News Schäuble macht die Pflegerechnung

narde2003

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Kein Spielraum für die Pflege: Das Finanzministerium drückt auf die
Sparbremse und will für die Pflegereform nicht mehr als eine halbe Milliarde
Euro pro Jahr herausrücken.


Weiterlesen: Schäuble macht die Pflege-Rechnung
 
Das Gesetz ist sowieso wieder nur halbgar, sorry.
Aber bezüglich des Pflegezeitmodells frage ich mich:

"Was macht man denn nach den 2 Jahren, wenn man die Arbeitszeit nacharbeiten muß?

Muß der Pflegefall in der Zeit dann verstorben sein, oder wie bekommt man den oder die
Angehörigen nach den 2 Jahren versorgt, wenn man für den reduzierten Lohn nun 100 %
der Arbeitszeit leisten muß?"

Wohlmöglich ist aus dem Pflegefall der Stufe 2 dann ein Pflegefall der Stufe 3 geworden und dann?

Wo soll denn dabei der Vorteil liegen?
Oder bin ich mal wieder zu dumm das zu begreifen und habe einen Denkfehler? Wie solll man das denn praktisch umsetzen als pflegender Angehöriger?

Mein Problem ist ja nachher viel größer geworden als vorher.....

Meine Mom kam auch ganz freudig damit an, und ehrlich: "Begeistert bin ich von dieser Idee überhaupt nicht."

Sowas kommt nun überhaupt nicht infrage, weil das " dummsinnig" ist.

Liebe Grüße Fearn
 
O.K.

Kritisieren ist sehr leicht.

Dann mach doch mal nen Vorschlag.
 
Liebe Renje!

Was mach ich denn mit so einem Gesetz?
Das hat mit sozialer Gesetzgebung nicht viel zu tun, die Kosten für das Pflegezeitgesetz trägt der pflegende Angehörige alleine.
Es nutzt doch nichts, wenn ich ein Gesetz schaffe, daß die Problematik nur nach hinten verschiebt und im nachhinein noch vergrößert für die
pflegenden Angehörigen.
Der steht letztendlich mit einem noch viel größeren Problem da als vorher.

Sorry, Renje, aber dazu kann ich nicht unreflektiert Beifall klatschen.
Dann hätte man auch gar keine gesetzliche Regelung treffen brauchen.

Mit den Einbußen kann das jeder realisieren, ohne daß ein Politker eingreift, in dem man
statt Vollzeit- einen Teilzeitarbeitsvertrag abschließt.

Dann kann der Arbeitnehmer wenigstens noch entscheiden, ob er nach der Pflegezeit weiterhin
reduziert weiterarbeiten muß, weil der pflegende Angehörige noch lebt.

Mit dieser Regelung ist er verpflichtet, danach eine Vollzeitbeschäftigung anzunehmen.


Das ist als würde man einen großen Kredit aufnehmen, mehr nicht!


Liebe Grüße Fearn
 
Aber es gibt zumindest jetzt ein Rechtsanspruch drauf und bin nicht auf das goodwill von meinem AG angewiesen.

Ist schon mal mehr wie bisher.

Natürlich Wünscht man sich mehr, aber irgendwie muss das alles bezahlt werden.

Aber ich lese gerne DEINE Vorschläge.
 
Zunächst einmal ist die zeitliche Befristung auf 2 Jahre Unfug, Renje, wenn wir schon davon ausgehen, daß in einem Sozialstaat alle
Kosten auf den Arbeitnehmer umgelegt werden müssen.

Allerliebste Grüße Fearn
 
Also keinen Vorschlag?

Den Vorschlag des Anderen zerreissen, aber selbst keinen besseren haben.

Na ja.

Das bringt uns sicher weiter.
 
Hallo Fearn,
man hat zumindest 2 Jahre Zeit, die Versorgung des Angehörigen zu gewährleisten. Betreffen tut dieses sowieso nur ein kleinen Teil der Angehörigen, nämlich diejenigen welche (noch) voll erwerbstätig sind.
Vergis nicht, dass mit etwa 75 % hauptsächlich Frauen pflegen...diese sind vorrrangig Ehefrauen, Töchter und Schwiegertöchter. Nicht alle arbeiten Vollzeit!

Mit dem Gestz soll AN in Vollzeit die Möglichkeit gegeben werden, sich nun um die pflegeabhängigen Familienmitglieder zu kümmern.

Natürlich kann man auch direkt reduzieren- davon können aber Alleinverdiener nur selten leben! Mit dieser Lösung wird dieser Gruppe nun die Chance geboten, sowohl der Pflege nachzukommen als auch noch einen Großteil des alten Nettoeinkomens zu verdienen.

Ich persönlich hätte spontan keine besere Lösung.
 
Die große Frage ist, was kommt nach den 2 Jahren?
Was passiert dann mit dem AN, wenn die Zeit nicht nacharbeiten kann, weil Burn Out, selbst krank, oder dann eben im Ruhestandsalter?
 
Guten Morgen,
diskutiert ihr nicht gerade über Dinge, die mit der Pflegereform gar nichts zutun haben? Die Pflegezeit, die hier diskutiert wird ist doch ein Ding unserer Familienministerin. Das was es bereits gibt, im Rahmen der Pflegeversicherung, ist eine einmalige 6 monatige Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit ohne Bezüge. Man ist lediglich sozialversichert soweit ich weiß. zusätzlich kann man noch 10 Tage, ebenfalls ohne Bezahlung frei nehmen um im Rahmen eines unvorhergesehenen Ereignisses die Pflege eines Angehörigen zu organisieren.

Natürlich sind diese Dinge alle nicht genug um die Pflege Angehöriger ausreichend zu gewährleisten, aber es muss ja irgendwo bezahlbar bleiben. Und wir alle als Versicherte müssen die Beiträge dann bezahlen. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sie deckt nur einen Teil des Aufwands ab.

Gruß
Ludmilla
 
einwurf meinerseits:

ich glaube nicht, dass sich etwas verändern wird. auf sehr lange sicht nicht, vor allem nicht zum guten.


ich sehe (dickköpfigerweise), wie jedes jahr > 30 milliarden in die bundeswehr gepumpt werden, wie (siehe schwarzbuch der steuerverschwendung) milliarden für unsinnige ortsumgehungen, den dritten verkehrskreisel in folge etc pp verbrannt werden (jedes jahr!), wie die banken dreistellige milliardensummen erhalten usw usf (schätze, diese liste, von der das 'bankenargument' vermutlich noch das schwächste ist, kann man mehrere dutzend zeilen weiterführen).

es ist mir egal geworden, ob es um angehörigenentlastung, patientenentlastung oder entlastung der pflegekräfte geht - es wird sich nichts verändern, wenn nicht sehr viel geld in die hand genommen wird.

mehr lohn, mehr leistungen, mehr entlastung -> wo sind die 15 milliarden für die pflege? 500 millionen? ich lach mich schlapp..... -.-
 
Liebe Renje!

Du liest selektiv.

Die Befristung des Pflegezeitgesetzes auf 2 Jahre ist der Knackpunkt, der die Umsetzung nicht ermöglicht, denn Du mußt nach den 2 Jahren, wenn der Zustand des Pflegefalls egal in welcher Pflegestufe der Pflegefall sich befindet dann beginnen nachzuarbeiten, um Deinen" Kredit "sofort wieder abzustottern, ob das nun umsetzbar ist oder nicht.

Wenn es keinen Sterbefall oder keine Wunderheilung gegeben hat, dann hat sich die Situation aber meißtens verschlimmert in dieser Zeit.

Der Sinn jedoch sollte sein, den Pflegefall zuhause versorgen zu können und genau das wirst Du nach den 2 Jahren nicht mehr schaffen, sondern
das Loch wird immer größer statt kleiner. Der Angehörige hat sich aber in der Zeit schon an seine Bezugsperson gewöhnt, dessen Kräfte aber abgenommen haben dürften.
Das ist eine Kerze, die man an beiden Seiten anzündet.
Wenn in dem Gesetz stehen würde, daß man die Arbeitszeit solange verringern kann, wie man die Pflege gewährleisten muß und danach diese Zeit nacharbeiten müßte, dann würde diese Maßnahme wenigstens einen Sinn ergeben.

Ein Rechtsanspruch auf Reduktion des Arbeitsvertrages und mit günstigeren flexibel an die Situation angepaßte Wochen/arbeitszeit hätte Sinn gemacht.

Denn was nutzt es wenn man nach 10-15 Schichten und Dienstwechseln 7 Tage Zeit hat, so funktioniert ein Pflegefall nicht, den man neben der Arbeit
versorgen muß. Oder aber daß man seine Arbeitszeiten so verkürzen kann, daß man die tägliche Arbeitszeit verringern kann um die tägliche Versorgung zu gewährleisten,sowie daß sinnvolle Ruhezeiten eingerichtet werden, die eingehalten werden müssen.
Man muß den pflegenden Angehörigen nicht mehr Geld zugestehen, aber einen vernünftigen Zeitraum in dem die Pflege passieren soll/ kann.

Wenn Du dir die das in der Praxis vorstellst, dann kannst Du dir an 5 Fingern abzählen, wie das aussieht, wenn Du vom Spätdienst in den Frühdienst wechselst. Du fährst dann vor dem Spätdienst zur Versorgung hin und nach dem folgenden Frühdienst direkt.
Danach ist man gebügelt.
So kann man nicht haushalten mit seinen Kräften,und nach den 2 Jahren warscheinlich überhaupt nicht mehr.
Die Anspruchshaltung des Pflegefalls wird nicht geringer, wenn er daran gewöhnt ist, daß man sich 2 Jahre lang
die Zeit nehmen konnte und oftmals ist es die Anspruchshaltung, die den pflegenden Angehörigen besonders zu
schaffen macht und belastet.

Zudem kann man froh sein, wenn man nur 1 Elternteil zu versorgen hat und nicht noch die Schwiegereltern dazu.
Die Zukunftsaussichten sind alles andere als rosig.
Für die folgende Generation erst recht, die noch weniger Rente zu erwarten hat.

Wir sind gerade dabei unser Sozialsystem in seine Einzelteile zu zerlegen.
Mit den sinkenden Renten, wird das "Loch" immer noch größer.

Uns geht es warscheinlich vergleichsweise gut.

Herzlichst Fearn
 
Das ganze Gesetz, die ganze Pflegepolitik beruht auf einer Spekulation: Nämlich das es auch in Zukunft genug Angehörige geben wird, die sich unter miserablen Rahmenbedingungen um die Pflegebedürftigen kümmern. Leider gibt es aber kein Gesetz, dass Angehörige dazu zwingt. Daher droht auch diese Spekulation sich zu einer Blase zu entwickeln.
Selbstverständlich gibt es ausreichend Beispiele, wie das Pflegeproblem besser in den Griff zu bekommen ist. Niederlande, Dänemark, Schweden. Norwegen.
Und bitte nicht von Denk-und Kritikverboten beeinflussen lassen. Es ist das billigste und eigentlich leicht durchschaubarste Mittel, um Debatten zu unterdrücken.
 
Danke für den Link, Elisabeth.

@Fearn, du hast sicher recht mit deinen Anmerkungen, aber die Familienpflegezeit hat mit der Pflegereform meines Wissens nichts zutun und wird vom Familienministerium geregelt....
 
jo ihr habt recht,
Ich hab mich darüber aktuell aufgeregt, weil meine Mom das natürlich in dem Zusammenhang auf den Tisch gebracht hat,

Die erwartet nämlich, daß man nun alles stehen und liegen läßt auf der Arbeit, damit man sich noch mehr um sie kümmern kann,
und sieht nun überhaupt nicht mehr ein, daß sie auf irgendetwas terminlich warten muß, sorry ; CLICK

So kann nämlich leider die Kehrseite der Medaille aussehen, wie das beim Pflegefall ankommt, wenn man einen Angehörigen pflegt, und nach "Entlastung" schmeckt das leider überhaupt nicht.

Das bewirkt leider im Moment eher das Gegenteil, und mir geht im Moment regelmäßig die Hutschnur dabei hoch, weil Mama das wirklich erwartet.

Diesen Part muß Schäuble natürlich auch nicht finanzieren, den finanzieren die Angehörigen. ;-)



Herzlichst Fearn
 
Ich glaube jetzt habe ich verstanden über was du dich eigentlich aufregst.

Aber glaube mir,

die (überzogene) Anspruchshaltung einer Angehörigen, die bekommst du mit keinem Gesetz der Welt in den Griff.

Das musst du selbst in die Hand nehmen.
 
... und mit gesetzen bekommt man die pflegemisere in deutschland, die sich bald zur pflegekatastrophe gemausert haben wird, nur in den griff, wenn man sehr viel geld in die hand nimmt.

die summen, von denen aktuell gesprochen wird, sind nicht mehr als eine dreiste unverschämtheit...
 
@eisenbarth:

... und mit gesetzen bekommt man die pflegemisere in deutschland, die sich bald zur pflegekatastrophe gemausert haben wird, nur in den griff, wenn man sehr viel geld in die hand nimmt.
Ich denke das ist auch nicht die Lösung.
Denn noch und noch und noch mehr Geld löst die Strukturmisere nicht, sondern verbrennt nur noch mehr Geld.

Wir haben doch jetzt schon mit den höchsten Gesundheitsetat weltweit.

Reformen müssen her, bevor wieder nach Geld gerufen wird.

die summen, von denen aktuell gesprochen wird, sind nicht mehr als eine dreiste unverschämtheit...
Das Geld muss irgendwoher kommen.
 
Hallo, ich sehe hier schon viele scheitern:
Anspruch auf Familienpflegezeit, weil man (n)/frau "keinen" Anspruch hat, seine Familienangehörige zu pflegen.

Der AG muss zustimmen, na prima, tolles Gesetz was sie uns da ANpreisen.
Das ist Augenwischerei.

Claudia B.