Schüler delegiert Aufgaben

ellada

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Hallo, ich bin Mentorin auf meiner Station. Momentan habe ich einen Schüler, der sich zu Höherem berufen fühlt, Schiebern, Klingel gehen sind nicht so sein Ding und diese unliebsamen Arbeiten delegiert er eben mal an Servicekräfte, Zivis oder andere Schüler. Nun habe ich erfahren, dass er gar nichts delegieren darf. Weiß jemand, wo ich da schriftlich finden kann. Angeblich kann man ihn dafür abmahen bzw. kündigen in der Ausbildungszeit. Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Da Du ja Mentorin bist wirst Du ja auch etwas pädagogisches Wissen vermittelt bekommen haben: rede doch einfach mal mit ihm, wenn Dir etwas an seiner Arbeitsweise nicht passt.

PS: Warum ein Schüler nichts deligieren dürfen sollte erschließt sich mir nicht wirklich.
 
Soll das ein Scherz sein? Doppelposts sind hier im übrigen auch nicht erwünscht. Falls es kein Witz sein soll, wie wäre es mal mit einem Gespräch anstelle einer Abmahnung??

Kann mir nicht vorstellen, dass die TE eine Mentorenausbildung hat.
 
Boah, sind die Mods hier schnell....:rocken:

Allerdings. :up:

Zum Thema: Delegieren an sich ist nicht verboten (kommt auf die Tätigkeit an), aber es klingt, als drücke er sich vor Aufgaben, die ganz klar auch in seinen Bereich fallen. Das zeugt nicht gerade von Engagement.

Ich würde das Thema in einem Zwischengespräch anschneiden. Gibt es die bei Euch nicht?
 
Man kann das Zwischengespräch ja sofort anberaumen. Ist sogar die Aufgabe des Praxisanleiters.

Ich persönlich halte es für besser, dem Gespräch einen offiziellen Rahmen zu geben, als den Schüler zwischen Tür und Angel auf sein Fehlverhalten anzusprechen.
 
Mit dem Schüler habe ich bereits gesprochen, auch die Hauptpraxisanleiterin hat ihm gesagt, dass er das Delegieren unterlassen soll. Hinter meinem Rücken habe ich nur von einer Kollegin erfahren, dass der Schüler noch meinte, was das für mein Mist sein soll. Deswegen will ich einen rechtskräftigen schriftliche Nachweis haben. Sicher, drückt er sich gern vor unfeinene Tätigkeiten. Es gibt aber auch klare Defintionen zum Delegieren von Tätigkeiten (Vergewissern, dass beauftragte Person es richtig macht, etc. --> ärtzliche Delegation auf Schwester). Außerdem bin ich dann in der dopelten Kontrollpflicht, ich muss Schüler und z.b. Zivis kontrollieren.
 
Ein Gesetz gibt es meines Wissens nicht. Ich wüsste auch nicht, weshalb. Bei uns werden Erstjahresschüler von den Drittjahresschülern angeleitet (eine Zeitlang); da bleibt das Delegieren nicht ganz aus.

So wie ich Dich verstehe, delegiert er ausschließlich "niedere" Tätigkeiten, die also auch von den anderen ausgeführt werden dürfen.

Hat er sein Verhalten denn nach dem Gespräch geändert (ob's ihm gefällt oder nicht)? Wenn nicht, würde ich ihn mir nochmals zur Brust nehmen, oder mich an die Schule wenden.
 
Wenn Eure Gespräche nicht geholfen haben, sollte spätestens jetzt die Leitung in Aktion treten...
Na Hauptsache Eure Station ist auch Vorbild in Sachen " niedere Tätigkeiten nicht nur abdelegieren ".
Ist oft ein Problem, wenn Schüler es nicht anders vorgelebt bekommen, wehren Sie sich irgendwann und das könnte ich dann verstehen....

LG angiemaus0511
 
Momentan habe ich einen Schüler, der sich zu Höherem berufen fühlt, Schiebern, Klingel gehen sind nicht so sein Ding und diese unliebsamen Arbeiten delegiert er eben mal an Servicekräfte, Zivis oder andere Schüler.
Wofür sind die Servicekräfte da, wenn nicht für Klingeln und ähnliches?
 
hallo

also erstmal wenn du doch die Mentorin bist liegt es doch an dir ob er die Tätigkeiten die du ihm aufträgst auch ausführt

ich hatte mal so einen Schüler in der Ambulanz, der hat nur zwei Tage versucht Dinge an den Zivi weiterzugeben .... soviel Zeit hat man, das man sieht oder mal eben hinterherschaut,was er nun tut
da habe ich ihm unmißverständlich klar gemacht, wenn ich ihm etwas sage, meine ich das auch so, sonst sage ich es gleich dem Zivi

aber er merkte auch schnell, das ich die "niederen" Tätigkeiten genauso erledigte, wie ich es von Schülern verlangte

und vor allem merkte er das bei mir Zivis keine MA waren denen man einfach was aufs Auge drückt wo man selber keine Lust zu hat
viele Grüsse
Bully

es war nur ein Gespräch mit den passenden Worten
 
Deswegen will ich einen rechtskräftigen schriftliche Nachweis haben. Außerdem bin ich dann in der dopelten Kontrollpflicht, ich muss Schüler und z.b. Zivis kontrollieren.

Ich verstehe nicht so ganz, warum Du quasi ein Gesetz haben willst, welches das Delegieren durch den Schüler verbietet.
Du bist meiner Meinung nach auch nicht in doppelter Kontrollpflicht, wenn er, ihm aufgetragene Arbeiten, an andere weiter gibt/delegiert. Das ist allein seine Verantwortung. Vielleicht hilft es ja ihm klar zu machen, dass er und nur er zur Verantwortung gezogen wird, wenn von ihm weiter delegierte Aufgaben falsch ausgeführt werden. (Nebenbei: Auf Klingeln zu gehen zu delegieren, da braucht es sicher auch keine besonderen Fähigkeiten, von denen man sich überzeugen muss.)

Ist der Auszubildende wirklich so resistent, wenn Du ihm klar sagst, dass er das zu unterlassen hat?
 
Das dürfte ein zweischneidiges Schwert sein, denn je nachdem was der Schüler weiterdelegiert, delegiert er gerade etwas an eine Servicekraft weiter, für dessen Durchführungsverantwortung die im Dienst befindliche Schwester die Verantwortung trägt.
Dh. er darf die Aufgaben selbstständig ausführen, die als gekonnt und unterrichtet in seinem Leistungsnachweis abgezeichnet wurden und wenn er diese dann an eine Person abtritt, die dazu keine Befähigung besitzt, dann ist a.) wie ihr schon erwähnt habt ein sofortiges Gespräch notwendig und b.) würde ich im Wiederholungsfall die Schule einschalten.
Dazu ist aber nötig zu differenzieren: was delegiert der Schüler? Wann hat er wie oft delegiert? Warum delegiert dieser Schüler weiter?
Ich würde mich nicht nur auf die Aussagen der anderen verlassen. Nötigenfalls denjenigen dazu bitten, der diese " Beanstandung" vorgetragen hat, damit ich nicht in Privatfehden hineingezogen werde.
Das sieht nachher so aus, das keiner etwas gesagt hat und alles überhaupt nicht SO schlimm war, wenn man nicht aufpaßt!

Eine Abmahnung würde im Wiederholungsfall eine Kündigung bedeuten . Die würde in der Personalakte vermerkt sein,und da Du nicht in der Position bist einem Schüler oder Mitarbeiter zu kündigen, oder Zugriff auf die Personalakte hast, liegt auf der Hand, daß Du allenfalls ein Gespräch führen kannst, ( wie es als Mentorin zunächst Deine Pflicht wäre) und dann den Dienstweg einhalten mußt.

Aber man läßt doch einen Schüler nicht einfach so weiter machen, vor allem kontrolliert man diese Aussage, wenn man erfahren hat, daß der Schüler an Servicekräfte delegieren soll und läßt sich da nicht einfach auf Hören -Sagen ein, sondern schaut selbst und spricht das dann sofort zeitnah an: " Stop! SO nicht!"
Der Mentor oder die Praxisanleitung ist ja nicht nur zur Unterhaltung des Schülers da, - der hat schon auch die Aufgabe, zu korrigieren und Gespräche zu führen.

Führt Ihr keine Gesprächsprotokolle?
Das wird sich ja sicherlich in der Benotung Stationsbenotung niederschlagen.

Man läßt den Schüler dich nicht "werkeln "und haut dann aus dem Nichts mit der groben Kelle los, sondern korrgiert zunächst.
Der Mentor oder Praxisanleitung soll den Schüler ausbilden, er korrigiert und fordert auch eine Verhaltensänderung in einem Kritikgespräch ein.
Dh nicht er beobachtet ihn und schreibt dann nachher nur die Beurteilung.
Das wäre ja tiefstes Mittelalter.

Wenn Du mal unter Deleationsverantwortung googelst, dann wirst Du nachlesen können, WER was delegieren darf und wer die Durchführungsverantwortung
dafür trägt.
Der Begriff " niedere Tätigkeiten" irritiert mich. Was sind denn das für niedere Tätigkeiten? Soll da nur ein Wasserglas gebracht werden oder wird ein Patient vom Thrönchen gehoben. Das wären dann keine niederen Tätigkeiten, sondern pflegerische Aufgaben, die zum Job gehören.


Liebe Grüße Fearn
 
Der Begriff " niedere Tätigkeiten" irritiert mich. Was sind denn das für niedere Tätigkeiten? Soll da nur ein Wasserglas gebracht werden oder wird ein Patient vom Thrönchen gehoben. Das wären dann keine niederen Tätigkeiten, sondern pflegerische Aufgaben, die zum Job gehören.

Das war aber mein Ausdruck. "Niedere" Tätigkeiten in Gänsefüßchen; es ging um die Frage, ob lediglich Aufgaben delegiert werden, die auch von ungelernten Kräften ausgeführt werden können. Falls ja, kann man dem Schüler vielleicht Faulheit vorwerfen, aber er überschreitet nicht seine Kompetenzen, in dem er behandlungspflegerische Tätigkeiten an Personen delegiert, die sie nicht durchführen dürfen.

Es ist ein Unterschied, ob ich die Bitte um einen Kaffee oder die Notwendigkeit eines Verbandswechsels an die Servicekraft delegieren. Ersteres gehört zu ihren Aufgaben. Jedenfalls in den Häusern, die mir bekannt sind. Und da hat die Kraft auch selbst die Durchführungsverantwortung; ich wüsste nicht, inwiefern ich sie da kontrollieren müsste.
 
Du bist doch dem Schüler vorgesetzt. Verbiete ihm also, etwas zu delegieren und gut isses.
 
Du bist doch dem Schüler vorgesetzt. Verbiete ihm also, etwas zu delegieren und gut isses.
Ein komplettes Delegationsverbot fände ich gar nicht gut. Sicher ist es nicht toll, wenn sich ein Schüler vor den "unangenehmen" oder "niederen" Aufgaben drückt, wie das jetzt rübergekommen ist. Aber auch Schüler müssen das Delegieren lernen. Zwischendurch bekommt man 5 Dinge auf einmal gesagt und dann muss man entweder "Stop" sagen oder auch mal deligieren können. Als Examinierte soll man doch auch sinnvoll deligieren können- und alles muss gelernt sein :)
 

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