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Alt 28.05.2006, 16:37   #1
AFi
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Ausrufezeichen Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung?

Hallo zusammen,

wir hatten neulich eine Ärzte/Schwestern-Besprechung, bei der unser Chefarzt die Aussage tätigte, dass die letzte Entscheidung ob eine Infusion para ist oder nicht beim Arzt liege!
Ich kann das so irgendwie nicht unterschreiben, was ist denn wenn's zur Gewebeschädigung kommt??? Da bin doch ganz schnell ich als Pflegekraft dran, weil ich nicht aufgepasst hab, oder???
Gibt es irgendwelche Urteile/Links, auf die ich mich berufen kann?

Danke
__________________
Schönen Tag noch
AFi
Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur Dumme die nicht fragen!
AFi ist offline  
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Alt 28.05.2006, 16:48   #2
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Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung

also die entscheidung ob para oder nicht kann ja jeder treffen. wenn ich das richtig verstanden hab meint der chefarzt, dass die verantwortung beim arzt liegt. aber das hindert die schwestern ja nicht daran ein auge auf die infusion zu haben? rechtlich bist du ja ausm schneider wenn der chefarzt das so sagt. und wenn doch nicht kannst du ja guten gewissens behaupten, dass du auf die infusion geachtet hast daran hindert dich ja keiner.
medizin-ersti ist offline  
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Alt 28.05.2006, 17:14   #3
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Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung

@ medizin-ersti:

Vielleicht meinte AFi folgendes: klar können wir, die Patienten oder die Putzfrau sagen: "Das Ding läuft para", nur rausreißen sollen wir das nicht nach gutdünken, das entscheiden laut AFi's Chef die Ärzte.
AFi, ich hoffe das meintest du damit.
Naja was soll ich dazu sagen??? Hmmm ich mach alles was die Ärzte sagen,...., fast alles.

Gruß
Scip
Scip ist offline  
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Alt 28.05.2006, 17:32   #4
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Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung

wenn die infusion para läuft muß man ja eh nen arzt holen der eine neue legt.
medizin-ersti ist offline  
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Alt 28.05.2006, 20:40   #5
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Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung

Seien wir doch nicht so unwillig und folgend er Entscheidung des Chefarztes:
1. Infusion stoppen
2. DA informieren und Notiz darüber im Pflegebericht
3. Entscheidung des DA ausfphren und natürlich im Pflegebericht vermerken... auch hier, wie bei Pkt. 2 die Uhrzeitangabe nicht vergessen. Gut machtr sich auch eine genaue Besachreibung des Gewebszustandes.
Ich schätze, dass Prozedere wird nicht lange so geführt werden. *fg*

Elisabeth
Elisabeth Dinse ist offline  
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Alt 28.05.2006, 21:07   #6
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Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung?

4.
Das Gemeckere vom Arzt anhören weil er für so ne Lapalie gerufen wurde ^^
Maniac ist offline  
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Alt 28.05.2006, 21:10   #7
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Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung?

*grübel* Schön wäre für Pkt.4 natürlich eine Dienstanweisung vom Proff. Vielleicht kann man die ja noch einholen. *fg*
Ansonsten hilft nur Selbstbewußtsein: dem Doc den Wunsch des Chefs möglichst emotions- und komentarlos mitteilen.

Elisabeth
Elisabeth Dinse ist offline  
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Alt 29.05.2006, 08:54   #8
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Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung?

Zitat:
Zitat von Maniac
4.
Das Gemeckere vom Arzt anhören weil er für so ne Lapalie gerufen wurde ^^
Manaic, der Arzt muss doch sowieso eine neue Venenverweilkanüle legen.

Liebe Grüsse
Narde
__________________
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frei nach P. Watzlawick - Die Anleitung zum Unglücklichsein
narde2003 ist offline  
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Alt 29.05.2006, 13:14   #9
Stammgast
 
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Ort: Bayernland
Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung?

Hallo
Als Pflegekraft bin ich verpflichtet laufende Infusionen zu überprüfen.
Stelle ich fest daß der Arm anschwillt, eine Rötung aufweist,der Patient Schmerzen hat etc. stoppe ich den Zufluß der Infusion. Wenn ich jetzt befugt bin festzustellen daß die Infusion para gelaufen ist,ziehe ich die Nadel.
Bin ich jedoch auf ärztlicher Anweisung entmündigt worden, melde ich den zustand des Armes sofort (egal welche Uhrzeit ) umgehend dem zuständigen Arzt. Da ich als (entmündigte) Krankenschwester keine telefonischen Anweisungen entgegennehmen kann (könnte ja was falsch verstanden haben) muß der Arzt den Arm selber sichten um mir dann schriftlich die Anweisung zu geben die Nadel entfernen zu dürfen.Wenn die mich dumm haben wollen bin ich eben dumm.
Mal die Ironie beiseite. Wenn ich feststelle daß eine Infusion para gelaufen ist,dann ziehe ich die Nadel. Da ich nur Nachts arbeite entscheide ich auch noch selber,ob der Doc gleich antreten muß weil Infusion wichtig oder ob ich ihn schlafen lasse und die Nadel erst Früh bei der Blutentnahme gelegt wird.
Sollte jemals ein Arzt auf die Idee kommen wir dürften nicht mehr entscheiden ob eine Nadel para ist oder nicht, bräuchte ich dazu erst mal eine schriftliche Dienstanweisung für die genaue vorgehensweise und daran würde ich mich gaaanz genau halten. Kann mir aber nicht vorstellen daß unsere Docs diesen Unsinn länger als einen Tag mitmachen würden.
Alesig
alesig ist offline  
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Alt 29.05.2006, 14:04   #10
Poweruser
 
Benutzerbild von Maniac
 
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Beiträge: 5.739
Ort: NRW
Aufenthaltsland:
Standard AW: Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung?

Zitat:
Zitat von narde2003
Manaic, der Arzt muss doch sowieso eine neue Venenverweilkanüle legen.

Liebe Grüsse
Narde
Klar, aber wenn ne Infusion para gelaufen ist und wir die nicht ziehen dürfen, muss der Doc SOFORT kommen!

Ansonsten muss er nur sofort kommen wenn da etwas gelaufen ist was auch wirklich sofort weiterlaufen muss.
Wenns die letzte Jono von dem 3Liter Programm am tag war, dann kann er die neue Viggo auch am nächsten tag bei den Blutabnahmen legen... Als Beispiel.
Maniac ist offline  
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