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Alt 23.02.2007, 22:09   #1
Toa
Junior-Mitglied
 
Benutzerbild von Toa
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 44
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Standard Eintragungen mit Bleistift

Kann mir jemand sagen, wo ich genau nachlesen kann, dass man nicht mit Bleistift in die Dokumentationsunterlagen schreiben darf. Auch nicht Eintragungen, die dann später mit Kugelschreiber überschrieben werden. Meines Wissens dürfen Eintragungen nicht mit Bleistift vorgenommen werden. Man darf nichts radieren oder mit Tipp-Ex übermalen. Konkret geht es um Eintragungen von bevorstehenden Untersuchungen mit Bleistift. Wenn die Untersuchung gelaufen ist, wird mit Kugelschreiber überschrieben.
Gruß Toa
Toa ist offline  
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Alt 28.02.2007, 12:03   #2
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Benutzerbild von UlrichFürst
 
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Beiträge: 866
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Beruf: Gesundheits- und Krankenpfleger
Bereich: Unfallchirurgie
Funktion: Praxisanleiter, Medizinproduktebeauftragter
Standard AW: Eintragungen mit Bleistift

Zitat:
Zitat von Toa Beitrag anzeigen
Kann mir jemand sagen, wo ich genau nachlesen kann, dass man nicht mit Bleistift in die Dokumentationsunterlagen schreiben darf. Auch nicht Eintragungen, die dann später mit Kugelschreiber überschrieben werden. Meines Wissens dürfen Eintragungen nicht mit Bleistift vorgenommen werden.
Meines wissens darf man, es ist halt nicht gültig. Sprich: was auch immer das steht, steht nicht da (rechtlich gesehen) da nicht dokumentenecht.

Du machst ja nichts unkenntlich wie z. B. mit Tipp-Ex oder überkleben; wo dann keiner weiß, wann das wer gemacht hat und folglich unklar ist, ob das obere oder das untere die "echte" Dokumentation ist.

Ulrich
__________________
Es ist gut, die Welt als Traum zu betrachten. Wenn man eine Art Albtraum hat, wacht man auf und sagt sich "es war nur ein Traum". Es heißt, dass die Welt in der wir leben, sich nicht im geringsten davon unterscheidet.
UlrichFürst ist offline  
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Alt 28.02.2007, 12:50   #3
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Benutzerbild von Skuld
 
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 98
Ort: Bayern
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Beruf: Arzthelferin, Krankenpflegehelferin, Krankenschwester und Wundexperte ICW
Bereich: Mutterschutz
Standard AW: Eintragungen mit Bleistift

Hallo!

Hab was gefunden unter DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe in der Rubrik rechtliche Aspekte bei der Pflege- oder Krankendokumentation, oder einfach mal googeln unter Pflegedokumentation oder Wernerschnell etc.
Dort steht eindeutig kein Bleistift erlaubt.

MFG Skuld
__________________
Hebt man den Blick, so sieht man keine Grenzen.
Skuld ist offline  
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Alt 28.02.2007, 13:39   #4
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Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 76
Ort: Dinslaken
Aufenthaltsland:
Beruf: Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungshelfer beim DRK
Bereich: Intensiv
Beitrag AW: Eintragungen mit Bleistift

Tach auch
Das Dokumentieren mit Bleistift ist VERBOTEN!!!.
Begründung:
Wenn jemand mit dem Bleistift dokumentiert kann jeder dritte mit einem Radiergummi die Eintragung verändern oder löschen. Beim MDK gilt das als nicht Erbrachte Leistung.
Dazu muss jeder Kollege die nachlesen können was der Andere dokumentiert hat. Der Bleistift kann verwischt oder wegradiert sein und wichtige Informationen können dadurch nicht vermittelt werden.

MFG Keen01
Keen01 ist offline  
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Alt 28.02.2007, 14:00   #5
Poweruser
 
Benutzerbild von Maniac
 
Registriert seit: 09.12.2002
Beiträge: 5.743
Ort: NRW
Aufenthaltsland:
Standard AW: Eintragungen mit Bleistift

Jetzt wäre der Begriff Dokumentation zu definieren ... das was Toa da vorhat ist ja eine geplante Untersuchung per Bleistift. Es wird kein Zustand, Ergebnis, oÄ dokumentiert...
Maniac ist offline  
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Alt 28.02.2007, 14:06   #6
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Benutzerbild von Necki
 
Registriert seit: 26.02.2007
Beiträge: 34
Ort: Halle/Saale
Aufenthaltsland:
Beruf: ex. Altenpflegerin
Standard AW: Eintragungen mit Bleistift

Zitat:
Zitat von Keen01 Beitrag anzeigen
Tach auch
Das Dokumentieren mit Bleistift ist VERBOTEN!!!.
Begründung:
Wenn jemand mit dem Bleistift dokumentiert kann jeder dritte mit einem Radiergummi die Eintragung verändern oder löschen. Beim MDK gilt das als nicht Erbrachte Leistung.
Dazu muss jeder Kollege die nachlesen können was der Andere dokumentiert hat. Der Bleistift kann verwischt oder wegradiert sein und wichtige Informationen können dadurch nicht vermittelt werden.

MFG Keen01
Dem stimme ich voll zu Keen01


Liebe Grüße
Necki
__________________
Es ist unmöglich, alles auf einmal zu tun,
aber es ist durchaus möglich, etwas auf einmal zu tun...
Necki ist offline  
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Alt 28.02.2007, 15:30   #7
Junior-Mitglied
 
Registriert seit: 09.06.2006
Beiträge: 91
Ort: Hamburg
Aufenthaltsland:
Beruf: Gesundheits- und Krankenpflegerin
Standard AW: Eintragungen mit Bleistift

Hallo Toa!

Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann sind deine Bleistiftnotizen nur eine Art Merkzettel in der Mappe. Du schreibst eindeutig, dass du weißt, wie man richtig dokumentiert....
Also an alle... es geht hier nicht um erbrachte Leistungen o.ä., die nachgeweisen werden sollen, sondern ob es generell erlaubt ist, etwas mit Bleistift in der Akte vorzumerken. oder?? Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!!!

Da du schon selbst schreibst, dass erbrachte "Leistungen" (Also Untersuchungen etc.) später, wenn gelaufen, mit Kugelschreiber eindeutig dokumentiert werden, sehe ich deinem Tun nichts falsches! Es ist halt nur eine Notiz, die ebenso mit kleinen Klebezetteln in der Akte sein könnten, was alles jedoch unübersichtlicher machen würde.

Mach also die Notizen in Belistift, aber denke an die spätere Domkumentation mit einem geeigneten Stift!!!

Lieber Gruß
Tinussi
Tinussi ist offline  
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Alt 01.03.2007, 10:08   #8
Junior-Mitglied
 
Benutzerbild von Cyan
 
Registriert seit: 22.07.2004
Beiträge: 68
Beruf: Krankenpfleger
Standard AW: Eintragungen mit Bleistift

Hallo,

ich kann mich da Maniac und Tinussi nur anschließen.
Wir schreiben auch die Untersuchungen die wir angemeldet haben mit Bleistift in die Kurve.Wenn diese dann gelaufen sind werden sie mit Kugelschreiber korrekt in die Kurve eingetragen.
Ist wie Tinussi schon gesagt hat eine Art "Merkzettel"
__________________
___________________________________
Gruß
Cyan
Cyan ist offline  
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Alt 01.03.2007, 12:40   #9
Senior-Mitglied
 
Benutzerbild von Nachtschwester Dirk
 
Registriert seit: 15.02.2007
Beiträge: 102
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Aufenthaltsland:
Beruf: Krankenpfleger
Bereich: Chirugie
Standard AW: Eintragungen mit Bleistift

Hallo, soweit ich weiß sind jegliche Eintragungen mit Bleistift untersagt.
Auch nicht als Merkzettel, denn es kann doch auch mal passieren das man vergisst diesen Eintrag mit Kuli zu übermalen.
Wir benutzen zur Zeit einen Optiplan der hat für Untersuchungen 2 Spalten
angemeldete Diagnostik und durchgeführte Diagnostik. Als wir diese Kurve noch nicht hatten gab es bei und ein Untersuchungsbuch in dem alles rein geschrieben wurde und dann wenn die Diagnostik gelaufen ist kam der Eintrag in die Kurve.

Gruß
Dirk
Nachtschwester Dirk ist offline  
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Alt 01.03.2007, 14:26   #10
Poweruser
 
Benutzerbild von Maniac
 
Registriert seit: 09.12.2002
Beiträge: 5.743
Ort: NRW
Aufenthaltsland:
Standard AW: Eintragungen mit Bleistift

Zitat:
Zitat von Nachtschwester Dirk Beitrag anzeigen
Auch nicht als Merkzettel, denn es kann doch auch mal passieren das man vergisst diesen Eintrag mit Kuli zu übermalen.
Dann läge der Fall eben so, als wenn du die Untersuchung garnicht reingeschriben hättest ...
Überhaupt - was soll daran schlimm sein? Muss man eben in die Befundmappe oder in die Anordnungen gucken was geplant war oder was gelaufen ist...
Maniac ist offline  
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