Das dürfte ein zweischneidiges Schwert sein, denn je nachdem was der Schüler weiterdelegiert, delegiert er gerade etwas an eine Servicekraft weiter, für dessen Durchführungsverantwortung die im Dienst befindliche Schwester die Verantwortung trägt.
Dh. er darf die Aufgaben selbstständig ausführen, die als gekonnt und unterrichtet in seinem Leistungsnachweis abgezeichnet wurden und wenn er diese dann an eine Person abtritt, die dazu keine Befähigung besitzt, dann ist a.) wie ihr schon erwähnt habt ein sofortiges Gespräch notwendig und b.) würde ich im Wiederholungsfall die Schule einschalten.
Dazu ist aber nötig zu differenzieren: was delegiert der Schüler? Wann hat er wie oft delegiert? Warum delegiert dieser Schüler weiter?
Ich würde mich nicht nur auf die Aussagen der anderen verlassen. Nötigenfalls denjenigen dazu bitten, der diese " Beanstandung" vorgetragen hat, damit ich nicht in Privatfehden hineingezogen werde.
Das sieht nachher so aus, das keiner etwas gesagt hat und alles überhaupt nicht SO schlimm war, wenn man nicht aufpaßt!
Eine Abmahnung würde im Wiederholungsfall eine Kündigung bedeuten . Die würde in der Personalakte vermerkt sein,und da Du nicht in der Position bist einem Schüler oder Mitarbeiter zu kündigen, oder Zugriff auf die Personalakte hast, liegt auf der Hand, daß Du allenfalls ein Gespräch führen kannst, ( wie es als Mentorin zunächst Deine Pflicht wäre) und dann den Dienstweg einhalten mußt.
Aber man läßt doch einen Schüler nicht einfach so weiter machen, vor allem kontrolliert man diese Aussage, wenn man erfahren hat, daß der Schüler an Servicekräfte delegieren soll und läßt sich da nicht einfach auf Hören -Sagen ein, sondern schaut selbst und spricht das dann sofort zeitnah an: " Stop! SO nicht!"
Der Mentor oder die Praxisanleitung ist ja nicht nur zur Unterhaltung des Schülers da, - der hat schon auch die Aufgabe, zu korrigieren und Gespräche zu führen.
Führt Ihr keine Gesprächsprotokolle?
Das wird sich ja sicherlich in der Benotung Stationsbenotung niederschlagen.
Man läßt den Schüler dich nicht "werkeln "und haut dann aus dem Nichts mit der groben Kelle los, sondern korrgiert zunächst.
Der Mentor oder Praxisanleitung soll den Schüler ausbilden, er korrigiert und fordert auch eine Verhaltensänderung in einem Kritikgespräch ein.
Dh nicht er beobachtet ihn und schreibt dann nachher nur die Beurteilung.
Das wäre ja tiefstes Mittelalter.
Wenn Du mal unter Deleationsverantwortung googelst, dann wirst Du nachlesen können, WER was delegieren darf und wer die Durchführungsverantwortung
dafür trägt.
Der Begriff " niedere Tätigkeiten" irritiert mich. Was sind denn das für niedere Tätigkeiten? Soll da nur ein Wasserglas gebracht werden oder wird ein Patient vom Thrönchen gehoben. Das wären dann keine niederen Tätigkeiten, sondern pflegerische Aufgaben, die zum Job gehören.
Liebe Grüße Fearn