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#51 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 11.10.2006
Beiträge: 47
Ort: Stendal/Minden
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Praxisanleiter
Bereich: onkologische Kinderstation / IMC
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Sehr sinnvolle Aussage als Moderator!!!! ;-)
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Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.
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#52 | |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 11.10.2006
Beiträge: 47
Ort: Stendal/Minden
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Praxisanleiter
Bereich: onkologische Kinderstation / IMC
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Zitat:
kannst Du das bitte nocheinmal genau erklären??? Versteh ich nicht!?
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Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.
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#53 |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 09.12.2002
Beiträge: 5.739
Ort: NRW
Aufenthaltsland:
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a) ist sie kein Mod - wo steht das!?
b) Habe keine Lust den Thread nochmal zu lesen (ist ja schon älter ... ), aber liest sich für mich nach ironie... |
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#54 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 8
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester
Funktion: stellv. WBL; Praxisanleiter
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Hallo zusammen,
will auch mal allgmein meine Meinung dazu sagen da es für mich als grade selber betroffene einer para gelaufenen Infusion schockiert hat wie leichtsinnig damit umgegangen wird. Dies Thema scheint ja wirklich für viele unwichtig zu sein, doch jede Schwester, jeder Pfleger sollte sich mal wieder daran erinnern was alles passieren kann bei falschem Verhalten und was das für Konsequentzen auch für den Patient haben kann!!!!l Gesetzlich ist es ganz klar geregelt das ich als Schwetser nicht vor Strafe geschützt bin, wenn ich immer nach Anweisung des Arztes handel, man ist doch verpflichtet selber mitzudenken. Fakt ist das man als Schwester sehrwohl verantwortlich gemacht wird, wenn eine Infusion para läuft und nicht korrekt gehandelt wird und die ärztliche Anordung dabei kaum eine Rolle spielt. Was ich damit sagen will ist das die Ärzte nicht mehr die Götter in Weiß sind und man für sein Handeln selber verantwortlich ist. Bei mir ist grade selber eine Infusion mit großen Folgen paragelaufen und das zieht nun einen ganzen Rattenschwanz hinter sich! Also mein rat an alle nicht das Gehirn bei der Arbeit ausschalten und so handeln wie es richtig ist, Ärzte sind auch nicht unfehlbar!!! LG kerzenschein |
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#55 | |
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Poweruser
![]() Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 413
Ort: Hessen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester, Studentin Pflegemanagement
Bereich: Akutgeriatrie
Funktion: stell. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung
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Zitat:
__________________
Liebe Grüsse von Brigitte ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#56 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 10.05.2010
Beiträge: 3
Aufenthaltsland:
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Hallo AFi
Sage eurem Arzt Bescheid und dokumentiere deine Beobachtung und das du dem Arzt Bescheid gesagt hast im Pflegebericht. Damit hast du deine Pflicht getan und bist aus dem Schneider. Viele Grüße Icebjoern |
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#57 | |
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Newbie
![]() Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 8
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester
Funktion: stellv. WBL; Praxisanleiter
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Zitat:
Danke, genau so sollte es laufen, so sehe ich das auch! |
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#58 |
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Junior-Mitglied
![]() Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 63
Ort: Essen
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester
Bereich: Innere Medizin
Funktion: Teilzeit
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Ich entferne para gelaufenen Braunülen mitsamt Infusionen selbstverständlich sofort und informiere danach den Arzt zur Neuanlage.
Es kommt immer wieder vor, dass eine Braunüle para läuft, aber es kann nicht sein dass ein Arzt entscheidet die Infusion weiterlaufen zu lassen, wer das anordnet verhält sich ausgesprochen fahrlässig und deshalb frage ich nicht danach, ob ich den Zugang entfernen "darf", ich tus einfach!!! |
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