Falsch abgeschlossen - Abmahnung?

mausilein83

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Wie seht ihr das: ein Patient wurde versehentlich falsch abgeschlossen (ZVK, Y-Stück --> Arterie und Vene verwechselt), Patient kollabierte (es geht ihm aber wieder gut). die Schwester soll nun eine Abmahnung bekommen. Ihr ist selbst klar, dass es ein dummer Fehler war. Aber dafür sind wir doch alle Menschen und keine Maschinen oder? Ist die Abmahnung gerechtfertigt? Dafür müßte man doch vorsätzlich gehandelt haben oder?
 
Erstmal hab ich schon nicht verstanden was deine Kollegin da "abgeschlossen" hat...

Zur Abmahnung zitiere ich mal 2 Sätze von Wiki.
Keine 100pro Quelle, aber immerhin. Google liefert noch mehr.

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung ist in Deutschland ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund in § 314 Abs. 2 BGB vorgesehen.
oder auch
Die Abmahnung im Arbeitsrecht weist den ArbeitNehmer darauf hin, dass er sich falsch verhalten habe und man dieses Fehlverhalten zukünftig nicht mehr hinzunehmen bereit ist
Übrigens ist eine Abmahnung kein Todesurteil, wenn sie sich sonst nichts zu Schulden kommen ließ und lässt, soll sie es eben abhaken und vergessen (obwohl - beim nächsten "abschließen" dran denken, wär auch nicht verkehrt ;)


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Edit: Achso, hab nicht gesehen das wir hier im Dialyse Forum sind, dann verstehe ich auch das "abschließen" ^^
 
falsch abgeschlossen (ZVK, Y-Stück --> Arterie und Vene verwechselt), Patient kollabierte

Hallo Mausilein,

verstehe den Satz, bzw. das Prozedere nicht. Wenn man beim "Abhängen" das Blut über ein Y-Stück mittels NaCl zurückführt ist es absolut Wurscht, ob man den roten oder den blauen Konektor verwendet. Letztendlich geht es immer durch das eine Lumen des ZVK. Warum sollte man da kollabieren?
Zu einer Abmahnung sei gesagt: Diese kann bei jedem Fehler (gerade unabsichtlich) ausgesprochen werden. Wäre ein Vorsatz erkennbar (mit Vorsatz einen Patienten schädigen), dann wäre eine fristlose Kündigung gerechtfertigt! Weiterhin könnte dies auch zivielrechtliche Folgen haben!

MfG
Lops15
 
Hi
Der Fehler ist Passiert. Der Arbeitgeber hat einen Wirtschaftlichen schaden erhalten, weil der Patient länger als anfangs ausgerechnet im Krankenhaus bleiben muss. Der entstandene Schaden kostet dem Krankenhaus Geld.

Damit so ein Fall nicht noch mal Passiert hat der Arbeitgeber mehrere Aufgaben.

1. Er muss überprüfen wie es zu diesem Fehler kam !
2. Wird festgestellt, dass es aus unachtsamkeit (fahrlässig) passiert ist muss er mindestenz eine Abmahnung zu erteilen!

Er hat aber auch die Möglichkeit, sich für den entstandenen Schaden, Geld vom Verursacher zu holen!!!!

Also die Abmahnung ist zwar nicht schön, aber noch eine geringe Bestrafung.

P.S. Wenn der Patient Schmerzensgeld verlangt wird es für die Verursachende Person erst richtig Teuer!

MFG Keen01
 
Hallo mausilein83!!

Also, wenn ich das richtig verstehe, hat Deine Kollegin das Blut über den "art." Schenkel anstatt über den "ven." Schenkel zurückgegeben!! Ist das richtig so??

Wenn ja, dann ist die Abmahnung NICHT gerechtfertigt!! Es ist nämlich vollkommen egal, über welchen Schenkel man das Blut zurückgibt, es landet so oder so an der gleichen Stelle!!! Die Patientin wäre auch kollabiert, wenn Deine Kollegin den anderen Schenkel genommen hätte!!
Hat sie allerdings einen Fehler beim zurückgeben des Blutes gemacht, bspw. zu schnell zurückgegeben oder Medikamente falsch appliziert, sieht die Sache schon anders aus!!

Also, wenn die Kollegin wußte was sie da tat, wird sie bei einem Gespräch ja sinnvoll gegen eine Abmahnung argumentieren können!!!

LG Maverick
 
Also wir benutzen beim Abhängen einen 500 ml Beutel mit NaCl und schalten die Doppelpumpenfunktion aus.
Würde ich den venösen Schenkel an den NaCl Beutel anschliessen würde das Blut in den Beutel laufen und der venöse Druck steigen.
Wenn man aber die beiden Schenkel vertauscht könnte man dem Patiente3n ja alles wieder zurückgeben.
Nachteil: Ihm würden, zumindest bei uns, 300 ml mehr NaCl infundiert als geplant, er hätte aber sein Blut wieder komplett erhalten.
Ich versteh halt nicht wo das Blut beim Abhängen hingeflossen sein soll...???

Das Kollabieren ist vermutlich deswegen vorgekommen, weil der Patient erst vor kurzem an die Dialyse gekommen ist. Da war wohl das Sollgewicht falsch bzw. das UFV zu hoch. (RR-Messung mindestens stündlich??)

Ich halte eine Abmahnung für übertrieben, ist aber meine persönliche Meinung.
Bei uns würde das so geregelt werden, dass das Team den Ärzten Bescheid gibt und diese dann ggf. über eine Zwischendialyse entscheiden....

Ich finde es wichtiger, Fehler zuzugeben, um direkt handeln zu können. Dies setzt aber eine gute Zusammenarbeit voraus, bei der keiner Angst haben muss "fertig gemacht" zu werden.
 

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