Verhandlung vor Ausbildung

eisteae

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17.01.2008
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Hallo

hab dieses forum über google gefunden und hab da direkt maln problem.
ich fange jetzt im april eine ausbildung zum krankenpfleger an. Jetzt ist es allerdings so, dass ich vor einiger zeit mal mist gebaut habe und 2 wochen vor ausbildungsbeginn wegen Diebstahls im besonders schweren fall vors jugendgericht muss.
Ansonsten bin ich nicht vorbestraft.
Jetzt ist es ja so dass ich diese sache im bogen zu den personalien angeben muss, könnte es passieren dass ich dann die ausbildung nicht mehr antreten kann, oder ist es vllt klüger die sache nicht zu erwähnen, da sie ja wahrscheinlich/hoffentlich wegen Jugendstrafe nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird.
Bin echt ziemlich ratlos gerade.
Würd mich freuen wenn mir da jemand helfen kann.

gruß eisteae
 
Wenn es nicht im Führungszeugnis steht, brauchst du das glaube nicht angeben. Aber wenn in deiner Ausbildungsstätte nachgefragt wird, dann ist natürlich Ehrlichkeit gefragt.
 
Wenns nicht ins Führungszeugnis kommt, lass es weg. Jeder ist sich selbst der nächste *räusper* ;)

Aber KOMMT es denn nicht ins Führungszeugnis nur weil es noch vom Jugendrichter bzw als Jugendstrafe verhängt wurde?
(Weiß ich nicht, ich frage...)
 
Also, wenn speziell danach gefragt wird, würd ich lieber die Wahrheit sagen, wäre doch blöd, wenn später rauskommt daß du gelogen hast.

Ob es eine Auswirkung auf die Ausbildung hat - keine Ahnung, aber umsonst wird auch nicht nach dem Führungszeugnis gefragt!

Schwierige Sache, aber wenn ich mal ein Beispiel nennen darf, wir hatten mal eine Pflegeschülerin, die während der Ausbildung etliches gestohlen hat (Krankheitsbedingt). Ich weiß zwar nicht welche Auflagen die bekommen hat, aber die Ausbildung durfte sie weitermachen.
 
Also sowas steht im Führungszeugnis.
Da du ja deins sicherlich schon beantragt hast, dürfte zumindest der Ausbildungsbeginn kein Problem darstellen.

Spätestens zum Examen musst du dann ein neues Führungszeugnis vorlegen, und ich weiß nicht, wie lange diese Einträge dort drinnen bleiben. Und ein Examen mit einem belasteten Führungszeugnis abzulegen kann vom RP abgelehnt werden.


Ansonsten gilt: Kommt es "hintenrum" heraus, wirst du größere Probleme haben, als wenn es von vorne herein zur Sprache kommt. Wirst du gefragt, solltest du auf jeden Fall die Wahrheit sagen!
 
Hallo eisteae,

ich gehe mal davon aus, daß du durch einen Rechtsanwalt vertreten wirst.
Bitte frage diesen unbedingt diese Frage, er kann sicher das zu erwartende Strafmaß besser einschätzen, und damit auch die Wahrscheinlichkeit, ob es im Führungszeugnis steht oder nicht.

Im Führungszeugnis stehen Strafen:

mehr als 90 Tagessätze
mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Weitere Informationen hier.

Bis zur Rechtskräftigkeit eines Urteils gilst du auf jeden Fall als nicht vorbestraft und brauchst dazu auch keine Angeben zu tätigen.

Anmerken möchte ich noch, das ich mit dieser Erläuterung eine Tat nicht gutreden will, wenn sie denn so passiert ist.
 
Hallo Eisteae,

solange du nicht rechtskräftig verurteilt bist brauchst du es nicht angeben.
Danach, kommt es eben darauf an, ob es in das Führungszeugnis eingetragen wird, auch Jugendstrafen können eingetragen werden.
In deinem Fall ist es ja wohl mehr als ein "Lolli beim Kaufmann" gewesen.

Hast du keinen Anwalt? der müsste dir doch auch schon das mögliche Strafmass gesagt haben. Ich bin ja kein Jurist, aber Google hat mir da Sachen ausgespuckt, die schon eingetragen werden können.

Wenn deine Jugendstrafe eingetragen wird, hast du sicher zum Examen ein grosses Problem, weil da brauchst du nämlich nochmal eines, das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Schönen Abend
Narde
 
Ich kenne Personalbögen von Kliniken, da wird nach laufenden
Ermittlungen/laufenden Verfahren gefragt. Ich weiß aber nicht, wie das bei
Euch ist. Aber wart doch erst mal ab, wie hoch die Strafe ausfällt. Aber
vermutlich wird es ja dann auf Sozialstunden hinauslaufen. Da ist jetzt die
Frage WANN machst du die, denn je nachdem wie viele es sind, wird sich das
mit deiner Arbeit nicht vereinbaren lassen.

Edit: Ich als Schulleitung hätte aber schon Bedenken, einen verurteilten Dieb
einzustellen. Auf den Stationen gibts so viele Sachen, mit denen man richtig
Geld machen kann, wenn man die klaut und anschließend verkauft. Und in den
Krankenhäusern wird das meiste Zeug vom Personal geklaut.
 
Edit: Ich als Schulleitung hätte aber schon Bedenken, einen verurteilten Dieb
einzustellen. Auf den Stationen gibts so viele Sachen, mit denen man richtig
Geld machen kann, wenn man die klaut und anschließend verkauft. Und in den
Krankenhäusern wird das meiste Zeug vom Personal geklaut.

Das ist richtig. Aber ich denke, wenn man eine Ausbildung wirklich machen will, dann klaut man einfach nicht. Schließlich setzt man damit die Ausbildung auf's Spiel.

Davon abgesehen ist das Risiko in der Ausbildung immer da, dass was gestohlen wird und sei es der liebste und netteste Schüler auf Erden.
 
Aber in so einem Fall wird dann sofort wer verdächtigt?

Derjenige, der schon einmal durch Diebstahl aufgefallen ist.
 
Nur als Randbemerkung: Es gibt mehrere Arten eines Führungszeugnis.
 
Das schützt aber nicht vor der Benennung einer evtl Verurteilung, es wird in beiden (Belegart N und O) drinstehen.
 
Hallo

erstmal danke für eure antworten und tipps, hatte jetzt leider ein paar tage kein inet
Das problem ist, das ich in dem personalbogen der mir zusammen mit dem vertrag zugeschickt wurde gefragt werde, ob zur zeit verhandlungen ausstehen, nicht ob ich schon verurteilt bin. Dafür ist ja das amtliche führungszeugnis vorzulegen und da hab ich bis jetzt noch keine eintragungen.
Habe leider auch keinen rechtsanwalt, allerdings hat mir dieser typ von der jugendgerichtshilfe gesagt, dass es im falle einer verurteilung wohl 1woche arrest gibt, weshalb ich auch davon ausgehe dass das nicht eingetragen wird.
Stehe jetzt nur vor dem problem, ob ich die wahrheit sagen soll oder nicht, muss in 2 wochen den vertrag abgeben haben und da ist die verhandlung noch nicht gewesen, es würde ja wahrscheinlich nicht auffliegen nur wenn habe ich wohl nen riesen problem, würde wohl in beiden fällen meine ausbildung aufs spiel setzen und das ist das letzte was ich möchte.
Bin ja auch nich nur weil ich einmal mist gebaut hab gleich nen schwerverbrecher:engel:

gruß eisteae
 
Würde in jedem Falle zur Ehrlichkeit tendieren.

Kannst du denn abschätzen, wie die Schulleitung darüber denkt, oder wie sie urteilen würde?
Tatsache ist, wenn da gefragt wird, ob Verhandlungen ausstehen, spiel mit offenen Karten. Letztendlich weißt du nie, obs vllt. doch irgendwann auffliegt.

Ich würde das so machen:
Vereinbare doch so bald wie möglich (!) einen Termin mit der/dem Schulleiter (in). In diesem würde ich erstmal die Sachlage klären und natürlich würde man von dir hören wollen, es tut dir Leid, war ein Fehler etc..kannste dir ja denken. Da kannste auch gleich deinen Vertrag abgeben ;-) Versuchs einfach. Sei ehrlich und versuch überzeugend zu sein.

Allerdings wurden ja oben schon versch.Urteile genannt, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen werden. Wenn du Glück hast bekommste deine "Nur-1-Woche" ja ;)
 
Hallo

Bin ja auch nich nur weil ich einmal mist gebaut hab gleich nen schwerverbrecher:engel:

Klar, die andere Sache ist nur, dass es eben auch genug Leute gibt, die kein Mal Mist gebaut haben :roll:

Ich würde es ebenfalls so machen wie von Sarah- Michelle vorgeschlagen: Ehrlich sagen was Sache ist. Ich denke nämlich, dass die Wahrheit immer ans Licht kommst und DANN hast du echt ein riesiges Problem.

Wenn du ehrlich vorab gesagt hast, was in der nächsten Zeit ansteht, kann es natürlich sein, dass sie dich ablehnen. Aber es ist wahrscheinlich eine größere Chance, jetzt trotzdem noch genommen zu werden, als nach zwei oder drei Jahren Verschwiegenheit aufzufliegen und dann trotzdem weitermachen zu dürfen.

Ich frag mich nur, warum du scheinbar auf sone blöde Idee gekommen bist und so lange kann das ja nun auch noch nicht her sein. Reuig hin oder her- wenn sie dich ablehnen, würd ichs verstehen, sorry. Auch wenn ich persönlich finde, dass jeder ne zweite Chance verdient hat, aber dein "Mist" ist halt noch nicht wirklich verjährt.
 
Hallo,

bei deinem Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird spätestens der Eintrag ins Führungszeugnis kommen, aber es gibt auch Ausnahmen.
Der Gesetzgeber will dir ja nicht deine Zukunft verbauen....
Ich würde das in einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung erörtern.

SG Martin
 
Das problem ist, das ich in dem personalbogen der mir zusammen mit dem vertrag zugeschickt wurde gefragt werde, ob zur zeit verhandlungen ausstehen, nicht ob ich schon verurteilt bin.
Hallo Eisteae,

ich würde sagen, wenn du es verschweigst, ist es Betrug.

Für mich würde es einen Unterschied machen, ob du nun das Plakat von Claudia Schiffer aus einem abgeschlossenen Kasten an der U-Bahn entwedet hast oder im Praktikum der dementen Frau Schiffer die Ohrringe entwedet hast.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo

das ist eben das problem, es wahr nich nurn plakat oder ähnliches, war gar nich cool was ich da gemacht hab und denke dass die schulleitung das genau so sieht und ich dann womöglich die ausbildung nicht anfangen kann und dann steh ich da.
Die sache ist eben dass die verhandlung noch nicht war und wenn es dann soweit ist und ich bekomm ne strafe die nicht ins führungszeugnis kommt oder ich freigesprochen werde und habe durch meine ehrlichkeit die ausbildung verloren wäre dass mehr als ärgerlich. Deswegen tue ich mich mit der entscheidung auch so schwer.

gruß eisteae
 
Besser die Ausbildung mit Ehrlichkeit verlieren, als sich später in der Ausbildung mit Gedankensbissen rumzuquälen!
Aber das musst du nun mit dir selbst vereinbaren. Warte nicht zu lange, sonst könnte dir selbst die Zeit einen Strich durch die Rechnung machen.
 
Es geht nichtmal um die "Gewissensbisse".
Wie willst du eventuell erklären, warum du eine Woche oder länger nicht auf Station arbeiten / in der Schule sein kannst?
Klar, gibt Ärzte die schreiben einen immer krank...

Verschweigst du jetzt die Angelegenheit, ist die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr, sehr hoch, dass du dadurch vielleicht kurzzeitig einen Vorteil hast, längerfristig jedoch damit deine Ausbildung gefährdest.
Und was bitte willst du machen, wenn du nach 3 Jahren nicht zum Examen zugelassen wirst?

DANN hast du 3 Jahre vergeudet und keine Chance, noch etwas daraus zu machen.
 

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