Altersbegrenzung bei Ausbildung zur Krankenpflegerin

kleine_hexe09

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Hi
Ich bin 16 jahre alt und würde gerne nächstes jahr meine Ausbildung zur Krankenpflegerin anfangen.
meine frage is ob ick das auch mit 17 schon machen kann oder erst mit 18?
dank schön im vorraus und ich hoffe ihr könnt mia helfen
 
Hey
Also ich habe meine Ausbildung dieses Jahr im Oktober angefangen und wir haben einige Schülerinnen unter 18 Jahre. Also "verboten" ist das nicht ,aber es kommt meiner meinung nach ganz auf die Schule an ,welche Vorstellungen sie haben.
Gruß Tony
 
Hallo kleine_hexe09,
das aktuelle Krankenpflegegesetz schreibt kein Mindestalter für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege mehr vor. Du kannst dich also auch mit 16 schon bewerben und mit 17 Jahren deine Ausbildung beginnen. Allerdings liegt es nur an der Schule, ob sie auch 16- oder 17jährige aufnimmt. Entscheidend ist die persönliche Reife des Bewerbers.
Wenn du örtlich nicht gebunden bist, solltest du dich an möglichst vielen Schule bewerben. Wirst du wegen deines Alters nicht genommen, solltest du die Zeit nutzen, um durch ein Praktikum schon mal Einblicke in den Beruf zu gewinnen.
Viele Grüße und viel Erfolg
wilmi
 
Hallo,
wir hatten damals in der Ausbildung auch eine die erst 17 war! Es hieß sie muss nicht 18 sein, aber im ersten Ausbildungsjahr 18 werden! Ich finde das auch nur fair ansonsten darf sie sachen nicht machen, die man aber normalerweise machen muss z.B. nach 20 Uhr arbeiten bzw. vor 6 oder 7 Uhr (weiß nicht mehr genau)
Gruß
 
Hallo,
wir hatten damals in der Ausbildung auch eine die erst 17 war! Es hieß sie muss nicht 18 sein, aber im ersten Ausbildungsjahr 18 werden!
Bevor jetzt wieder Unsicherheit aufkommt:
Das war damals! JETZT sieht das KrPflGesetz kein Mindestalter mehr vor!
Aber, wie ebenfalls schon gesagt, manche Schulen setzen sich intern eine Mindestgrenze.
Die Gründe sind eben das Jugendschutzgesetz und somit die eingeschränkte "Nutzbarkeit" des Schülers in der Praxis.
 
...und natürlich auch die oft mangelnde psychische Belastbarkeit und Reife des Bewerbers.
 
...und natürlich auch die oft mangelnde psychische Belastbarkeit und Reife des Bewerbers.


Das mag ja in manchen Fällen der Fall sein,aber pauschal kan man das nicht sagen...Ich habe auch mit 17 meine Ausbildung angefangen,wurde aber davor schon in sämtlichen Ferien von meinen Vater(Krankenpfleger) mit zur Arbeit genommen...damit ich auch wirklich genau wusste,worauf ich mich einlasse..
Ob man nun mit 18 deutlich reifer ist,als mit 17,5 weiss ich nicht...Man umgeht dann eben das Jugendschutzgesetz.
 
...und natürlich auch die oft mangelnde psychische Belastbarkeit und Reife des Bewerbers.

Die Betonung liegt auf "oft".
Ich hatte auch schon Bewerber im Vorstellungsgespräch, die mit Anfang 20 noch zu unreif auf mich gewirkt haben und 16jährige die ich locker älter eingeschätzt hätte. Das Alter ist nicht das einzige Kriterium.
An unserer Schule wählen wir bei gleicher Eignung die volljährige Bewerberin aus, trotzdem haben wir in jedem Kurs einige, die noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen.

Also kleine Hexe, bewirb Dich ruhig und hab einen Plan B in der Tasche, z.B. weiter Schule machen oder FSJ, Jahrespraktikum, Au pair...

Aber Jugendlichen wird es, durch Jugendarbeitsschutzgesetz und Rahmenbedingungen der Pflege, in der Ausbildung nicht leicht gemacht. Die Arbeitszeit und Pausentregelung ist m.E. eher ungünstig für die Jugendlichen: Durch mehr vorgeschrieben Pausen verlängert sich die Anwesenheitszeit im KH. Duch das Verbot nach 20 Uhr zu arbeiten müssen die Jugendlichen vor 12 zum Spätdienst erscheinen und bekommen dadurch die Mittagsübergabe oft gar nicht mit, weil sie erst einmal der Frühschicht helfen müssen. An den Stellen, wo Jugendliche durch das JArbSchG besser da stehen würden, wird die übliche Regelung zugunsten der Klinik schon im Gesetz relativiert, z.B. die Sonntagsarbeit.
 

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