungsgebühren für die Behörde rechnen.

Die Prüfung zur (G)KPH ist genau so wie wenn du die einjährige Ausbildung gemacht hättest (schriftlich, praktisch, mündlich) - da gibt's keine Extrawürste.

Noch Fragen? (-> gerne auch per PN!)

Grüßle vom Hellbunny
 
in der BRD sind sowohl KPH-Schulen wie auch Prüfungen in der KPH kostenfrei.
Es fallen nur Kosten für die Ausstellung der Urkunde an.

So, nun ist ja einige Zeit vergangen und das Widerspruchsverfahren läuft.
gegen was hast du Widersprochen?
 
in der BRD sind sowohl KPH-Schulen wie auch Prüfungen in der KPH kostenfrei.
Es fallen nur Kosten für die Ausstellung der Urkunde an.

gegen was hast du Widersprochen?

Gegen das Verfahren wie beurteilt wurde bzw. wie es zu der Beurteilung kam. Leider kann ich mich nicht detailiert äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt
 
Du musst dir als Erstes eine Bescheinigung von deiner alten Pflegeschule über die abgeleisteten Praxis- und Theoriestunden (eine einfache Bescheinigung dass du die Ausbildung absolviert hast reicht NICHT (!!!) aus) sowie ein Zeugnis (trotz Nichtbestehen!) geben lassen. Des Weiteren sollte dir das zuständige RP/GA eine Zulassung zur (G)KPH-Prüfung in DEREN Regierungs- bzw. Zuständigkeitsbezirk ausstellen (das erleichtert und beschleunigt die Zulassung in einem fremden Regierungs- bzw. Zuständigkeitsbezirk). Diese Unterlagen packst du zu (d)einen sonstigen (vollständigen!) Bewerbungsunterlagen und schickst sie an die in Frage kommenden Schulen welche die (G)KPH-Ausbildung anbieten (ich schreibe hier ganz bewusst von Schulen die die gesamte Ausbildung anbieten, eine Externenprüfung wird nicht immer gleich von vorne herein angeboten und kann sich u.U. auch erst kurz vor Prüfungstermin ergeben - wenn bspw. jemand der aktuellen Auszubildenden abspringt).

Sollte dich eine Schule als Externe für die Prüfung aufnehmen, so sind sie dir in jedem Fall beim Antragsverfahren bei der entsprechenden Behörde behilflich. Manchmal übernehmen sie das auch für dich, ggf. musst du mit einem (Un-)Kostenbeitrag für die Schule und Prüfungsgebühren für die Behörde rechnen.

Die Prüfung zur (G)KPH ist genau so wie wenn du die einjährige Ausbildung gemacht hättest (schriftlich, praktisch, mündlich) - da gibt's keine Extrawürste.

Noch Fragen? (-> gerne auch per PN!)

Grüßle vom Hellbunny

Hey, ich habe dir eine PN geschrieben. Leider habe ich bisher keine Antwort erhalten. Gruß Lexcorp
 
durch die Prüfung gefallen

Hallo

Ich hoffe die Frage wurde nicht schoon zu oft gestellt...

Eine Freundin von mir ist gestern zum zweiten Mal durch die praktische Prüfung gefallen und hat mir erzählt das war es jetzt für Sie...

Stimmt das? Kann sie die Prüfung kein drittes Mal wiederholen oder die Ausbildung von vorn beginnen bzw vielleicht eine Ausbildung zur Krankenschwester machen? Anderes Bundesland?

Und nein sie muss ihre Berufswahl nicht nochmal überdenken weil sie ne tolle Arbeit macht sehr umsichtig ist viel Fachwissen hat und bei den Pat sehr beliebt ist aber ne sch... Prüfungsangst hat ..... aber das soll gar nicht das Thema sein

Ich will einfach nicht glauben das sie die letzten vier Jahre (Berufsbegleitend) umsonst gemacht haben soll so grausam ist Deutschland nicht schon gar nicht bei dem Fachkraftmangel....

Danke
 
Zum zweiten Mal durch die praktische Prüfung gefallen ?
Hmm.. ich denke man sollte zunächst mal anschauen woran es denn liegt. Wenn ich meine Ausbildung betrachte so musste man damals schon grob fahrlässig handeln um überhaupt durchzufallen.
 
Hallo

Ich hoffe die Frage wurde nicht schoon zu oft gestellt...

Eine Freundin von mir ist gestern zum zweiten Mal durch die praktische Prüfung gefallen und hat mir erzählt das war es jetzt für Sie...

Stimmt das? Kann sie die Prüfung kein drittes Mal wiederholen oder die Ausbildung von vorn beginnen bzw vielleicht eine Ausbildung zur Krankenschwester machen? Anderes Bundesland?

Und nein sie muss ihre Berufswahl nicht nochmal überdenken weil sie ne tolle Arbeit macht sehr umsichtig ist viel Fachwissen hat und bei den Pat sehr beliebt ist aber ne sch... Prüfungsangst hat ..... aber das soll gar nicht das Thema sein

Ich will einfach nicht glauben das sie die letzten vier Jahre (Berufsbegleitend) umsonst gemacht haben soll so grausam ist Deutschland nicht schon gar nicht bei dem Fachkraftmangel....

Danke
http://www.krankenschwester.de/foru...-examen-durchgefallen-noch-tun.html#post82164

(Hab aber auch lange suchen müssen...)
 
wie gesagt die frage war nicht ob sie dazu geeignet ist oder ob sie ihre berufswahl überdenken soll kommentare dazu kann man sich einfach sparen

maniac

da schreibt man man kann die ausbildung einfach wiederholen allerdings hab ich im internet jetzt sehr oft gelesen die ausbildung muss nach beginn innerhalb von fünf jahren beendet sein und man darf die prüfung nur zweimal machen danach is es vorbei mit gesundheitsberufen

was stimmt nun?
 

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