- Registriert
- 01.12.2007
- Beiträge
- 23
- Beruf
- GuK
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie
Hey Leute,
Ich arbeite in einer Psychiatrischen Nachsorgeeinrichtung. Besonders in der Psychiatrie ist dieses Thema ja besonders heikel - Stichwort Medikamentenfixierung/Benzo-Abhaengigkeit...
So, jetzt meine eigentliche Frage:
Wie behandelt man Bedarfsmedikation? Rein theoretisch müsste ja jeder Patient seinen Bedarf vollkommen ausschoepfen duerfen, und das jeden Tag (natuerlich muss man das Dokumentieren, das ist aber nicht die Frage).
Wenn jetzt ein Patient vor mir steht, und Bedarf verlangt - ich aber zu 99% weiß, er braucht sie nicht, oder noch besser -
Wenn der Patient um 4 Uhr morgens eine Schlaftablette will...
Ist es dann legitim, es zu verweigern? Liegt das in meinem eigenen Ermessen? Oder ist das genauso Regelwidrig, wie wenn ich ihm die Feste Medikation verweigern würde?
Bisher bin ich auf Nummer sicher gegangen und habe einfach alles im aerztlich Angeordneten Rahmen gegeben....
Ich arbeite in einer Psychiatrischen Nachsorgeeinrichtung. Besonders in der Psychiatrie ist dieses Thema ja besonders heikel - Stichwort Medikamentenfixierung/Benzo-Abhaengigkeit...
So, jetzt meine eigentliche Frage:
Wie behandelt man Bedarfsmedikation? Rein theoretisch müsste ja jeder Patient seinen Bedarf vollkommen ausschoepfen duerfen, und das jeden Tag (natuerlich muss man das Dokumentieren, das ist aber nicht die Frage).
Wenn jetzt ein Patient vor mir steht, und Bedarf verlangt - ich aber zu 99% weiß, er braucht sie nicht, oder noch besser -
Wenn der Patient um 4 Uhr morgens eine Schlaftablette will...
Ist es dann legitim, es zu verweigern? Liegt das in meinem eigenen Ermessen? Oder ist das genauso Regelwidrig, wie wenn ich ihm die Feste Medikation verweigern würde?
Bisher bin ich auf Nummer sicher gegangen und habe einfach alles im aerztlich Angeordneten Rahmen gegeben....