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#1 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 44
Aufenthaltsland:
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Kann mir jemand sagen, wo ich genau nachlesen kann, dass man nicht mit Bleistift in die Dokumentationsunterlagen schreiben darf. Auch nicht Eintragungen, die dann später mit Kugelschreiber überschrieben werden. Meines Wissens dürfen Eintragungen nicht mit Bleistift vorgenommen werden. Man darf nichts radieren oder mit Tipp-Ex übermalen. Konkret geht es um Eintragungen von bevorstehenden Untersuchungen mit Bleistift. Wenn die Untersuchung gelaufen ist, wird mit Kugelschreiber überschrieben.
Gruß Toa |
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#2 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 06.03.2006
Beiträge: 866
Ort: Aschau
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits- und Krankenpfleger
Bereich: Unfallchirurgie
Funktion: Praxisanleiter, Medizinproduktebeauftragter
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Zitat:
Du machst ja nichts unkenntlich wie z. B. mit Tipp-Ex oder überkleben; wo dann keiner weiß, wann das wer gemacht hat und folglich unklar ist, ob das obere oder das untere die "echte" Dokumentation ist. Ulrich
__________________
Es ist gut, die Welt als Traum zu betrachten. Wenn man eine Art Albtraum hat, wacht man auf und sagt sich "es war nur ein Traum". Es heißt, dass die Welt in der wir leben, sich nicht im geringsten davon unterscheidet. |
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#3 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 98
Ort: Bayern
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Arzthelferin, Krankenpflegehelferin, Krankenschwester und Wundexperte ICW
Bereich: Mutterschutz
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Hallo!
Hab was gefunden unter DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe in der Rubrik rechtliche Aspekte bei der Pflege- oder Krankendokumentation, oder einfach mal googeln unter Pflegedokumentation oder Wernerschnell etc. Dort steht eindeutig kein Bleistift erlaubt. MFG Skuld
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Hebt man den Blick, so sieht man keine Grenzen. |
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#4 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 76
Ort: Dinslaken
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungshelfer beim DRK
Bereich: Intensiv
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Tach auch
Das Dokumentieren mit Bleistift ist VERBOTEN!!!. Begründung: Wenn jemand mit dem Bleistift dokumentiert kann jeder dritte mit einem Radiergummi die Eintragung verändern oder löschen. Beim MDK gilt das als nicht Erbrachte Leistung. Dazu muss jeder Kollege die nachlesen können was der Andere dokumentiert hat. Der Bleistift kann verwischt oder wegradiert sein und wichtige Informationen können dadurch nicht vermittelt werden. MFG Keen01 |
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#5 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 09.12.2002
Beiträge: 5.743
Ort: NRW
Aufenthaltsland:
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Jetzt wäre der Begriff Dokumentation zu definieren ... das was Toa da vorhat ist ja eine geplante Untersuchung per Bleistift. Es wird kein Zustand, Ergebnis, oÄ dokumentiert...
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#6 | |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 26.02.2007
Beiträge: 34
Ort: Halle/Saale
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: ex. Altenpflegerin
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Zitat:
Liebe Grüße Necki
__________________
Es ist unmöglich, alles auf einmal zu tun, aber es ist durchaus möglich, etwas auf einmal zu tun... |
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#7 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 09.06.2006
Beiträge: 91
Ort: Hamburg
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits- und Krankenpflegerin
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Hallo Toa!
Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann sind deine Bleistiftnotizen nur eine Art Merkzettel in der Mappe. Du schreibst eindeutig, dass du weißt, wie man richtig dokumentiert.... Also an alle... es geht hier nicht um erbrachte Leistungen o.ä., die nachgeweisen werden sollen, sondern ob es generell erlaubt ist, etwas mit Bleistift in der Akte vorzumerken. oder?? Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!!! Da du schon selbst schreibst, dass erbrachte "Leistungen" (Also Untersuchungen etc.) später, wenn gelaufen, mit Kugelschreiber eindeutig dokumentiert werden, sehe ich deinem Tun nichts falsches! Es ist halt nur eine Notiz, die ebenso mit kleinen Klebezetteln in der Akte sein könnten, was alles jedoch unübersichtlicher machen würde. Mach also die Notizen in Belistift, aber denke an die spätere Domkumentation mit einem geeigneten Stift!!! Lieber Gruß Tinussi |
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#8 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 22.07.2004
Beiträge: 68
Beruf: Krankenpfleger
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Hallo,
ich kann mich da Maniac und Tinussi nur anschließen. Wir schreiben auch die Untersuchungen die wir angemeldet haben mit Bleistift in die Kurve.Wenn diese dann gelaufen sind werden sie mit Kugelschreiber korrekt in die Kurve eingetragen. Ist wie Tinussi schon gesagt hat eine Art "Merkzettel"
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___________________________________ Gruß Cyan |
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#9 |
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Senior-Mitglied
![]() Registriert seit: 15.02.2007
Beiträge: 102
Ort: NRW
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenpfleger
Bereich: Chirugie
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Hallo, soweit ich weiß sind jegliche Eintragungen mit Bleistift untersagt.
Auch nicht als Merkzettel, denn es kann doch auch mal passieren das man vergisst diesen Eintrag mit Kuli zu übermalen. Wir benutzen zur Zeit einen Optiplan der hat für Untersuchungen 2 Spalten angemeldete Diagnostik und durchgeführte Diagnostik. Als wir diese Kurve noch nicht hatten gab es bei und ein Untersuchungsbuch in dem alles rein geschrieben wurde und dann wenn die Diagnostik gelaufen ist kam der Eintrag in die Kurve. Gruß Dirk |
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#10 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 09.12.2002
Beiträge: 5.743
Ort: NRW
Aufenthaltsland:
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Zitat:
Überhaupt - was soll daran schlimm sein? Muss man eben in die Befundmappe oder in die Anordnungen gucken was geplant war oder was gelaufen ist... |
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