Nein.
Genauso wie jede Klinik eigene Standards hat, wird in jeder Klinik mit der Vergabe der Feiertagsdienste anders umgegangen.
Die einen hängen schon am Jahresanfang einen Plan raus, wer wann arbeiten will, die anderen teilen das, beispielsweise in Ostern oder Pfingsten, Weihnachten oder Sylvester.
Wieder andere vergeben das nach Jahren.
Wie das bei Auszubildenden ausschaut - auch das ist vollkommen unterschiedlich.
Das wird dir aber wahrscheinlich im Einführungsblock mitgeteilt.
Zum Ursprungsthema, Urlaub in der Probezeit: Eine Urlaubsgewährung wird mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden, da man dich ja einerseits in der Probezeit beurteilen will, andererseits das Haus (finanzielle) Verluste machen würde, wenn man dir in deiner Probezeit bezahlten Urlaub gibt, und du durch die Probezeit fällst, bzw. anschließend aufhörst.