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![]() Beruf: Krankenschwester, Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (FLP)
Bereich: Zur Zeit in der Elternzeit
Funktion: Study nurse
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[09.03.2005]
bpa: „Pflege wird bei der Prävention nicht ausreichend berücksichtigt“ Entwurf des Präventionsgesetzes heute in der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages „Wir begrüßen das vorgelegte Gesetz als ersten Schritt, um den Stellenwert der Prävention im Gesundheitssystem zu erhöhen – bedauern jedoch, dass die Pflege insgesamt nicht ausreichend berücksichtigt wird.“ Mit diesen Worten wies Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in der heutigen Anhörung des Bundestages zum Entwurf eines Präventionsgesetzes auf Verbesserungsbedarf hin. Tews: „Insbesondere in der Unterstützung chronisch kranker sowie pflegebedürftiger Menschen kann die Pflege bei der Prävention weit mehr leisten als ihr per Gesetz zugeschrieben werden soll. Die pflegerischen Maßnahmen sollten deshalb als Maßnahmen der primären Prävention explizit in das Gesetz aufgenommen werden.“ Weil es in unserer Gesellschaft immer mehr Menschen geben wird, die potenziell besonders von chronischen Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit bedroht sind, ist es besonders wichtig, diese durch präventive Maßnahmen zu unterstützen, um eine Entstehung oder Verschlimmerung von Krankheiten oder Behinderung als Ursache von Pflegebedürftigkeit zu verhindern (tertiäre Prävention). Dadurch könnten Funktionseinschränkungen sowie der Verlust körperlicher und mentaler Fähigkeiten hinausgezögert oder sogar verhindert und die Lebensqualität nachhaltig verbessert werden. „Neben den positiven Auswirkungen für die Betroffenen selbst dürften sich auch nachhaltige Kostensenkungen im Gesundheitswesen durch solche zielgerichteten Maßnahmen für diese Personengruppen ergeben“, so Tews. Diesen Aspekt würdige das vorgelegte Gesetz jedoch nicht ausreichend, weil der Schwerpunkt nur auf den Bereich der primären Prävention ausgerichtet ist. Der bpa setzt sich auch dafür ein, dass der Leistungsanspruch des Versicherten konkretisiert wird. Tews: „Der Versicherte, der mit seinen Sozialversicherungsbeiträgen die Leistungen der Prävention finanziert, sollte einen eindeutig beschriebenen Anspruch auf die bestimmten Leistungen haben. Das ist aber in dem vorlegten Gesetz nicht vorgesehen. Einen konkreten Rechtsanspruch auf bestimmte Präventionsleistungen hat der Versicherte nicht.“ Auch der Arbeitgeber oder der Träger von Lebenswelten (z. B. von Senioreneinrichtungen), der an der Finanzierung dieser Leistungen durch zusätzliche Eigenanteile beteiligt ist, habe laut Gesetz keinen Anspruch auf konkrete Präventionsmaßnahmen in seinem Betrieb, sondern könne sich lediglich um entsprechende Projekte bewerben. Eine Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten der Prävention mit 10 Millionen Euro pro Jahr hält der bpa zum jetzigen Zeitpunkt für problematisch. Tews: „In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die jetzt von der Pflegeversicherung aufzubringenden Mittel für die Primärprävention keinesfalls zu Lasten des Leistungsumfangs der Pflegeversicherung gehen. Bei der Reform der Pflegeversicherung müssen daher die Mittel zur Primärprävention in jedem Fall zusätzlich mit einkalkuliert werden.“ Quelle: www.bpa.de
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Gruß Ute Ich wünsche Dir einen Ort, an den Du gehörst und an dem Du glücklich sein kannst, so wie Du bist. |
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