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10.09.2010, 15:13 #1
Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Hallo,
ich eröffne hier mal das Thema "herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankepflege" da ja zurzeit Kräftig diskutiert wird, ob man nicht die Voraussetzung herabstufen sollte, sodass auch die "Hauptschulabgänger" eine Chance in der Gesundsheits- und Krankenpflegeausbildung haben.
Was meint ihr, findet ihr auch dass Hauptschüler eine Chance darrauf verdient haben?
Also ich persönlich finde schon die Vorrausetzung Hauptschulabschluss plus absgeschlossene Berufsausbildung zu Niedrig. Die Mittlere Reife sollte eine Azubi in der Krankenpflege schon habe, weil ja auch der Abschluss etwas über das Angagement über eine Person sagt.
LG Ryan
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10.09.2010, 15:19 #2
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Das wird nicht diskutiert, das ist Bestandteil einer Gesetzesänderung über die Hintertür. Unsere Meinungen dazu findest Du hier: Zugangsvoraussetzung für Gesundheits- und Krankenpflege: Hauptschule?
Übrigens hatten Hauptschüler schon immer die Chance zur dreijährigen Ausbildung - wenn sie vorher eine andere Ausbildung abgeschlossen hatten.
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10.09.2010, 15:19 #3
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Das ist ne gute Frage...irgendwo find ich auch, ein bisschen Mühe in der Schule ist schon angebracht und vielleicht sollte man mal drüber nachdenken, ob Hauptschule generell das Richtige ist..
Andererseits, wenn ich nunmal auf der Hauptschule bin aus welchen Gründne auch immer und ich mir absolut sicher bin, dass das mein Berufswunsch ist und ich der Meinung bin die Kompetenzen zu haben, sollte mir auch der Weg offen stehen..Aber im Zweifelsfalle bin ich auch dafür länger zur Schule zu gehen bzw nen höherern Abschluss anzustreben
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10.09.2010, 15:42 #4
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Was heißt denn hier "verdient hat"? Muss man sich seinen Ausbildungsplatz verdienen und wonach wird das bemessen?
Ein Hauptschüler hatte von jeher die Chance gehabt diese Ausbildung zu absolvieren wie Claudia schon schreibt.
Und der mittlere Reife Abschluss sagt mehr über das Engagement aus, als eine erfolgreiche Ausbildung?Die Mittlere Reife sollte eine Azubi in der Krankenpflege schon habe, weil ja auch der Abschluss etwas über das Angagement über eine Person sagt.
Würde man Deinen Aussagen folgen hieße es, dass sich jemand mit Abitur noch viel mehr engagiert hat und demzufolge diese Ausbildung noch viel mehr verdient als der Realschüler.
Also werden nur noch ABiturienten genommen?
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10.09.2010, 15:47 #5
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Hallo sigjun,
so ganz stimmt das nicht, denn ein Hauptschüler kann die Ausbildun nur in verbindung mit einer vorherigen Ausbildung machen.
Das sollte nicht arrogant klingen aber das ist eben meine Meinung, weil ich auch schon Erfahrungen mit Hauptschulpraktikanten gemacht habe.
Lg Ryan
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10.09.2010, 16:17 #6
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Ich muss hier ein Geständnis machen-ich hab Fachabi, aber war zugegeben nie so richtig doll engagiert in der Schule, was mich im Nachhinein auch etwas ärgert, ich habs halt durchgezogen-das ist vielleicht der Unterschied zur Hauptschule :-D
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10.09.2010, 16:33 #7
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Hallo,
ich denke, dass "verdienen" nicht der richtige Ausdruck ist. Man sollte besser fragen, wer die besten Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung hat.
Natürlich kann man hier nicht pauschalisieren - es gibt sehr gute und bemühte Schüler, die trotz Hauptschulabschluss (plus Ausbildung) durch sehr viel Fleiß einen guten Abschluss erreichen.Und es gibt auch faule Abiturienten, die eben "knapp bestehen".
Allerdings kann ich aus meiner Lehrerfahrung sagen, das die Tendenz bei einem höheren Schulabschluss eher zu einem erfolgreichen Abschluss geht als bei einem niedrigeren Schulabschluss, da die Ausbildung eben vom Anspruch her über dem Sek I Niveau liegt.
Auch nach der neuen Gesetzgebung ist es Hauptschülern nicht per se möglich, die Ausbildung zu absolvieren. Dieses geht nur mit einem 10 -jährigen Abschluss, welcher als Hauptschulabschluss sowieso nur von einigen wenigen Ländern vergeben wird.Die Dinge, die wir wirklich wissen, sind nicht die, welche wir gehört oder gelesen haben.
Vielmehr sind es Dinge, die wir gelebt, erfahren, empfunden haben.
(C.M. Woodwards)
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10.09.2010, 17:25 #8
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Hallo
Der Hintergrund ist da m.E. ein ganz anderer.
Es geht nicht darum, ob man es Hauptschülern ermöglichen sollte, diesen Beruf ergreifen zu können, weil ja jeder die Chance verdient.
Es ist ganz einfach der Pflegenotstand, der nach wievor herrscht.
Die Politik sieht es nicht ein den Beruf attraktiver zu gestalten, sodass sich mehr für ihn interessieren. Die Arbeitszeiten werden nicht geändert, der Schichtdienst nicht überarbeitet, die Schulen wenig gefördert, das Gehalt nicht erhöht usw. usf.
Die, die die Ausbildung anstreben, und Abitur, Fachabitur o.ä. haben sehen nach einigen Jahren woanders ihre Chance, als auf der (z.B.) Inneren beim Lagern, Medis stellen und Pflegeplanungen schreiben zu versauern.
Also ist der einfachste Weg die Zugangsvoraussetzungen zu verringern.
Wieviele Mädchen träumen denn nicht davon Tierpflegerin, Arzthelferin oder Krankenschwester zu werden?
Und (sorry an alle jungen Mädels, es klingt härter, als ich es mein ;-)) einem 15jährigen Mädchen ist da leichter vorzugaukeln wie toll der Beruf doch ist (was er eigentlich auch wirklich sein könnte).
Was aber hinter all dem steckt, welche Belastung da auf sie zukommen kann, das wissen, so denke ich, die meisten nicht.
Man werden MAmi und Papi stolz sein, wenn sie hören, dass ich jetzt mit meinen 15-16 Jahren Krankenschwester werde.
Wenns etwas pieksig kligt, sorry. Aber bei dem Thema bin ich gewaltig sauer auf unsere Politik.
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10.09.2010, 19:07 #9
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Es ist diese ungute Grundannahme, dass ein Hauptschüler per se dümmer sein muss. Muss er nicht.
Einen guten Hauptschul-Quali bekommt man nicht geschenkt.
Es ist die nächste ungute Grundannahme, dass ein höherer Bildungsabschluss eine gute Pflegekraft macht. Ist nicht so.
Ein denkbares Problem ist das Alter. Ich denke es ist mit u.U. 15 Jahren einfach für diesen Beruf zu früh. Abgesehen von arbeitsrechtlichen Problemen (Schichtdienst, Nachtdienst, etc.) ist es der Umgang mit dem doch sehr spezifischen Umfeld Krankenhaus/Patient.
Und so übermäßig anspruchsvoll ist diese Ausbildung dann doch nicht - technische Berufe sind in der Theorie auch nicht ohne.
Wenn die Schule also jemanden mit Hauptschulabschluss nimmt, dann muss sich zunächst der Azubi an das Niveau der Schule anpassen, nicht umgekehrt. Schafft er das - gut. Schafft er es nicht - passiert auch Leuten mit mittlerer Reife.
Und dass es ewig bei der dreijährigen Ausbildung bleibt (und nicht vielleicht doch mal eine 2-jährige "Grundausbildung" mit optionaler und modularer Folgeausbildung/Studium/sonstwas kommt) ist auch nicht gewiss.
DS
Nachtrag: Ich gebe Lillebrit insgesamt recht - und ganz entscheidend ist die Tatsache, dass ein M-Abschluss der Hauptschule gleichgesetzt mit einer Mittleren Reife ist. Ihn dadurch abzuwerten, dass er für manche Berufe dann doch nicht reicht, ist nicht im Sinne des Erfinders. Und damit fällt auch das Problem "Alter" nicht mehr so sehr ins Gewicht.
@ Catstar: Mindestens 50% meiner täglichen Arbeit könnte jemand mit einem Jahr Ausbildung genauso toll wie ich (toller wahrscheinlich...ich schmeiß die Wäsche nämlich eher in den Schrank als dass ich einräume....^^). Das Problem dieses Berufes ist nicht die Bezahlung oder die Ausbildung. Es ist die Struktur.
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10.09.2010, 19:32 #10
AW: Herabstufung der Voraussetzungen für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Artikel 12a Änderung des Krankenpflegegesetzes
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 12a | geänderte Normen: mWv. 23.07.2009 KrPflG § 5, § 26 (neu), § 27 (neu)
Das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 5 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
„2a. den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder".
2. Die folgenden §§ 26 und 27 werden angefügt:
„§ 26 Befristung
§ 5 Nummer 2a tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.
§ 27 Evaluation
Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 5 Nummer 2a gemacht wurden, Bericht."
Artikel 12a AMGuandG nderung des Krankenpflegegesetzes Gesetz zur
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG)
Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 983) geändert worden ist"
§ 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 ist,
1.dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ungeeignet ist und
2.der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
2a.den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
3.der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
a)einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
b)einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
KrPflG - Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
Elisabeth
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