- Registriert
- 23.06.2013
- Beiträge
- 11
Grüß euch,
ich bin beim Lernen auf eine Frage gestoßen, die für mich zweit Lösungen zu haben scheint
obwohl nur eine Richtig sein sollte.
Familienangehörige und nicht als Pflegekraft ausgebildete Personen können für Pflegearbeiten Geldleistungen von
der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten.
Welchen Umfang muss die Pflegeleistung täglich mindestens haben, damit dieser Personenkreis Mittel
für die Pflegestufe 3 erhält?
A) 5 Stunden, davon 4 Stunden Grundpflege
B) Rund um die Uhr Betreuung
Lösungsidee:
Laut meinen Aufzeichnungen gilt, das Pflegestufe 3 gewährt bei :
300 min Pflege / Tag und mindestens 240 min Grundpflege
=> A Richtig
aber ich habe auch stehen das um Pflegestufe 3 zu bekommen eine Rund um die Uhr Betreuung vorliegen sollte.
Pflegestufe 1: 1 mal täglich
Pflegestufe 3: 3 mal täglich
ich bitte um Ihren kundigen Rat, weil ich mir nicht sicher bin
LG
Nachtfalter99
ich bin beim Lernen auf eine Frage gestoßen, die für mich zweit Lösungen zu haben scheint
obwohl nur eine Richtig sein sollte.
Familienangehörige und nicht als Pflegekraft ausgebildete Personen können für Pflegearbeiten Geldleistungen von
der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten.
Welchen Umfang muss die Pflegeleistung täglich mindestens haben, damit dieser Personenkreis Mittel
für die Pflegestufe 3 erhält?
A) 5 Stunden, davon 4 Stunden Grundpflege
B) Rund um die Uhr Betreuung
Lösungsidee:
Laut meinen Aufzeichnungen gilt, das Pflegestufe 3 gewährt bei :
300 min Pflege / Tag und mindestens 240 min Grundpflege
=> A Richtig
aber ich habe auch stehen das um Pflegestufe 3 zu bekommen eine Rund um die Uhr Betreuung vorliegen sollte.
Pflegestufe 1: 1 mal täglich
Pflegestufe 3: 3 mal täglich
ich bitte um Ihren kundigen Rat, weil ich mir nicht sicher bin
LG
Nachtfalter99