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Alt 02.12.2003, 04:10   #1
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Benutzerbild von brkberni
 
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Ort: Cham
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Standard Welches Krankenhaus setzt das EU-Urteil zum Bereitschaftsdienst um?

Hallo OP´ler

Mich würde die Frage interessieren in welchem Krankenhaus das EU-GE-H-Urteil zum Bereitschaftsdienst umgesetzt wird.

Ob es nur für Ärzte gilt oder auch für Krankenpfleger/schwester.

vielen dank für alle antworten.

BRKBERNI
brkberni ist offline  
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Alt 04.12.2003, 13:21   #2
Salamon
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Beiträge: n/a
Standard

Hi,
der Titel ist die Verhandlungskennzeichnung des fraglichen Urteiles. Das Urteil gilt für alle Beschäftigten. Vor dem Gesetz sind alle gleich ;-)
An unserem Hause und in einigen anderen werden z.Zt. viele Modelle zu einer anderen Arbeitszeitgestaltung durchdacht. Leider werden viele damit leben müssen sich an den Gedanken des Schichtdienstes gewöhnen zu müssen. Hinzu kommt, dass die Vergütung der Bereitschaftsdienst, wenn diese wegfallen, das Einkommen z.T. erheblich schälern wird.
Die Gesetzgebung jedoch wollte vorrangig die Arbeitnehmer auch vor sich selbst schützen. Keine Endlosbereitschaften für mehr Geld. Die Krankenhauslandschaft in Deutschland wird jedoch erhebliche Finanzierungsprobleme bekommen, wenn sie versucht das Urteil umzusetzen. Erst Gerüchte besagen, dass das EU-Recht zum Thema wieder zurück geändert werden könnte, so dass Arbeitszeitregelungen wieder in nationales Recht übergehen sollte.
Meine Anmerkung dazu:
Zurück zur modernen Sklaverei
 
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Alt 23.08.2005, 17:40   #3
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Benutzerbild von sr.winzly
 
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Ort: NRW
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Beruf: Krankenschwester
Bereich: OP
Cool

Hi !!!

Bei uns muss seit dem 01.04.2005 jede op-pflegekraft nach dem bereitschaftsdienst morgens nach hause gehen und hat den tag frei. Die 8 stunden frei werden dann vom geleisteten bereitschaftsdienst abgezogen in einer bestimmten formel. Dafür wurden aber 2 neue OTA's eingestellt und das haus spart dabei aber noch 0,6 stelle. Natürlich hat sich das geld für die schwestern dadurch verringert und nicht alle waren begeistert darüber.
Die regelung gilt nur für die op-leute, die anästhesie hat dies noch nicht umgesetzt und arbeitet nach dem alten schema. Was die stimmung nicht wirklich besser gemacht hat.

Gruss sr.winzly
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Vor der Op ist nach der Op !!!
sr.winzly ist offline  
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Alt 25.08.2005, 18:10   #4
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Unglücklich

moinsen,

bei uns im haus gibt es dazu offiziell noch keine wirklich weitreichenden überlegungen.

aber ich denke das schichtdienst bei uns nicht in frage käme eben wegen der schwierigkeit der finanzierung.

bei uns stellte sich letzten in unserer op gruppe die frage ob das in den einzelnen bereitschaftsdienstgruppen (a,b,c,d) unterschiedlich angewandt werden müsste?

@ sr. winzly
auch bei uns ist keiner erfreut über die gehaltseinbußen die das mit sich bringen würde.

lg
thommes
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Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, vollrichten das Unmögliche für die Undankbaren. Wir haben schon so viel mit so wenig schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, ALLES mit NICHTS zu erreichen!!
Thommes ist offline  
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Alt 08.02.2006, 07:35   #5
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Frage Arbeitszeitmodelle für einen Zentral-OP nach dem neuen EU-Urteil

Hallo,

suche dringend Arbeitszeitmodelle für einen Zentral-OP nach dem neuen EU Urteil. Wer arbeitet so, wo gibt es Tipps und Anregungen?
Wir arbeiten zur Zeit in Stufe C bzw D und sind dem TVöD angeschlossen. Ein Schichtdienst wird für unsere Klinik nicht in Betracht gezogen.
Vielen Dank im voraus. lg merlin
merlin66 ist offline  
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Alt 16.03.2006, 22:14   #6
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Beiträge: 2
Cool Bereitschaftsdienst

Wir erproben ab April einen 24-Stunden-Dienst d. h. regulärer Dienst von 7:30 bis 16:00 Uhr anschließend Bereitschaft ( C ) bis 7:30 dann nach Hause. Bisher hatten wir Spätdienst von 11:30 bis 20:00 Uhr, dann Bereitschaft ( B ) bis 7:30, dann Frühdienst bis mindestens 14:00. Da wir in der Nacht häufig gerufen werden, wir betreuen die Geburtshilfe mit ca. 600 Sectio´s im Jahr hat uns der anschließende Frühdienst häufig ganz schön geschafft. Werde euch im April mitteilen wie dieser Dienst jetzt ist. Umsetzung des Urteils soll 2007 bei uns sein doch noch hat keiner Ahnung wie das aussehen soll, wir sollen uns schon mal Gedanken machen, natürlich ohne mehr Leute einzustellen.Vorschläge ????
Fiona ist offline  
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Alt 17.03.2006, 07:16   #7
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Standard

wir arbeiten seit 1.1.06 und bis auf weiteres wie folgt:
dienstbeginn 7:15, dienstende 16:15, bereitschaftsdiensthabender weiter bis 18:00 uhr dann bereitschaftsdienstmodus bis morgends um 7:15, übergabe bis 7:45 dann nach hause.
am wochenende dienst von 7:15 bis 7:15, ebenfalls immer mit 30 min übergabezeit. zusätzlich ist am wochenede von 7:15 bis 11:15 voll/regelarbeitszeit mit fest definierten aufgaben die zu leisten sind falls in der zeit keine notfälle laufen.
klappt eigentlich sehr gut, alle zufrieden, morgends nach hause zu gehen ist toll hatten wir vorher nicht. finanz. einbußen liegen je nachdem um die 80 euro netto.
interressant wird noch die urlaubszeit. müßte aber personell auch klappen
lg
thommes
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Thommes ist offline  
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Alt 17.03.2006, 19:41   #8
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Beruf: Fachkrankenschwester OP, Praxisanleiter
Standard bereitschaftsdienst

hallo thommes,

wann fängt bei deinem modell der bereitschaftsdienst an?
in stufe c darf, meiner ansicht nach, nicht mehr als 13 stunden gearbeitet werden, nach dem neuen gesetz.

lg merlin66
merlin66 ist offline  
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Alt 18.03.2006, 21:41   #9
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aloha,

doch, es gibt eine öffnungsklausel, dafür muß das krankenhaus aber in eine art vorleistung/untersuchung treten. z.b. muß es prüfen ob wirklich keine anderen alternativen dienstzeitmodelle im vorhandenen system funktionieren und der mitarbeiterschutz/gesundheitsschutz noch gewährleistet ist.

( §7 arbeitszeitgesetz (ArbZG) unter der voraussetzung einer prüfung alternativer arbeitszeitmodelle und einer belastungsanalyse gemäß §5 ArSchG und gegebenenfalls daraus resultierende maßnahmen zur gewährleistung des gesundheitsschutzes aufgrund einer dienstvereinbarung von den regelungen des arbzg abgewichen wird).

zum anderen müssen alle mitarbeiter zustimmen bzw. kann das über eine dienstvereinbarung geregelt werden.
gibt schon diverse krankenhäuser wo das so läuft.
nur als beispiel:
wir unterligen dem tarif avr-k dort gibt es unter teil c IV teil a absatz 3,4 und , fassung vom 1.1.06 eine abweichende regelung der zugestimmt werden muß.
danach dürfen wir (nachdem alle zugestimmt haben) in a und b in der woche max. 58 stunden und in c und d max. 54 stunden arbeiten.

und die tägliche arbeitszeit wird im sinne des arbeitszeitgesetzes auf max. 24 stunden verlängert, wenn in die arbeitszeit regelmäßig und im erheblichen umfang bereitschaftsdienst fällt.

lg
thommes
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Thommes ist offline  
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Alt 24.03.2006, 14:43   #10
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Beiträge: 26
Ort: Bremen
Aufenthaltsland:
Beruf: Krankenschwester, Fachkrankenschwester für OP
Standard Umsetzung erfolgte

Also wir haben das EU-Urteil umgesetzt. Wir arbeiten im Schichtdienst.
Das bedeutet für alle Beteiligten Gehaltseinbußen von ca 250 - 500 Euro.
Arbeitszeiten wie im Stationsdienst, also Frühschicht von 7.45 Uhr - 15.50 Uhr Spätdienst von 14.37 - 21.30 Uhr und Nachtschicht von 21.15 Uhr - 7.45 Uhr.
Zusätzlich haben wir noch einen Mitteldienst von 12.07 Uhr - 20.07 Uhr. Im Anschluss darn auch noch Rufdienst, falls wir ein zweites Team brauchen.
Wie gesagt von der Vergütung her eine Katastrophe und angeblich braucht man dafür ja mehr Personal. Ist nicht so. Wir fahen morgens 4 Säle, Ab 16.00 Uhr 2 Säle und in der Nacht nur noch einen Saal.
Geplante Op's gehen bis 21.30 Uhr. Dann sollte eigentlich Ende sein, ist aber oft nicht so. Dann muss der Rufdienst wieder kommen.
Entscheidet selbst ob gut oder schlecht.
Chaggi64 ist offline  
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