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#1 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 25.03.2006
Beiträge: 1
Beruf: Krankenschwester
Funktion: PDL
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Hallo ,
ich habe eine Mitarbeiterin (examinierte Altenpflegerin), die bei der Hilfestellung zur Nahrungsaufnahme einer Patientin Verbrennungen 2. Grades im Gesicht zugefügt hat. Wie kann dies nun rechtlich gehandhabt werden? Da es sich ja um eine mangelnde Sorgfaltspflicht handelt oder? |
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#2 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 02.12.2005
Beiträge: 21
Ort: Köln
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenschwester
Funktion: Nachtwache
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Hallo...
als unsere stellvetretende PDL (!) einer Patientin am Unterbauch Vebrennungen II Grades zugeführt hat wurde es schön veheimlicht... Sie hat ihr eine Wärmeflasche auf den Bauch gelegt ohne die Temperatur zu kontrollieren...
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#3 | |
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Stammgast
![]() Registriert seit: 21.02.2006
Beiträge: 263
Aufenthaltsland:
![]() Beruf: Krankenpfleger
Bereich: Traumatologische und Orthopädische Unfall-Notaufnahme, Kinderchirurgie und - Urologie. MAV´ler
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Zitat:
was ist passiert hat sie der Patientin den Brei in´s Gesicht gekippt? Es gibt als erstes das Mittel der Abmahnung. Alle Gespräche u.ä. mit der Mitarbeiterin müssen dokumentiert werden und es muss eine klare Linie zwischen fehlerhaften Handlung und Konsequenzen sein, auch muß die MAV od. Personalrat informiert werden. Ohne diese hat man vor dem Arbeitsgericht (wenn es dann sein muss) keine Chance als Dienstgeber und zahlt noch drauf. Was ist der Grund weshalb dieser Unfall passiert ist? Manchmal kann es ja auch durch eine übergroße Arbeitsbelastung (soll ja Gang und Gebe sein in unserem Job) zu solchen Handlungen kommen. Das Thema Misshandlung in der Pflege ist erst seit kurzem zu 0,000001 % aufgedeckt, bisher die größte Ursache... Arbeitsüberlastung.... Burn out... Wie haben die Angehörigen darauf reagiert? Wurde ein D-Arzt- Bericht aufgenommen? Das ist absolut notwendig. Wurde der Hausarzt informiert? Was sagt die Haftpflichtversicherung des Dienstgebers? Wie geht es der Patientin? Tschö mit ö |
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